barriereFREI+
Ein barrierefreies Leben ist MEHR

Wer sich nicht in ALLE Formen von Beeinträchtigung hineindenken kann, der übersieht viele für Behinderte bestehende Barrieren.

Seit 2006 ist das „Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz“ in Kraft. Begriffe wie „Barrierefreiheit“ oder „behindertengerecht“, werden in der breiten Öffentlichkeit täglich verwendet. Wenn man aber als Betroffener genauer hinsieht, muss man oft erkennen, dass diese Begriffe pauschal, undifferenziert und irreführend eingesetzt werden. So findet man diese Begriffe auf Homepages von Gebäudebetreibern oder als Slogans von Firmen im Handel, usw., muss aber dann oft vor Ort feststellen, dass es für die eigene spezifische Behinderung keine, nur wenige oder nicht ineinander greifende Hilfssysteme gibt. Ja dass es überhaupt wenig Bewusstsein dafür gibt, was überhaupt für verschiedene Behinderungen eine Barriere darstellt (schlechte Beleuchtung, kontrastlose Beschriftungen, sowie weitere je nach Behinderungsart unterschiedliche).
Bei Versuchen, auf diese undifferenzierte und irreführende Benutzung der Begriffe hinzuweisen bekommt man in diversen Kontakten meistens den Hinweis auf die gesetzten Maßnahmen wie Hebebühnen für Rollstühle, Rampen oder breitere Kassendurchgänge usw. – also im Grunde fast immer Hinweise auf Systeme, die rein für Rollstuhlfahrer hilfreich sind, und die Ansicht, dass damit „Barrierefreiheit“ hergestellt wäre. Aber Barrieren sind bei jeder Behinderungsart etwas anderes.
Gerhard Hämmerle, der stv. Vorsitzende der DA und Behindertensprecher hat selbst den Status „blind“.
Die Idee soll zwei Punkte umfassen, welche Betroffene gemeinsam mit uns einer breiteren Öffentlichkeit vermitteln sollen:
1. In welcher Art Begriffe wie „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ eingesetzt werden:
Ein allgemeines Bewusstsein zu schaffen, dass die Begriffe „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ bei Verwendung differenziert angewendet werden und nicht pauschal gelten, sobald für eine einzelne Gruppe von behinderten Menschen ein Hilfssystem vorhanden ist. Also ein Bewusstsein für eine genauere und differenzierte Benutzung dieser Begriffe.
2. Praktische Umsetzung einer Kennzeichung für öffentlich zugängige Gebäude:
Hier geht es um ein konkretes System, wie öffentlich zugängige Gebäude (Ämter, Behörden, Krankenhäuser, Bahnhöfe, große Einkaufszentren etc.) über eine vorab ersichtliche Kennzeichnung verfügen sollen, die behinderten Menschen die für ihre spezifische Behinderung vorhandenen Hilfssysteme anzeigt. Eine vorab verfügbare Informationsmöglichkeit, denn Menschen mit Behinderung sind gewohnt sich zu arrangieren, Begleitpersonen zu organisieren oder sich vorbereitend auf die gegebenen Umstände einzurichten.
Dies ist aber nur dann möglich, wenn eine Vorab-Information besteht: Ideen hierzu sind z.B. dass auf Homepages nähere Informationen zu vorhandenen Hilfssystemen hinterlegt sind, welche durch direkten Link bei den Begriffen „barriefrei“ oder „behindertengerecht“ zu erreichen sind, oder auch eine Plakette, die vor dem Betreten eines Gebäudes darüber informiert, welche Hilfssysteme für die spezifischen Behinderungen vorhanden sind.
Natürlich wäre es sehr wünschenswert, wenn eine große Zahl von öffentlich zugängigen Gebäuden mit der optimalen Menge an Hilfssystemen für Menschen mit Behinderung versorgt wäre. Davor wäre aber schon ein differenziertes Wahrnehmen der Begriffe von großer Hilfe und ein Vorab-Informationssystem von großem Nutzen!
Hierzu suchen wir Menschen, die mit Ideen und konstruktiven Vorschlägen an den Grundlagen für diese Initiative mitwirken möchten, die ein breites Spektrum der verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderung abbilden, um möglichst jeder Behinderungsgruppe optimal gerecht zu werden!
Gerhard Hämmerle, da-noe-haemmerle@kstp.at, +43/6764991701
Zahlreiche Vorstöße, um auf die Probleme von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen aufmerksam zu machen und das Thema „Behinderung“ in der praktischen Ausgestaltung für den Alltag breiter zu sehen.
Einzelne Verbesserungen konnten inzwischen punktuell erreicht werden – aber das ist ein zähes Dauer-Thema.
Die DA wird weiter zu allen Aspekten dieses Themas durch Initiativen tätig werden, damit zu den einzelnen Problemen bestmöglich Abhilfe geschaffen wird.
