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Mehr Transparenz bei Parteifinanzen (5.5.2020)

 

Und ewig grüßt das Murmeltier!

Wie heißt es hier? "NEOS urgieren mehr Transparenz bei Parteifinanzen".

Und dann ist davon die Rede, dass dem Rechnungshof volle Prüf- und Einsichtsrechte in die Parteifinanzen zu gewähren wären und im Falle von unvollständigen oder unrichtigen Angaben im jährlichen Rechenschaftsbericht der Parteien oder der Annahme unerlaubter Spenden hohe Geldbußen drohen sollen.

Alles klingt super und nach "no na ned", wenn man für eine effiziente Kontrolle politischer Parteien ist ....

.... bis man sich - wieder einmal - den konkreten Antragstext ansieht. Und hier auf den - wieder einmal - enthaltenen Text stößt:

§ 10 lautet:
"(1) Der von einer politischen Partei zu erstellende Rechenschaftsbericht (§ 5) und der Bericht über die Wahlwerbungsausgaben (§ 5 Abs. 3) unterliegen auch der Kontrolle des Rechnungshofes. Diese umfasst auch die rechtzeitige Übermittelung des Rechenschaftsberichts innerhalb der in § 5 Abs. 7 bzw. § 5 Abs. 3 genannten Frist.
(2) Der Rechnungshof hat die Richtigkeit und Vollständigkeit des Rechenschaftsberichts samt Anlagen und dessen Übereinstimmung mit diesem Bundesgesetz zu prüfen. ..."

Und immer noch klingt alles super - solange man nicht weiß, dass im Parteiengesetz 2012 folgende Bestimmung steht:

§ 5. (1) Jede politische Partei hat über die Art ihrer Einnahmen und Ausgaben jährlich mit einem Rechenschaftsbericht öffentlich Rechenschaft zu geben. ....
(2) Dieser Rechenschaftsbericht muss von zwei nicht durch Kanzleigemeinschaft verbundenen Wirtschaftsprüfern (§ 9) überprüft und unterzeichnet werden (§ 8). Die Wirtschaftsprüfer werden vom Rechnungshof für fünf Jahre aus einem Fünfervorschlag der jeweiligen politischen Partei bestellt. Eine unmittelbar darauffolgende Wiederbestellung ist unzulässig.

Und das gilt für politische Parteien, die seit dem 1. Jänner 2000 ihre Satzung hinterlegt haben oder seit dem 1. Jänner 2000 zu Wahlen zu einem allgemeinem Vertretungskörper oder zum Europäischen Parlament angetreten sind. Laut § 13 ebenso für "wahlwerbende Parteien", also "eine Wählergruppe, die sich unter Führung einer unterscheidenden Parteibezeichnung und Aufstellung einer Parteiliste an der Wahlwerbung ... beteiligt". (§ 2, Ziffer 2)

Und zwar für Parteien und wahlwerbende Parteien (vulgo: Listen) JEDER Größenordnung!

Jetzt fragt sich - ganz abgesehen davon, dass dieser Zusatzaufwand (betraglich in wohl mindestens fünfstelliger Euro-Höhe pro Jahr) gerade bei Kleinparteien ungerechtfertigt ist, wenn sowieso der Rechnungshof direkt Einschau halten und prüfen darf:

Haben die NEOS bloß übersehen, dass sich viele, viele kleine Parteien und Listen - auch auf Landes- und Gemeindeebene - diese jährlichen Kosten für gleich ZWEI Wirtschaftsprüfer nicht leisten können (wenn nicht sogar alle Parteien und Listen ihre politische Tätigkeit sofort einstellen müssen, die nicht zumindest auf Bundes- oder Landesebene maßgebliche staatliche Förderung bekommen oder gesicherte Einnahmen durch Großspender haben)?

Na sicher nicht, denn unsere Einwände dazu kennen auch die NEOS bereits seit Jahren.

Hier will man einfach schon lange gegen die politische Konkurrenz von außerhalb - vor allem durch unbetuchte Durchschnittsbürger (deren vertretene Interessen gerade den NEOS ein dicker Dorn im Auge sind) - Nägel mit Köpfen machen und sie von der aktiven Mitwirkung an der Tagespolitik fern halten.

Und jetzt in Zeiten der "Corona-Ausnahmesituation" scheint die Zeit dafür besonders günstig, wo doch so vieles andere an Problematischem auch geht und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ganz woanders hin gerichtet ist.

Everything goes!