Sie erinnern sich an die Causa? Hier unser erster Beitrag dazu vom 2.11.2022!
Und hier unser Einbringen einer Diskriminierungsbeschwerde auf Basis des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG).
Doch nun gibt es dazu Positives zu berichten!
Gesendet: Dienstag, 30. Mai 2023 11:15
An: Gerhard Hämmerle
Betreff: Schlichtungsverfahren gem. § 14 BGStG beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Niederösterreich
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Hämmerle!
Bezugnehmend auf die am 21. Februar 2023 vor der Schlichtungsstelle des Sozialministeriums getroffene Einigung kann ich Ihnen mitteilen, dass seit einigen Wochen
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- auf der digitalen Amtstafel im Rathaus-Eingang der Kontrast umgestellt werden kann (weiße Schrift auf schwarzem Untergrund),
- der Hinweis auf den mit barrierefreien Systemen ausgestattete Arbeitsplatz im Bürgerservice mit dem Symbol „durchgestrichenes Auge“ neben der digitalen Amtstafel angebracht ist und
- dieser Arbeitsplatz direkt im Frontoffice-Bereich eingerichtet ist.
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Mit freundlichen Grüßen
XXX
Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten
Magistrat St. Pölten
Wenn es auch unnotwendiger Weise einigen Druck und eine Beschwerde brauchte:
Vielen Dank für die nun positive weitere Entwicklung!
Wir hoffen, dass dies als Muster für weitere solche Maßnahmen gilt und "Behinderung" auch bei öffentlichen Stellen nicht zu eingeschränkt gesehen wird.
![](https://demokratische-alternative.at/wp-content/uploads/2020/10/Gerhard-Kuchta-DA.jpg)
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