barriereFREI+
Ein barrierefreies Leben ist MEHR

Wer sich nicht in ALLE Formen von Beeinträchtigung hineindenken kann, der übersieht viele für Behinderte bestehende Barrieren.
Seit 2006 ist das „Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz“ in Kraft. Begriffe wie „Barrierefreiheit“ oder „behindertengerecht“, werden in der breiten Öffentlichkeit täglich verwendet. Wenn man aber als Betroffener genauer hinsieht, muss man oft erkennen, dass diese Begriffe pauschal, undifferenziert und irreführend eingesetzt werden. So findet man diese Begriffe auf Homepages von Gebäudebetreibern oder als Slogans von Firmen im Handel, usw., muss aber dann oft vor Ort feststellen, dass es für die eigene spezifische Behinderung keine, nur wenige oder nicht ineinander greifende Hilfssysteme gibt. Ja dass es überhaupt wenig Bewusstsein dafür gibt, was überhaupt für verschiedene Behinderungen eine Barriere darstellt (schlechte Beleuchtung, kontrastlose Beschriftungen, sowie weitere je nach Behinderungsart unterschiedliche).
Bei Versuchen, auf diese undifferenzierte und irreführende Benutzung der Begriffe hinzuweisen bekommt man in diversen Kontakten meistens den Hinweis auf die gesetzten Maßnahmen wie Hebebühnen für Rollstühle, Rampen oder breitere Kassendurchgänge usw. – also im Grunde fast immer Hinweise auf Systeme, die rein für Rollstuhlfahrer hilfreich sind, und die Ansicht, dass damit „Barrierefreiheit“ hergestellt wäre. Aber Barrieren sind bei jeder Behinderungsart etwas anderes.
Gerhard Hämmerle, der stv. Vorsitzende der DA und Behindertensprecher hat selbst den Status „blind“.
Die Idee soll zwei Punkte umfassen, welche Betroffene gemeinsam mit uns einer breiteren Öffentlichkeit vermitteln sollen:
1. In welcher Art Begriffe wie „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ eingesetzt werden:
Ein allgemeines Bewusstsein zu schaffen, dass die Begriffe „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ bei Verwendung differenziert angewendet werden und nicht pauschal gelten, sobald für eine einzelne Gruppe von behinderten Menschen ein Hilfssystem vorhanden ist. Also ein Bewusstsein für eine genauere und differenzierte Benutzung dieser Begriffe.
2. Praktische Umsetzung einer Kennzeichung für öffentlich zugängige Gebäude:
Hier geht es um ein konkretes System, wie öffentlich zugängige Gebäude (Ämter, Behörden, Krankenhäuser, Bahnhöfe, große Einkaufszentren etc.) über eine vorab ersichtliche Kennzeichnung verfügen sollen, die behinderten Menschen die für ihre spezifische Behinderung vorhandenen Hilfssysteme anzeigt. Eine vorab verfügbare Informationsmöglichkeit, denn Menschen mit Behinderung sind gewohnt sich zu arrangieren, Begleitpersonen zu organisieren oder sich vorbereitend auf die gegebenen Umstände einzurichten.
Dies ist aber nur dann möglich, wenn eine Vorab-Information besteht: Ideen hierzu sind z.B. dass auf Homepages nähere Informationen zu vorhandenen Hilfssystemen hinterlegt sind, welche durch direkten Link bei den Begriffen „barriefrei“ oder „behindertengerecht“ zu erreichen sind, oder auch eine Plakette, die vor dem Betreten eines Gebäudes darüber informiert, welche Hilfssysteme für die spezifischen Behinderungen vorhanden sind.
Natürlich wäre es sehr wünschenswert, wenn eine große Zahl von öffentlich zugängigen Gebäuden mit der optimalen Menge an Hilfssystemen für Menschen mit Behinderung versorgt wäre. Davor wäre aber schon ein differenziertes Wahrnehmen der Begriffe von großer Hilfe und ein Vorab-Informationssystem von großem Nutzen!
Hierzu suchen wir Menschen, die mit Ideen und konstruktiven Vorschlägen an den Grundlagen für diese Initiative mitwirken möchten, die ein breites Spektrum der verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderung abbilden, um möglichst jeder Behinderungsgruppe optimal gerecht zu werden!
Gerhard Hämmerle, da-noe-haemmerle@kstp.at, +43/6764991701
Zahlreiche Vorstöße, um auf die Probleme von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen aufmerksam zu machen und das Thema „Behinderung“ in der praktischen Ausgestaltung für den Alltag breiter zu sehen.
Einzelne Verbesserungen konnten inzwischen punktuell erreicht werden – aber das ist ein zähes Dauer-Thema.
Die DA wird weiter zu allen Aspekten dieses Themas durch Initiativen tätig werden, damit zu den einzelnen Problemen bestmöglich Abhilfe geschaffen wird.
Sollten Sie selbst in einem Bereich für das Thema „Barrierefreiheit“ zuständig sein, bedenken Sie bitte ALLE Formen von Beeinträchtigungen im Rahmen Ihres Regelungsbereichs.
Halten Sie bitte die Augen zu dieser Thematik offen und machen Sie die Zuständigen auf die Problematik aufmerksam oder stellen Sie diesbezüglich eine Verbindungen zu uns her, falls wir diesbezüglich tätig werden sollen. Wie überall gilt: Nur GEMEINSAM sind wir stark!
Wenn beeinträchtigte Personen durch für sie mangelnde Barrierefreiheit Probleme im Alltag haben: Helfen Sie ihnen bitte!
