Parteiengesetz 2012
Wie scheinbare Transparenz die Konkurrenz auszuschalten drohte
Das Parteiengesetz 2012 enthielt lange Zeit eine spezielle Bestimmung, die Kleinparteien ohne auf Dauer gesichertem Großsponsor über die Leistbarkeit der politischen Tätigkeit die Existenzfähigkeit entziehen konnte.
Das weiter unten nachfolgende Video aus dem Jahr 2017 erläutert, worum es in dieser Problematik ging – und auch die Ausgangslage für unser Handeln dazu:
Siehe das weiter unten nachfolgende Video wie auch zur Themenbeschreibung.
Auflagen im Parteiengesetz 2012 bezüglich Transparenz, Rechenschaftsberichte, Einnahmen und Ausgaben (insbesondere im Rahmen von Wahlen) sind natürlich grundsätzlich zweckmäßig.
Überschießende Regelungen aber, die insbesondere Kleinparteien und wahlwerbende Listen ohne gesicherte große Geldmittel trafen beschnitten ungerechtfertigt und – unserer Meinung nach – gegen die geltenden, verfassungsmäßig zugesicherten Grundrechte die Möglichkeit weniger begüterter Menschen, sich unter ausreichend gleichen Bedingungen am politischen Geschehen zu beteiligen.
In unserem Verfassungsvorschlag sind diese Regeln so implementiert, dass diese fairen Bedingungen ausreichend gewährleistet sind.
Gerhard Kuchta, gerhard.kuchta@outlook.com, +43/6643134620
Mails an die politischen Parteien, zuständigen Instanzen – insbesondere auch den Rechnungshof, Politikwissenschaftler und Medien.
Eine weitere Gesetzesverschärfung, welche den Kleinparteien und mittellosen Gruppierungen vollends keine andere Wahl als die Auflösung lässt und den politischen Betrieb, das Antreten bei Wahlen etc. verunmöglicht ist ab unserer deutlichen Thematisierung ausgeblieben.
Es konnte aber auch noch lange Zeit danach die Umgehung der sonst verpflichtend anfallenden exorbitanten Kosten nur durch eine Nichtlegung der Rechenschaftsberichte bewerkstelligt werden, was ja auch nicht Sinn des Gesetzes sein konnte. Vor allem stellte auch diese Nichtlegung bereits einen Rechtsbruch dar.
Eine danach erfolgte weitere Verschärfung legte fest, dass die Parteiförderung bis zur Übermittlung des Rechenschaftsberichts einbehalten wird. Was natürlich einen Teufelskreis ausgelöst hätte, da kleinere Gruppierungen nur mittels relevanter Parteiförderung die zwei Wirtschaftsprüfer je Jahresbericht hätten bezahlen können – und man somit entweder bis zur Nachzahlung der Parteienförderung mit hohen Summen in Vorlage treten oder dauerhaft auf diese Fördergelder hätte verzichten müsste.
Es war weiterhin aufgrund unterschiedlicher Rechtsansichten auch nicht vollends geklärt bzw. gesichert, ob sich das Parteiengesetz 2012 bzw. die problematische Regelung darin nur auf Parteien und wahlwerbende Gruppierungen bezog, die zu Wahlen auf Bundesebene angetreten sind oder auf andere wahlwerbende Parteien ebenso.
Ein Vorstoß des Rechnungshofs, der 2021 dankenswerter Weise einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt hat konnte die hier beschriebene Problematik schon beseitigen, da die strengen Auflagen und – auch finanziell – hohen Aufwände gemäß diesem Vorschlag nur für politische Gruppierungen gegolten hätten, die auf Bundes- oder Landesebene Parteienförderung erhalten würden.
Ob die amtierende Politik dieser Linie aber bei der angekündigten, angeblich bevorstehenden Novellierung auch tatsächlich folgt, blieb weiterhin abzuwarten. Angesichts der generellen Einstellung in Legislative und Exekutive war eher das Gegenteil zu befürchten.
Am 21.2.2022 haben ÖVP und GRÜNE den Reformvorschlag vorgestellt, zu dem sich die Oppositionsparteien vage positiv geäußert haben. Mündlich wurde zwar versichert, dass die Vorschriften für die Rechenschaftsberichte in Zukunft nur für Parteien gelten werden, die staatliche Gelder erhalten (Parteienförderung auf Bundes- bzw. Landesebene), aber ein konkreter Textvorschlag war weiterhin nicht zugänglich (siehe den hier im zweiten Block abgebildeten Mailverkehr mit den Grünen) – von den weiteren Verhandlungen dazu einmal ganz abgesehen.