Sollten Sie selbst in einem Bereich für das Thema „Barrierefreiheit“ zuständig sein, bedenken Sie bitte ALLE Formen von Beeinträchtigungen im Rahmen Ihres Regelungsbereichs.
Halten Sie bitte die Augen zu dieser Thematik offen und machen Sie die Zuständigen auf die Problematik aufmerksam oder stellen Sie diesbezüglich eine Verbindungen zu uns her, falls wir diesbezüglich tätig werden sollen. Wie überall gilt: Nur GEMEINSAM sind wir stark!
Wenn beeinträchtigte Personen durch für sie mangelnde Barrierefreiheit Probleme im Alltag haben: Helfen Sie ihnen bitte!
Wir würden auch sehr gerne mehr erfahren: Welche Umstände schränken Sie als Beeinträchtigte im täglichen öffentlichen Leben ein?? Haben Sie Ideen und Vorschläge für Verbesserungen??
DANKE!
Bitte um Kontakt und (möglichst sachliches) Feedback!
Vor zirka 4 Jahren, hat die Firma SPAR in ihren normalen Filialen (nicht Interspar oder Eurospar), die Regalpreisetiketten bei einigen Produkten (zirka. 1/4), umgestellt.
Von einer schwarzen Bedruckung auf weißem Hintergrund, auf schwarze Bedruckung auf rotem Hintergrund.
Seit Oktober 2015 habe ich (Anm.: Gerhard Hämmerle) die Firma SPAR per Mail darauf hingewiesen, dass diese Änderung eine massive Verschlechterung der Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung, und somit der Barrierefreiheit, bedeutet!
Im Herbst 2017 hat man mitgeteilt, dass man nun auf einen orangen Hintergrund umstellen will /ab dem Jahreswechsel zu 2018).
Bis heute, wir schreiben Anfang Mai 2019, konnte ich keine Veränderung oder Verbesserung dieser Regaletiketten in St. Pölten wahrnehmen, auch aus anderen Bundesländern kam die Rückmeldung, dass es keine Verbesserung gäbe.
Nun habe ich im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, da offensichtlich eine Bewusstseinsveränderung im Bezug auf differenzierter Barrierefreiheit für verschiedene Behinderungsarten durch fast 4 Jahre Korrespondenz nicht erreichbar scheint!
Menschen mit Behinderung wünschen sich Barrierefreiheit im Bezug auf ihre eigene Behinderungsart, und hier muss man teilweise mangelndes Bewußtsein anstelle einer Verbesserung feststellen!
Das man 4 Jahre warten muss bis eine Barriere für Menschen mit Behinderung rückgängig gemacht wird, ist eine deutliche Einschränkung des Alltags für sie!
Offensichtlich muss man diesen Schritt des Schlichtungsverfahrens machen, damit ein höheres Bewußtsein geschafft wird, dass kleine Marketingmaßnahmen auch starke Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung haben können!
Der öffentliche Raum, ist dort wo wir ALLE uns bewegen, somit auch dort wo Menschen mit Behinderung ihre notwendigen täglichen Einkäufe erledigen müssen!
Ein Schritt – es wird wohl nicht der letzte notwendige Schritt sein um Barrierefreiheit tatsächlich umzusetzen!
Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Auszug aus dem Behindertengleichstellungsgesetz, Paragraph 6, Punkt 5: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Hier der Bericht dazu.
Hier der Bericht dazu.
Hier der Offene Brief.
Sehr geehrter Herr Hämmerle,
für die Übermittlung Ihres Schreibens betreffend akustisches Signal bei Elektro-Fahrzeugen darf ich mich herzlich bedanken und im Namen der Österreichischen Post AG gerne antworten.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sieht eine entsprechende EU-Verordnung ein akustisches Warnsystem (AVAS – Acoustic Vehicle Alerting System) für Hybridelektro- und reine Elektrofahrzeuge vor, die ab dem 1. Juli 2019 typisiert worden sind. Für jene Elektro-Autos, die bereits davor zugelassen wurden und das System nicht verbaut haben, ist keine verpflichtende Nachrüstung erforderlich. Erfreulicherweise gibt es einige Hersteller, die auf freiwilliger Basis auch ältere Fahrzeuge mit einem Warnsystem ausstatten.
Was den Fuhrpark der Post betrifft, so sind in den mehrspurigen Zustellfahrzeugen (PKW und Klein-LKW) Signaleinrichtungen bereits fast vollständig verbaut. Der restliche Anteil kann nachgerüstet werden, was seitens der Hersteller auch angeboten wird. Die einspurigen Fahrzeuge hingegen verfügen noch über kein Warnsystem, da durch die Produzenten bis dato keine Maßnahmen getroffen wurden.
