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VfGH kippt Teile der COFAG-Grundlagen (18.10.2023)

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Wie schon lange vorauszusehen war, entspricht die Organisation und Handlungsweise der als GmbH von der Bundesregierung aufgebauten „Covid-19  Finanzierungsagentur“ (COFAG) nicht den Bestimmungen unserer Bundesverfassung. Die hat von der Bundesregierung bis zu 19 Milliarden Euro Steuergeld zur Vergabe an Großunternehmen bekommen. Die einen davon wurden anscheinend mit zuviel Geld bedacht, anderen wurde hingegen kein Rechtsanspruch auf eine Förderung zugestanden. Nachdem rechtzeitig Kritik zu dieser Vorgehensweise geäußert wurde fragt sich: War das Absicht? Und falls ja: Was folgt daraus? Oder was hätte längst schon geschehen müssen? Jedenfalls haben wir als Demokratische Alternative dazu schon bisher unsere Aufgaben bestmöglich erfüllt - leider ohne Erfolg bei den Zuständigen. Im nächsten Jahr kommt die Nationalratswahl, bei der man die für die COFAG (und vieles mehr) verantwortlichen Parteien dringend ablösen müsste. Nur durch wen ersetzen, der wirklich "besser" ist? Aber es liegt an uns als Bürgerschaft, etwas Neues chancenreich aufzubauen, wenn das bisherige Angebot nichts taugt. (Zusammenfassung in einfacher Sprache) 

 

https://orf.at/stories/3336018/

Zitat: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nach monatelanger Prüfung der gesetzlichen Grundlagen zur Auszahlung von CoV-Hilfen durch die Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG) Teile der rechtlichen Grundlagen dafür gekippt. Der Grund sind Verstöße gegen die Verfassung. Auch Richtlinien des Finanzministeriums zur Auszahlung von Finanzhilfen sind zum Teil rechtswidrig, teilte das Höchstgericht am Dienstag mit. ... Das ABBAG-Gesetz ermöglicht „finanzielle Maßnahmen“ für Firmen, die pandemiebedingt in finanzielle Probleme geraten sind. Dafür wurde die mit bis zu 19 Milliarden Euro ausgestattete COFAG als GmbH gegründet. Diese ist an Richtlinien gebunden, die aufgrund des Proporzes vom Finanzminister einvernehmlich mit dem Vizekanzler als Verordnungen erlassen werden. ... Einerseits sei die Art und Weise der Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine GmbH – also eine Ausgliederung – „unsachlich“. Andererseits hätten Unternehmen „zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen“. ... Von der Opposition gab es von Anfang an Kritik am Konstrukt. Vor allem wurde bzw. wird dort eine mangelnde parlamentarische Kontrolle gesehen. ... Es gehe nicht, dass Milliardenbeiträge vorbei an demokratischer Kontrolle ausbezahlt worden seien. Darüber hinaus bestehe der Verdacht, dass Großkonzerne überproportional profitiert hätten. ... Gegen das ABBAG-Gesetz verstößt laut Höchstgericht auch die Freistellung der COFAG von Weisungen, denn wie bereits früher vom VfGH festgestellt besorgt diese die staatliche Verwaltung. Der Gesetzgeber ist daher verpflichtet, die COFAG der Leitungs- und Aufsichtsbefugnis eines obersten Organs der Vollziehung des Finanzministers zu unterstellen. Die vom Finanzminister proporzhaft mit dem Vizekanzler durch Verordnungen erlassenen Richtlinien sehen laut VfGH hingegen vor, dass die Organe der COFAG innerhalb dieser Richtlinien bei ihrer Entscheidung weisungsfrei sind.

 

Wie wir schon in unserem Beitrag dazu vom 15.6.2023 geschrieben haben: Das grundlegende 1 x 1 der Staatsführung in so einer Krise zu missachten zeugt entweder von Absicht oder entsetzlichem Dilettantismus. Eines fast so schlimm, wie das andere! Wobei man leider eher von einer absichtlichen derartigen Gestaltung ausgehen muss, um das zu tun, was hier anscheinend passiert ist: Die Pandemie als Anlass dafür zu nehmen, um ohne Kontrolle oder rechtzeitige Korrekturmöglichkeit riesige Steuerbeträge "an ganz Bestimmte" auszuschütten.

Kritik und Bedenken gab es ja genügend rechtzeitig, um ein bloßes Übersehen bestimmter Voraussetzungen und Gefahren durch die Verantwortlichen auszuschließen. Nehmen Sie nur z.B. unseren bereits im zuvor angeführten Beitrag zitierten dritten Offenen Brief zur Corona-Krise her - datiert per 26.4.2020!

Hätte der Bundespräsident so eine Regierung gemäß seiner Verantwortung für Österreich und verfassungsmäßigen Kompetenzen nicht längst aus dem Amt entlassen müssen? Nehmen Sie dazu bitte unseren fünften Offenen Brief zur Corona-Krise vom 30.9.2020!

Und wie sieht es dann eigentlich mit dem Vorhalt eines Mißbrauchs der Amtsgewalt (§ 302 StGB) oder der Untreue (§ 153 StGB) aus? Sollte dazu nicht die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden? Nehmen Sie dazu bitte unsere zweite Sachverhaltsdarstellung zur Corona-Krise vom 4.11.2021!

Wurde auch nur ein strukturelles Problem dazu behoben, um ein neuerliches Eintreten solcher Gegebenheiten zu verhindern? Nehmen Sie dazu zum Beispiel unseren Verfassungsvorschlag, konkret Artikel 38, Abs. 6b - Zitat: Gesetzesvorlagen auf Bundesebene sind auch dem Verfassungsgerichtshof und dem Obersten Gerichtshof zur allfälligen Stellungnahme zuzuleiten, damit durch den Verfassungsgerichtshof möglichst frühzeitig Bedenken unter Bezugnahme auf die Bundesverfassung angemeldet werden können und damit der Oberste Gerichtshof Einwände aufgrund von widersprüchlichen gesetzlichen Regelungen oder einer mangelnden Judizierbarkeit erheben kann.

Was ist zu alldem WIRKLICH geschehen? 

Na ja, die direkt Verantwortlichen haben zwar zum Teil gewechselt, aber es sind dieselben politischen Gruppierungen am Werk und bereiten sich frisch-fröhlich auf eine Neuwahl im kommenden Jahr vor.

Und die "relevanten Alternativen" dazu für eine Abwahl der Amtierenden sind punkto tatsächlichem Verbesserungspotential höchst überschaubar. Man nehme dazu unseren Beitrag vom 28.9.2023.

Ist das DEREN Problem?

Nein, es ist UNSERES - unseres als Bürger und Wähler in diesem Land!

Aber das ist halt so, in der Demokratie: Wenn wir selber (jeder einzelne von uns, denn wir sind elementarer Teil des Ganzen) zu dumm, zu feig, zu bequem oder zu sehr selber in das Bestehende involviert sind, dann bekommen wir das an System und Politik, was wir verdienen!