Wir blieben also dazu weiterhin hellhörig und höchst misstrauisch.
Am 27.4.2022 wurde der Änderungsvorschlag von den Regierungsparteien eingebracht. Die erforderliche Unterscheidung war in dieser Vorlage enthalten. Ebenso auch zahlreiche andere Veränderungen. Alles in allem suboptimal, aber es lag uns sehr viel daran, einmal diese wesentliche Veränderung des Parteiengesetzes hinsichtlich der Bestimmungen für die Prüfung der Rechenschaftsberichte in Rechtskraft erwachsen zu lassen.
Dies ist nun mit dem Nationalratsbeschluss vom 7.7.2022 in die Wege geleitet worden.
Zitat aus § 5 Abs. 1 des neuen Parteiengesetzes: Jede politische Partei, die im Nationalrat, in einem Landtag oder im Europäischen Parlament im Berichtsjahr vertreten war, hat über ihre Erträge und Aufwendungen jährlich mit einem Rechenschaftsbericht öffentlich Rechenschaft abzulegen. …
Auch in § 4 Abs 2 ff heißt es – Zitat: Jede politische Partei, die aufgrund einer Wahl zum Nationalrat oder zum Europäischen Parlament Anspruch auf Förderungen nach dem Parteien-Förderungsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 57/2012, hat, hat innerhalb von sechs Monaten nach dem Wahltag einen Wahlwerbungsbericht über die Wahlwerbungsaufwendungen gemäß Abs. 1 zu erstellen und in einem offenen und maschinenlesbaren standardisierten Format dem Rechnungshof zu übermitteln. … Der Wahlwerbungsbericht muss von einem Wirtschaftsprüfer, der die Anforderungen gemäß § 9 erfüllt, überprüft werden.
Auch der Bundesrat hat inzwischen der Novelle zugestimmt.
Daher kann man aus heutiger Sicht seitens der DA annehmen: Mission erfüllt und Problem gelöst!
Wir bleiben weiterhin auf diesem Ohr sehr hellhörig.
Eine faire und machbare Regelung diesbezeüglich wurde in unserem Verfassungsvorschlag konsequent implementiert. Wir versuchen diesen (nach einer breiten öffentlichen Diskussion darüber und weiteren Verbesserung), auf legalem, heute verfassungsmäßig vorgesehenem Weg zu einer verbindlichen Volksabstimmung und danach (bei Annahme) zur Umsetzung zu bringen.
Machen auch Sie bitte auf diese Thematik aufmerksam – vor allem wenn Sie eine kleine Partei bzw. Gruppe favorisieren.
Lesen Sie sich bitte in unseren Verfassungsvorschlag ein und helfen Sie uns, den weiter zu verbessern.
Unterstützen Sie bitte dann bei einer Abstimmung diesen Vorschlag – wenn er Ihre Zustimmung findet!
Bitte um Kontakt und (möglichst sachliches) Feedback!
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Sonntag, 07. Mai 2017 09:47
An: Chefredaktion APA; ORF Chefredaktion Information; ORF-Report; Ö1 Chefredaktion Information; Profil; Der Standard (Chefredaktion); Kurier (Chefredaktion); Kleine Zeitung; Chefredaktion Wiener Zeitung; Redaktion Heute; Redaktion Österreich; KRONE (Chefredaktion); Redaktion OÖ Nachrichten; Chefredakteur Salzburger Nachrichten; Redaktion Tiroler Tageszeitung; Redaktion Vorarlberger Nachrichten; Frankfurter Allgemeine Zeitung; Neue Züricher Zeitung; Süddeutsche Zeitung; Spiegel; Die Zeit; Bild; Redaktion Die Welt; Onlineredaktion tz.de; Redaktion Tagesspiegel; ATV Redaktion; Puls 4; Maybrit Illner (ZDF); DPA; Reuters.de
Cc: SPÖ (Parlamentsklub); ÖVP Parlamentsklub; FPÖ Parlamentsklub; GRÜNE Bundesbüro; NEOS Parlamentsklub; Team Stronach Parlamentsklub; KPÖ; Piratenpartei; GILT; EUAUS; Der Wandel; FPS; WIFF; LBL; BZÖ; Liste Fritz; SLP; Verfassungsgerichtshof; Bundespräsident
Betreff: Presseaussendung zur de facto Kleinparteien-Abschaffung in Österreich
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei eine Presseaussendung zum Parteiengesetz 2012, darauf aufbauender Rechtsprechung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes und weiterer geplanter Verschärfungen dieses Gesetzes, welche de facto sämtliche Klein- und Kleinstparteien ausschalten und weniger begüterten Mitmenschen die Ausübung des passiven Wahlrechts zu selbst den kleinsten politischen Gremien und Ämtern verunmöglichen würden.
