Mitglied werden und sein
In der DA beides ganz anders
Die Demokratische Alternative hat zur Mitgliedschaft und internen Funktionsweise diesbezüglich eine für politische Parteien ungewöhnliche Einstellung!
NEIN!
Wir setzen uns für Menschen, ihre Probleme und Anliegen ein – ganz egal, ob sie bei uns Mitglied sind oder nicht. Unterstützung durch uns wird auch nicht an die Erwartung gebunden, bei uns Mitglied zu werden oder uns sonstwie zu unterstützen.
Es kommt ausschließlich auf das Problem/Anliegen an. Das muss zu den Werten und Zielen der DA kompatibel sein.
Wobei Hilfe/Unterstützung sich – oft bei bestem Willen – nicht auf finanzielle Mittel erstrecken kann. Wir haben selber so gut wie kein Geld!
NEIN!
Wir hören auch ohne Mitgliedschaft gerne zu und freuen uns über sachliches, konstruktives Feedback, Hinweise und Anregungen.
Natürlich kann nicht jeder „Zuruf“ vollinhaltlich berücksichtigt werden – wir sind „keine Partei für eh jeden und alles“, die sich nach Belieben verbiegt und allen das erzählt, was sie hören wollen.
Ja, natürlich!
Das ist statutarisch nicht anders möglich.
Ja!
Weitere Informationen zur Kandidatur finden Sie HIER!
Grundsätzlich JA!
Bei der DA zählt die Einhaltung der statutarischen Verpflichungen bzw. Regeln – insbesondere was die Werte und grundsätzlichen Ziele betrifft.
Aber es versteht sich von selbst, dass die DA solche Mitglieder gegebenenfalls genau unter die Lupe nehmen wird damit man sich kein „Kuckucksei“ einhandelt.
Es gibt bei der DA die ordentliche Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft.
Die ordentliche Mitgliedschaft ermöglicht die statutarisch vorgesehene formale und gremiale Mitbestimmung sowie eine Kandidatur für die DA.
Eine Ehrenmitgliedschaft kann seitens der DA Unterstützern und bekannten Persönlichkeiten zugestanden werden, die sich um die Ziele und Werte der DA verdient gemacht haben. Ihnen kommen spezielle Vetorechte zu.
NICHTS!
Es gibt weder Einschreibegebühren noch Mitgliedsbeiträge.
Auch Spenden sind nur dann vorgesehen, wenn spezieller Aufwand anfällt – und der von einem Mitglied freiwillig getragen wird.
Durch einen Mitgliedsantrag – und dessen Annahme seitens der DA.
Grundsätzlich ja!
Sollte man aber z.B. gerade eine besondere Funktion in der DA (Vorstand, Rechnungsprüfer etc.) ausüben, muss ausreichend für die Amtsübergabe und Kontinuität gesorgt werden.
Ebenso gelten selbstverständlich Einschränkungen, wenn man gerade für die DA für eine Funktion bzw. ein Mandat kandidiert oder so ein Amt bereits ausübt.