Demokratie 2.18
Politik geht uns ALLE etwas an!
Eine schon über 100 Jahre alte Verfassung ist nur dann ein Garant für Qualität, wenn sie immer noch den Erfordernissen der Gegenwart gerecht wird. Andernfalls ist sie nicht zeitgemäß.
Da es viele Belege für letzteres gibt, haben wir einen Entwurf für eine neue, zeitgemäße österreichische Bundesverfassung ausgearbeitet und stellen den zur Diskussion. Auf dieser Basis sollen die Elemente der repräsentativen und direkten Demokratie optimal miteinander verknüpft werden. Aber nicht nur das …!
Hier finden Sie – stark gerafft – die wesentlichen Unterschiede und Neuerungen im Vergleich zur Ausgangsversion der österreichischen Bundesverfassung vom 26.12.2017 (und natürlich weitestgehend auch der derzeit geltenden).
Hier finden Sie im Langtext die aktuelle Ausarbeitung – mit einzelnen Hinweisen zu den konkreten Absätzen.
NEIN !!!
„Ähm, das kann jeder sagen. Weil?“
Weil es jeder Person bzw. Institution zusteht, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten – solange man nicht versucht, den an der bestehenden Verfassung, den Gesetzen und der Rechtsstaatlichkeit vorbei (womöglich noch gewaltsam) zu gelebter Realität zu machen.
Letzteres ist hier aber nicht der Fall! Dieser Verfassungsvorschlag soll – so wie es die heutige Bundesverfassung vorsieht – auf legalem und vorgesehenem Weg mittels entsprechender Mehrheit im Parlament und nachfolgend vorgesehener verpflichtender Volksabstimmung als neue österreichische Bundesverfassung beschlossen werden. Bis dahin gilt die heutige Bundesverfassung selbstverständlich vollinhaltlich, wird respektiert und samt darauf aufsetzender Rechtsbasis gelebt.
Siehe z.B. dazu die ergangenen Mails an die Medien und politischen Parteien vom 25. und 26.4.2018:
Sehr geehrte Damen und Herren,
schon seit 26 Jahre ist – wenn man den Worten von Frau Claudia Reiterer in der Sendung „Im Zentrum“ vom letzten Sonntag folgt – das Wort „Reform“ für Österreich in aller Munde. Nur nicht in den Händen der Verantwortlichen im Sinne einer tatsächlichen Umsetzung!
Es gab Papier – seeehr viel Papier, Gespräche – seeehr viele Gespräche und Reformgruppen – seeehr viele Reformgruppen (siehe z.B. den Österreich-Konvent von Juni 2003 bis Jänner 2005), die sich um diese Thematik einer Staatsreform bemühten. Und so gut wie nichts geschah.
Uns reicht es, schon längst!
Daher hat sich der hier Unterfertigte von Weihnachten 2017 bis Ostern 2018 hingesetzt und einen neuen Verfassungsvorschlag für die Republik Österreich ausgearbeitet.
Wir (die „Demokratische Alternative“ bzw. eine Gruppe von Interessierten) werden diesen Verfassungsvorschlag durch eine öffentliche Diskussion und Feedbacksammlung Schritt für Schritt weiter verbessern (die Release 2 mit einigen höchst willkommenen Inputs wird am 1.5.2018 veröffentlicht werden), Verbündete suchen, finden und sammeln und entweder – so diese derzeitige Regierung ihr Versprechen bezüglich verbindlicher Volksbegehren hält (was leider zu bezweifeln ist) – die heute verfassungsmäßig vorgesehene bundesweite Volksabstimmung über diese Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung mittels Volksbegehren durchsetzen oder aber die heute gegen eine solche demokratische Entscheidung stehenden Parlamentarier Zug um Zug durch Abwahl ersetzen – und dann diese Volksabstimmung einer Beschlussfassung zuführen.
Es ist eine Frage des WANN UND WIE – und des WIRKLICH WOLLENS, nicht mehr eine Frage OB ÜBERHAUPT!
„Was einmal gedacht wurde, kann nicht mehr zurückgenommen werden.“ (Die Physiker, Friedrich Dürrenmatt)
Wenn Sie meinen, dass so eine Ankündigung (nämlich eine WIRKLICH zukunftstaugliche und demokratische Verfassung für die Republik Österreich zu schreiben UND im Laufe der Zeit auch durchzusetzen) durch einen einfachen Pensionisten aus einem Gemeindebau größenwahnsinnig und anmaßend klingt: Sehen Sie bis jetzt schon einmal die Inhalte des Vorschlags als erstes Ergebnis! Die thematischen Parallelen zur Debatte vom letzten Sonntag durch die „Kundigen“ waren schlicht verblüffend.
Daher: Wir schaffen auch „den Rest“!
Zuerst ist um intensivstes Feedback dazu gebeten: Vom Tippfehler bis zum „alles Blödsinn – WEIL ….“. Aber eben dieses „WEIL“ ist wichtig und bedeutet, dass SACHLICHE und NACHVOLLZIEHBARE Kritik erbeten ist.
Dann erfolgen die Ausbesserungen/Adaptierungen in einigen Releases.
Dann / parallel dazu stellt sich die Frage, ob sich genügend Unterstützer (nicht gleichzusetzen mit Geldgeber!) für dieses Vorhaben einfinden, dass wir (wer auch immer aller dann „wir“ ist) mit guten Chancen ein Volksbegehren für eine verbindliche Volksabstimmung über den dann breit abgestimmten Text zustande bringen.
Aber es geht möglicherweise noch weiter: Dann nämlich, wenn dieses Volksbegehren zwar „im Volk“ genügend Unterstützer findet – aber keine in der etablierten Politik (was leider durchaus wahrscheinlich ist).
Dann ist die Frage, ob sich eine Bürgerbewegung aus engagierten und verlässlichen Menschen genau zu diesem Vorhaben auf den Weg macht, gemeinsam für den Nationalrat kandidiert – und irgendwann, mit der dafür vorgesehenen Parlamentsmehrheit die vorgesehene bundesweite Volksabstimmung über eine grundlegende Abänderung der österreichischen Bundesverfassung in die Wege leitet.
Die jeweils freigegebene Version dieses Verfassungsvorschlags wurde am 4.7.2018 als Bestandteil des Veränderungskonzepts der Demokratischen Alternative angenommen.