Für die „Demokratische Alternative“
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)
Gesendet: Freitag, 01. September 2017 14:11
An: Hubert Sickinger; meineabgeordneten.at; Florian Skrabal (Dossier)
Cc: SPÖ (Parlamentsklub); ÖVP Parlamentsklub; FPÖ Parlamentsklub; GRÜNE Bundesbüro; NEOS Parlamentsklub; Team Stronach Parlamentsklub; Rechnungshof; CPÖ; Männerpartei; NBZ; Obdachlosenpartei; Liste Pilz; Die Weissen; KPÖ; Piratenpartei; GILT; EUAUS; Der Wandel; Liste Schnell; WIFF; LBL; Liste Fritz; SLP; Salzburger Nachrichten; Tiroler Tageszeitung; Vorarlberger Nachrichten; Frankfurter Allgemeine Zeitung; Neue Züricher Zeitung; Süddeutsche Zeitung; Spiegel; Zeit.de; Bild; Die Welt; tz.de; tagesspiegel.de; ATV; Puls 4; ZDF; DPA; Reuters; Ernst SCHREIBER; Helmut Krestan; Michael Fohler
Betreff: Schlupflöcher im Parteiengesetz (PK „Fünf Jahre Transparenzpaket“)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer im Betreff angeführten Pressekonferenz (die auch prominentes mediales Echo fand) und die darin erwähnten Themen möchte ich – nicht nur für die „Demokratische Alternative„, sondern wohl auch für die vielfältige österreichische Parteienlandschaft, aber insbesondere für die Bürger und Wähler Österreichs bzw. deren politisches Angebot – folgendes anmerken:
Die kritischen Punkte, die Sie in Ihrem präsentierten Schwachstellenkatalog erwähnten haben ja durchaus Berechtigung. Allerdings sollten wir alle doch aus dem gelernt haben, was schon bei der (anscheinenden) Verschärfung der gesetzlichen Regelungen für Parteien im Jahr 2012 geschehen ist – und was NICHT. Und insbesondere muss dem Rechnung getragen werden, was an weiteren Verschärfungsbestrebungen gerade parlamentarisch auf dem Tisch liegt – und was NICHT.
Diese gehen nämlich – zu unserer völligen Fassungslosigkeit auf der Rechtsprechung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes aufbauend und unserer Meinung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention klar widersprechend – durch eine nicht differenzierende weiterer Verschärfungen dieses Gesetzes in eine Richtung, welche de facto sämtliche Klein- und Kleinstparteien ausschalten und weniger begüterten Mitmenschen die Ausübung des passiven Wahlrechts zu selbst den kleinsten politischen Gremien und Ämtern verunmöglichen würde.
Wo Sie also – zumindest offiziell – per Pressekonferenz die großen Parteien stärker in die Pflicht nehmen wollen geben Sie denen durch eine ebenso wenig differenzierende Darstellung Ihrerseits auch noch Rückendeckung, sich die gesamte noch nicht gremial vertretene politische Konkurrenz einfach legistisch vom Hals zu schreiben.
Ich verweise hierzu auf unsere Presseaussendung zum Parteiengesetz 2012 vom 7.5.2017 (Mail angefügt) und das dazu online gestellte erklärende Video!
