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Diskriminierungsbeschwerde zur digitalen Amtstafel (19.12.2022)

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Sie erinnern sich an die Causa? Hier unser erster Beitrag dazu vom 2.11.2022!

Nun wurde eine Diskriminierungsbeschwerde auf Basis des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) zu den neuen digitalen Amtstafeln eingebracht. Diese Beschwerde richtet sich gegen Bürgermeister Matthias Stadler in Ausübung seiner Funktion als oberste "Spitze" der Gemeinde St. Pölten.

Kurz erläutert hat man hier trotz Hinweisen unseres Behindertensprechers keine Systeme zur barrierefreien Bedienbarkeit für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit installiert. Außer einer Höhenverstellung der Displays für Rollstuhlfahrer wurden offenbar keinerlei weitere Maßnahmen getroffen, um für den größeren Anteil der verschiedenen Behinderungsformen (Sehbehinderung, Hörbehinderung, kognitive Behinderung etc.) einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

Im Kern soll Barrierefreiheit - Systeme die diese herstellen - dazu dienen, ALLEN Menschen mit Behinderung die GLEICHEN Handlungsausführungen zu ermöglichen!

Eine detaillierte Begründung für die Beschwerde finden sie hier!

Zitat aus dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), § 6, Abs. 5 (in Kraft seit 2006): Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Das Grundkonzept, die Grundidee hinter der Barrierefreiheit ist also ein  SELBSTBESTIMMTES und SELBSTSTÄNDIGES Handeln OHNE fremde Hilfe zu ermöglichen. Kein Amtsträger hat zu entscheiden, wo er das - ganz persönlich - für sinnvoll erachtet oder nicht!

Wir möchten eine tatsächlich umfassende barrierefreie Umwelt für Menschen mit Behinderung, damit diese Personen auch an ALLEN Handlungen der Gesellschaft selbständig und selbstbestimmt teilhaben können!

Wir informieren weiter über diesen Fall.