Selbstverständlich entspricht die Post damit voll und ganz den Vorgaben des Gesetzgebers. Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen ist davon auszugehen, dass mittelfristig Elektro-Fahrzeuge flächendeckend mit akustischen Warnsystemen ausgestattet sein werden.
Ich bedanke mich für Ihr Engagement und Interesse in dieser wichtigen Angelegenheit und hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben.
Mit besten Grüßen,
XXX
Public Affairs
Österreichische Post AG
Unternehmenskommunikation
Von: Gerhard Hämmerle
Gesendet: Freitag, 6. September 2024 16:40
An: XXXX@post.at; kundenservice@post.at
Cc: Behindertenanwalt; diverse Behindertenorganisationen; diverse Medien
Betreff: 5 Jahre ohne – wo ist die Verbesserung?
Guten Tag!
Ich bitte diese Mail an die zuständige Person weiterzuleiten, sofern Hr. XXXX nicht mehr in Ihrem Betrieb tätig ist!
Ich beziehe mich auf ein Antwortschreiben von Hrn. XXXX vom 31.10.2019, zum Thema E-Flotte der Post und akustische Signalsysteme (AVAS). Siehe Link folgend:
Antwort der Post AG zum Schreiben… – Demokratische Alternative NÖ | Facebook
Nun seit der oben erwähnten und nachzulesenden Antwort sind nun ziemlich genau 5 Jahre vergangen!
NICHTS ist passiert!
Zumindest nicht in meiner Wohngegend, die Zweispurigen-E-Fahrzeuge sind hier immer noch ohne akustisches Warnsystem unterwegs – erst heute wieder bemerkt und mit dem Fahrer gesprochen, der von keinerlei geplanten Umrüstungen weiß!
Der Post scheinen Begriffe wie Inklusion oder Barrierefreiheit – und auch das gehört dazu – keinerlei Anliegen zu sein, zumindest nicht, solange es offenbar mehr Kosten als Prestige bringt!
Das ist fahrlässig!
Sollte es zufälligerweise genau in St. Pölten einen Nachholbedarf an AVAS Aufrüstungen geben, würde mich interessieren, wo dies Großteils bereits umgesetzt wurde – dann lasse ich das gerne nachprüfen!
Neben Menschen mit starker Sehbehinderung oder Blindheit, sind es auch Kleinkinder die damit massiv gefährdet werden, denn diese E-Fahrzeuge machen so gut wie kein Geräusch bei niedrigen Geschwindigkeiten ohne AVAS!!!
Nach 5 Jahren Zeit für eine Aufrüstung sollte man meinen, dieses Problem sei gelöst – ist es aber zumindest in St. Pölten offenbar noch nicht!
Daher fordere ich die Post AG nun auf, dringendst und schnellstens die Aufrüstung ihrer Zweispurigen-E-Fahrzeuge durchzuführen!
mfg
Gerhard Hämmerle
(Behindertensprecher und stv. Vorstandsvorsitzender der DA)
Hier der Offene Brief.
Hier die erste Zusammenfassung ab 9.5.2022.
Hier der Beitrag dazu!
Gesendet: Dienstag, 30. Mai 2023 11:15
An: Gerhard Hämmerle
Betreff: Schlichtungsverfahren gem. § 14 BGStG beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Niederösterreich
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Hämmerle!
Bezugnehmend auf die am 21. Februar 2023 vor der Schlichtungsstelle des Sozialministeriums getroffene Einigung kann ich Ihnen mitteilen, dass seit einigen Wochen
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- auf der digitalen Amtstafel im Rathaus-Eingang der Kontrast umgestellt werden kann (weiße Schrift auf schwarzem Untergrund),
- der Hinweis auf den mit barrierefreien Systemen ausgestattete Arbeitsplatz im Bürgerservice mit dem Symbol „durchgestrichenes Auge“ neben der digitalen Amtstafel angebracht ist und
- dieser Arbeitsplatz direkt im Frontoffice-Bereich eingerichtet ist.
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Mit freundlichen Grüßen
XXX
Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten
Magistrat St. Pölten
Hier die Ausgangssituation und Vorgeschichte
Von: IT-Kommunal GmbH
Gesendet: Dienstag, 28. April 2026 09:05
An: Gerhard Hämmerle
Betreff: Mangelnde Barrierefreiheit
Sehr geehrter Herr Hämmerle,
gerne würde ich das mit Ihnen telefonisch besprechen., damit wir eventuell schnell Abhilfe schaffen können.
Wann sind Sie am besten telefonisch erreichbar?
Mit freundlichen Grüßen,
XXX
Geschäftsführer
Zert. Datenschutzbeauftragter (CIS)
IT-Kommunal GmbH
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Es gab nun ein erstes Gespräch mit dem Geschäftsführer und gute Entwicklungen:
Im IFG-Portal, das Textdateien in einer Bildversion anzeigt – weshalb Screenreader (Software zum Vorlesen von diversen digitalen Texten und Menüpunkten), diese nicht erfassen und interpretieren können, sollen diese Umstände (und andere hinderliche Aspekte) schnellstens verändert werden.