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Freitag, 14. Juni 2019 15:43
An:
Im Nationalrat vertretene Parteien
Bundesrat
Österreichische Bundesregierung
Österreichischer Bundespräsident
Österreichischer Verfassungsgerichtshof
Cc.:
Diverse nicht im Nationalrat vertretene Parteien
Diverse inländische und ausländische Medien
Betreff: Aussendung zur beabsichtigten Verschärfung des Parteiengesetzes (und der de facto so erfolgenden Kleinparteien-Abschaffung in Österreich)
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei eine Äußerung (gleichzeitig Presseaussendung) der Demokratischen Alternative zur derzeit diskutierten Verschärfung des Parteiengesetzes 2012 aufgrund von „Ibizagate“ (etc.) und den dazu derzeit auffindbaren Vorlagen der diversen Parlamentsparteien, welche de facto sämtliche Klein- und Kleinstparteien ausschalten und weniger begüterten Mitmenschen die Ausübung des passiven Wahlrechts zu selbst den kleinsten politischen Gremien und Ämtern verunmöglichen würden.
Für die „Demokratische Alternative“
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Donnerstag, 4. Juli 2019 11:37
An:
Bundesrat
Österreichischer Bundespräsident Österreichischer Verfassungsgerichtshof
Cc.:
Im Nationalrat vertretene Parteien
Österreichische Bundesregierung
Diverse nicht im Nationalrat vertretene Parteien
Diverse inländische und ausländische Medien
Betreff: Gestern erfolgte Verschärfung des Parteiengesetzes – und die Folgen daraus
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei eine Äußerung (gleichzeitig Antrag an den Bundesrat und Bundespräsidenten sowie Presseaussendung) der Demokratischen Alternative zur gestern im Plenum des Nationalrats stattgefundenen Verschärfung des Parteiengesetzes 2012.
Für die „Demokratische Alternative“
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)
Von: Gerhard Kuchta <gerhard_kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Sonntag, 10. Mai 2020 15:10
An:
Im Nationalrat vertretene Parteien
Bundesrat
Österreichischer Bundespräsident
Österreichischer Verfassungsgerichtshof
Rechnungshof
Cc.:
Diverse nicht im Nationalrat vertretene Parteien
Nationale und internationale Organisationen zum Thema
Diverse inländische und ausländische Medien
Betreff: Gestern erfolgte Verschärfung des Parteiengesetzes – und die Folgen daraus
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei ein Offener Brief zur zielstrebig betriebenen Unterbindung des politischen Wirkens von Kleinparteien und der Hinderung weitgehend mittelloser Menschen an der direkten Vertretung ihrer Anliegen in Österreich.
Für die „Demokratische Alternative“
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)
Von: info@rechnungshof.gv.at
Gesendet: Dienstag, 12. Mai 2020 15:08
An: gerhard.kuchta@outlook.com
Betreff: [RHT#20200510114]
Sehr geehrter Herr Kuchta,
vielen Dank für Ihren Brief zur neuerlich geplanten Verschärfung des Parteiengesetzes.
Der Rechnungshof Österreich hat sich bereits zu dieser Thematik geäußert: https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/Was_jetzt_getan_werden_muss__Funf_Punkte_fuer_echte_Kontr.html
In den „Fünf Punkten für echte Kontrolle der Parteifinanzen“ sprach sich die Präsidentin des Rechnungshofes für eine Schließung der offenkundigen Kontrolllücken bei den Parteifinanzen und Wahlkampfkosten aus.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Ulrike Katterl, MAS MBA
Leiterin der Abteilung für Planung, Entwicklung, Kommunikation
Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@hotmail.com>
Gesendet: Dienstag, 12. Mai 2020 16:52
An: info@rechnungshof.gv.at
Cc: DA Vorstand
Betreff: AW: [RHT#20200510114]
Sehr geehrte Frau Magistra Katterl,
vielen Dank für Ihre so rasche Rückantwort – zu welcher ich anmerken möchte, dass ja auch die Demokratische Alternative (wie ausdrücklich in unserem Offenen Brief betont) nichts gegen die angesprochenen fünf Punkte zur Schließung der offenkundigen Kontrolllücken bei den Parteifinanzen und Wahlkampfkosten in der Äußerung der Präsidentin des Rechnungshofes einzuwenden hat. Ganz im Gegenteil!
Worum es uns aber geht ist ein damit verbundener für ALLE (wahlwerbenden) Parteien leistbarer Aufwand. Denn sonst würden solche Gruppierungen bzw. darin vertretene Personen von der aktiven Mitgestaltung in der Politik ausgeschlossen werden – was unserer Meinung nach sowohl verfassungsrechtlich bedenklich ist als auch der „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ widersprechen dürfte.
Diesen Aspekt zum Status Quo, der von uns bereits mehrmals thematisiert wurde übergeht Frau Präsidentin Kraker leider völlig.
