Sie erinnern sich an die Causa? Hier unser erster Beitrag dazu vom 2.11.2022!
Und hier unser Einbringen einer Diskriminierungsbeschwerde auf Basis des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG).
Doch nun gibt es dazu Positives zu berichten!
Gesendet: Dienstag, 30. Mai 2023 11:15
An: Gerhard Hämmerle
Betreff: Schlichtungsverfahren gem. § 14 BGStG beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Niederösterreich
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Hämmerle!
Bezugnehmend auf die am 21. Februar 2023 vor der Schlichtungsstelle des Sozialministeriums getroffene Einigung kann ich Ihnen mitteilen, dass seit einigen Wochen
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- auf der digitalen Amtstafel im Rathaus-Eingang der Kontrast umgestellt werden kann (weiße Schrift auf schwarzem Untergrund),
- der Hinweis auf den mit barrierefreien Systemen ausgestattete Arbeitsplatz im Bürgerservice mit dem Symbol „durchgestrichenes Auge“ neben der digitalen Amtstafel angebracht ist und
- dieser Arbeitsplatz direkt im Frontoffice-Bereich eingerichtet ist.
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Mit freundlichen Grüßen
XXX
Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten
Magistrat St. Pölten
Wenn es auch unnotwendiger Weise einigen Druck und eine Beschwerde brauchte:
Vielen Dank für die nun positive weitere Entwicklung!
Wir hoffen, dass dies als Muster für weitere solche Maßnahmen gilt und "Behinderung" auch bei öffentlichen Stellen nicht zu eingeschränkt gesehen wird.
Hier als Homepage-Administrator aktiv. Daher müssen nicht alle Beiträge auch zwingend von mir stammen.