Wir würden auch sehr gerne mehr erfahren: Welche Umstände schränken Sie als Beeinträchtigte im täglichen öffentlichen Leben ein?? Haben Sie Ideen und Vorschläge für Verbesserungen??
DANKE!
Bitte um Kontakt und (möglichst sachliches) Feedback!
Vor zirka 4 Jahren, hat die Firma SPAR in ihren normalen Filialen (nicht Interspar oder Eurospar), die Regalpreisetiketten bei einigen Produkten (zirka. 1/4), umgestellt.
Von einer schwarzen Bedruckung auf weißem Hintergrund, auf schwarze Bedruckung auf rotem Hintergrund.
Seit Oktober 2015 habe ich (Anm.: Gerhard Hämmerle) die Firma SPAR per Mail darauf hingewiesen, dass diese Änderung eine massive Verschlechterung der Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung, und somit der Barrierefreiheit, bedeutet!
Im Herbst 2017 hat man mitgeteilt, dass man nun auf einen orangen Hintergrund umstellen will /ab dem Jahreswechsel zu 2018).
Bis heute, wir schreiben Anfang Mai 2019, konnte ich keine Veränderung oder Verbesserung dieser Regaletiketten in St. Pölten wahrnehmen, auch aus anderen Bundesländern kam die Rückmeldung, dass es keine Verbesserung gäbe.
Nun habe ich im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, da offensichtlich eine Bewusstseinsveränderung im Bezug auf differenzierter Barrierefreiheit für verschiedene Behinderungsarten durch fast 4 Jahre Korrespondenz nicht erreichbar scheint!
Menschen mit Behinderung wünschen sich Barrierefreiheit im Bezug auf ihre eigene Behinderungsart, und hier muss man teilweise mangelndes Bewußtsein anstelle einer Verbesserung feststellen!
Das man 4 Jahre warten muss bis eine Barriere für Menschen mit Behinderung rückgängig gemacht wird, ist eine deutliche Einschränkung des Alltags für sie!
Offensichtlich muss man diesen Schritt des Schlichtungsverfahrens machen, damit ein höheres Bewußtsein geschafft wird, dass kleine Marketingmaßnahmen auch starke Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung haben können!
Der öffentliche Raum, ist dort wo wir ALLE uns bewegen, somit auch dort wo Menschen mit Behinderung ihre notwendigen täglichen Einkäufe erledigen müssen!
Ein Schritt – es wird wohl nicht der letzte notwendige Schritt sein um Barrierefreiheit tatsächlich umzusetzen!
Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Auszug aus dem Behindertengleichstellungsgesetz, Paragraph 6, Punkt 5: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Hier der Bericht dazu.
Hier der Bericht dazu.
Hier der Offene Brief.
Sehr geehrter Herr Hämmerle,
für die Übermittlung Ihres Schreibens betreffend akustisches Signal bei Elektro-Fahrzeugen darf ich mich herzlich bedanken und im Namen der Österreichischen Post AG gerne antworten.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sieht eine entsprechende EU-Verordnung ein akustisches Warnsystem (AVAS – Acoustic Vehicle Alerting System) für Hybridelektro- und reine Elektrofahrzeuge vor, die ab dem 1. Juli 2019 typisiert worden sind. Für jene Elektro-Autos, die bereits davor zugelassen wurden und das System nicht verbaut haben, ist keine verpflichtende Nachrüstung erforderlich. Erfreulicherweise gibt es einige Hersteller, die auf freiwilliger Basis auch ältere Fahrzeuge mit einem Warnsystem ausstatten.
Was den Fuhrpark der Post betrifft, so sind in den mehrspurigen Zustellfahrzeugen (PKW und Klein-LKW) Signaleinrichtungen bereits fast vollständig verbaut. Der restliche Anteil kann nachgerüstet werden, was seitens der Hersteller auch angeboten wird. Die einspurigen Fahrzeuge hingegen verfügen noch über kein Warnsystem, da durch die Produzenten bis dato keine Maßnahmen getroffen wurden.
Selbstverständlich entspricht die Post damit voll und ganz den Vorgaben des Gesetzgebers. Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen ist davon auszugehen, dass mittelfristig Elektro-Fahrzeuge flächendeckend mit akustischen Warnsystemen ausgestattet sein werden.
Ich bedanke mich für Ihr Engagement und Interesse in dieser wichtigen Angelegenheit und hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben.
Mit besten Grüßen,
XXX
Public Affairs
Österreichische Post AG
Unternehmenskommunikation
Hier der Offene Brief.
Hier die erste Zusammenfassung ab 9.5.2022.
Hier der Beitrag dazu!
Gesendet: Dienstag, 30. Mai 2023 11:15
An: Gerhard Hämmerle
Betreff: Schlichtungsverfahren gem. § 14 BGStG beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Niederösterreich
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Hämmerle!
Bezugnehmend auf die am 21. Februar 2023 vor der Schlichtungsstelle des Sozialministeriums getroffene Einigung kann ich Ihnen mitteilen, dass seit einigen Wochen
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- auf der digitalen Amtstafel im Rathaus-Eingang der Kontrast umgestellt werden kann (weiße Schrift auf schwarzem Untergrund),
- der Hinweis auf den mit barrierefreien Systemen ausgestattete Arbeitsplatz im Bürgerservice mit dem Symbol „durchgestrichenes Auge“ neben der digitalen Amtstafel angebracht ist und
- dieser Arbeitsplatz direkt im Frontoffice-Bereich eingerichtet ist.
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Mit freundlichen Grüßen
XXX
Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten
Magistrat St. Pölten