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Beschwerde zur Europawahlordnung etc. (15.4.2024)

 

Die Europawahlordnung für die kommende EU-Parlamentswahl am 9.6.2024 enthält zahlreiche höchst problematische Bestimmungen. So wie andere Wahlordnungen in Österreich auch. Und es ist merkwürdig, wenn die EU-Kommission und die OSZE in anderen sogenannten Scheindemokratien ihre Stimme erheben - aber nicht gerade bei diesem Anlass vor der eigenen Tür kehren. Deswegen haben wir seitens der Demokratischen Alternative eine begründete Beschwerde bei diesen Stellen eingebracht. (Zusammenfassung in einfacher Sprache)

 

Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Gesendet: Montag, 15. April 2024 19:02
An: EU-Kommission; OSZE
Cc: Ministerbüro BMI; ÖVP Parlamentsklub; GRÜNE Bundesbüro; SPÖ (Parlamentsklub); FPÖ Parlamentsklub; NEOS Parlamentsklub; Chefredaktion APA; ORF ZiB 2; ORF Online; Der Standard (Chefredaktion); Kurier (Chefredaktion); KRONE (Chefredaktion); Redaktion Österreich; Die Presse (Chefredaktion); Profil; Chefredaktion Wiener Zeitung.at; Kleine Zeitung; Heute (UBahn-Zeitung); Salzburger Nachrichten (Redaktion); Vorarlberger Nachrichten; Tiroler Tageszeitung; Servus TV; ATV; Puls 4; News; Gerhard Hämmerle; Ernst Schreiber; Helmut Krestan
Betreff: Beschwerde zur Europawahlordnung, Nationalrats-Wahlordnung und anderen Wahlgesetzen in Österreich

Sehr geehrter Herr Holzapfel,
sehr geehrte Damen und Herren des ODIHR,

zu den nationalen Bestimmungen bezüglich der gerade anlaufenden Wahl für das EU-Parlament 2024 in Österreich - konkret der Europawahlordnung (EuWO) - aber auch anderen sehr ähnlichen nationalen Wahlgesetzen, die höchst problematische Bestimmungen mit gravierenden Auswirkungen enthalten darf ich Ihnen die beiliegende Beschwerde übermitteln und ersuche im Namen der Demokratischen Alternative um Ihr Tätigwerden!

 

Für die Demokratische Alternative
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)