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Wahlrecht wird reformiert (19.11.2022)

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https://orf.at/stories/3294409/

Zitat: Bei Wahlen wird es künftig schneller aussagekräftige Ergebnisse geben. Dieses Ziel verfolgt eine Wahlrechtsnovelle, die von ÖVP und Grünen im Nationalrat eingebracht wurde. Demnach wird ein großer Teil der Wahlkarten in Zukunft bereits am Wahlsonntag ausgezählt. Ebenfalls neu ist, dass indirekt ein Vorwahltag eingeführt wird. Künftig wird man in jeder Gemeinde bei der Abholung der Wahlkarte diese auch gleich ausfüllen und abgeben können. ... Auch gegen die vielen ungültigen Stimmen bei der Briefwahl wird etwas unternommen. Der Begleittext der in diversen Punkten umgestalteten Karte soll in einfacher Sprache verfasst werden. Auch das Unterschriftfeld wird deutlicher gekennzeichnet. Eine von mehreren Maßnahmen für Menschen mit Behinderung ist eine Abschrägung des Stimmzettels. Neu ist mit der Novelle auch, dass die traditionellen Aushänge, wie viele Personen in einer bestimmten Wohnung wahlberechtigt sind, bald der Vergangenheit angehören. Ausgeschildert werden muss noch, dass bzw. wann eine Wahl stattfindet. Zudem kann man online via elektronischer Signatur nachsehen, ob man im Wählerverzeichnis geführt wird.

 

Und? Fehlt Ihnen in der ORF-Auflistung der angedachten Verbesserungen*) vielleicht etwas?

Richtig! Die dringend erforderlichen Reformen zur Abgabe von Unterstützungserklärungen - wie etwa eine Online-Abgabemöglichkeit, eine unter Einhaltung des Wahlgeheimnisses, eine auf bereits richtigen Wählerverzeichnissen aufsetzende, eine die alte und beeinträchtigte Menschen nicht benachteiligt, eine die Abgeordnete zum Nationalrat und die übrigen Wahlberechtigten des Landes gleichstellt - wie es die Bundesverfassung eigentlich vorsieht, et cetera, et cetera.

Themen also, die schon über viele Jahre hinweg thematisiert - aber als Vorschlag durch die Parlamentsparteien nicht aufgegriffen werden.

Das Wählerverzeichnis kann man laut dem Änderungsvorschlag in Zukunft online via elektronischer Signatur einsehen - eine Unterstützungserklärung abgeben aber weiterhin nicht!

Siehe im Gegensatz dazu unseren Verfassungsvorschlag, Artikel 108 zur Abgabe und Anrechnung von Unterstützungserklärungen.

Ein Wunder, dass dazu nichts geschieht?

Aber nein, im Gegenteil! Vollkommen logisch, dass man über möglichst große Hürden für die Konkurrenz von außerhalb den Wettbewerb verzerrt und neuen Gruppierungen den Einzug in Gremien und Ämter erschwert. Denn sonst wäre bei den Etablierten so wirklich richtig Feuer am Dach.

Es ist beschämend, dass dies über so eine Verzerrung bei "freien Wahlen" bewerkstelligt wird, statt sich als Amtierende dadurch im Amt zu halten, dass einfach für die Menschen / Wahlberechtigten gute Politik betrieben wird. Denn dann bräuchte man die Konkurrenz von außen bei anstehenden Wahlen nicht zu fürchten und solche Methoden auch nicht an den Tag zu legen.

Natürlich werden wir eine Stellungnahme zu diesem Abänderungsvorschlag einbringen und hoffen dazu auf Ihre Unterstützung!

Ob eine der Parlamentsparteien den anstehenden Vorschlag von uns dann aufgreifen wird? Wetten werden angenommen!

 

*) Anm.: Wir hätten ja gerne direkt nachgesehen - aber das PDF auf dem Parlamentsserver dazu bringt derzeit leider eine Fehlermeldung.