Gerhard Hämmerle wurde eingeladen diese Entwicklungen zu überprüfen und zu testen, sobald sie verfügbar sind.
Es ist gut, das sich was tut!
Bemängeln muss man leider immer noch, dass sich Menschen mit Behinderung allzu oft erst aktiv mit bereits vorhandenen Problemen beschäftigen und darüber beschweren müssen, damit behindertengerechte Lösungen geschaffen werden – obwohl dies schon längst automatisch gewährleistet sein müsste!
Von: Gerhard Hämmerle
Gesendet: Montag, 27. April 2026 11:25
An: post@bv14.wien.gv.at; GRÜNE Penzing; ÖBB; Stadträtin Ulli Sima
Cc: Behindertenvertreter; MA 28; Bürgeranwalt; diverse Medien
Betreff: Verkehrssicherheit in Penzing!
Guten Tag!
Bevor wir die Problematiken aus verschiedenen Blickwinkeln im Detail besprechen, zuerst die Verkehrsstelle um die es geht!
Zwei mitgesendete Bilder hiersetzt durch die Darstellung in Google Street View
Die Unterführung – ÖBB Bahntrasse – Zehetnergasse, erste Unterführung Richtung Linzerstraße.
Wie Ihnen eventuell aufgefallen ist, bin ich aktuell in Niederösterreich wohnhaft und bin selbst blind.
Ich bin allerdings in Penzing 20 Jahre lang aufgewachsen, und kenne die besagte Unterführung sehr gut, denn ich habe z.B. das Gymnasium Astgasse besucht, welches ja im direkten Umkreis sich befindet. Aber auch heute noch ist der Weg von der U-Bahn Richtung Linzerstraße ein Weg der für mich von Relevanz ist, da meine Nichte und mein Neffe in der Baumgartenstraße wohnen – dazu mehr unten.
Da ich selbst blind bin, beschäftige ich mich seit Jahren intensiv mit den verschiedenen Aspekten von Barrierefreiheit, und habe hier schon einiges an Expertise mir aneignen können.
Diese Unterführung ist aus vielen Blickwinkeln ein potentiell hochriskantes Nadelöhr – im besonderen für Fußgänger, vor allem wenn sie zu der Gruppe der Kinder, Menschen mit Behinderung und älteren Mitmenschen zählen! Verschärft wird die Lage dort auch, weil Busse der Wiener Linien dort durch dieses schon enge Stück fahren.
Wo ein normal sehender Mitmensch noch die Möglichkeit hat in einer Gefahrensituation zu reagieren, ist dies für viele Menschen mit Behinderung oder älteren Personen nicht mehr möglich, da diese natürlich durch verschiedenste Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind umgehend reagieren zu können.
Was ebenso verwundert ist, dass es hier offenbar trotze der zugespitzten Verhältnisse kein deutlich reduziertes Tempolimits gibt, denn warum hier auf dem kurzen Stück keine 30 km/h Beschränkung herrscht entzieht sich einer vernünftigen Gedankenwelt. Da es hier zu einem doch sehr hohen Verkehrsaufkommen – so war es schon ein Problem, dass oben erstellte Foto der Unterführung ohne ein Fahrzeug auf dem Bild, zu erstellen – kommt!
Es wären auch weiße Markierungstreifen am Gehsteigrand und eine gute Beleuchtung direkt in der Unterführung schon deutliche Verbesserungen der Lage – nicht zu vergessen das oben erwähnte Tempolimit.
Diese Maßnahmen würden sicher zu einer Entschärfung der Lage hier führen, und wären wohl auch nicht mit extrem hohen Kosten verbunden. Es ist mir ja schon bewusst, dass dieses Teilstück der Gleise eventuell durch die Trassenumbauten in Hietzing durchaus in Zukunft noch adaptiert wird (hoffentlich mit einer neu adaptierten Unterführung), aber da es hier keine genauen Zeitpläne gibt – siehe auch juristische Lage – ist es nicht zu akzeptieren, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger hier noch auf unbestimmte Zeit mit einer Hochriskanten Verkehrssituation konfrontiert werden müssen.
Es ist im Sinne von Menschen mit Behinderung, Kindern und älteren Mitmenschen hier rasch eine Verbesserung in die Wege zu leiten, dazu stehen wir auch mit konstruktiven Vorschlägen und zu Gesprächen zur Verfügung.
Unten anbei finden Sie die Beschreibung der Lage aus der Sicht eines Anrainers und besorgten Elternteils.
mfg
Gerhard Hämmerle
stv. Vorstandsvorsitzender
Sprecher für die Rechte und Themen von Menschen mit Behinderung