Daher unsere Frage dazu – wenn wir schon freundlicherweise diese Gelegenheit eingeräumt bekommen: Was würde denn seitens des Rechnungshofes gegen einen Vorschlag, wie wir ihn am Ende unseres Offenen Briefes ausgeführt haben sprechen?
Natürlich sind hier nur jene fünf Gesetzesstellen erwähnt, die im Kontext mit der Leistbarkeit für kleine Gruppierungen besonders wichtig sind. Auch die übrigen wird man sich punkto leistbarem Aufwand für ALLE ansehen müssen. Aber hier besteht aus unserer Sicht einer Kleinpartei mit keinem „zu versteckendem“ finanziellen Background kaum die Vermutung, hier auf besondere Schwierigkeiten zu stoßen. Denn wo nichts ist, braucht auch nicht detailliert ausgewiesen zu werden.
Für die „Demokratische Alternative“
mit freundlichen Grüßen
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)
Von: Gerhard Kuchta (ARTIKEL EINS)
Gesendet: Mittwoch, 15. Juli 2020 08:27
An: Sebastian Kurz; Werner Kogler; Pamela Rendi-Wagner; FPÖ Parlamentsklub; Niki Scherak; Philippa Strache; Margit Kraker; Verfassungsgerichtshof
Cc: APA; KRONE; Kurier; Der Standard; Österreich; Die Presse; Heute; Salzburger Nachrichten; ORF; Puls 4; ATV; Servus TV
Betreff: Zu den geplanten Gesprächen bezüglich Korruptionsbekämpfung und Transparenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die gestrige Meldung im ORF „Grüne sprachen mit RH-Präsidentin über Transparenz“, die darin angekündigten Mehrparteien-Gespräche und die begrüßenswerte Einbindung des Rechnungshofs dabei.
Und vorab sei betont, dass ARTIKEL EINS selbstverständlich alle sinnvollen, verhältnismäßigen und zweckdienlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz in der Parteien- und Wahlkampffinanzierung sowie zur Bekämpfung der Korruption absolut begrüßt.
Allerdings bleibt mir auch nicht erspart, auf die bereits ergangenen Einbringen zur Sinnhaftigkeit und Machbarkeit von bestehenden und geplanten Regelungen diesbezüglich hinzuweisen – die anscheinend bisher ungehört verhallt sind.
Außerdem sei darauf hingewiesen, dass wir aus diversen Kontakten bereits einige unterschiedliche Interpretationen – durchaus auch von kompetenter Seite – in Händen halten, wer denn jetzt wie und wann von den bestehenden Regelungen tatsächlich betroffen sei.
Aber insbesondere wenn ich die in der ORF-Meldung zitierte Äußerung von Herrn Doktor Scherak nachlese – Zitat: „Geht es nach uns, wären alle Parteien und ihre Einnahmen und Ausgaben 365 Tage im Jahr 100 Prozent transparent.“ – klingt das nach Überlegungen, die von einer Machbarkeit und Leistbarkeit für ALLE „Parteien“ (Bürgerlisten etc.) weit entfernt sein könnten. Denn damit wären ja dann wohl ALLE politischen Gruppierungen konfrontiert.
Daher: Wir begrüßen die angekündigten Gespräche mit den Parteien, fordern aber die Einbeziehung ALLER Kategorien von betroffenen Gruppierungen – also auch der Kleinparteien und Bürgerlisten et cetera. Also jenen Gruppierungen und wahlwerbenden Parteien, die NICHT oder NOCH nicht in den Genuss hoher Parteienförderungen kommen und daher punkto Machbarkeit und Leistbarkeit der Aufwände mit ganz anderen Gegebenheiten konfrontiert sind.
Schließlich will man ja (hoffentlich) mit den kommenden Regelungen die Transparenz erhöhen und Korruption bekämpfen – und nicht herandrohende kleinteilige politische Konkurrenz über die finanzielle Unleistbarkeit der Auflagen vom politischen Tätigwerden fernhalten. Falls doch wäre das nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch den Grundfreiheiten widersprechend und daher sowohl national als auch auf EU-Ebene klagbar.
Ohne mich jetzt zu einem Sprecher für die außergremialen Parteien und Gruppierungen aufschwingen zu wollen – das steht mir nicht zu (obwohl allein in unserer Partei schon mehrere kleine Gruppierungen vertreten sind) – biete ich mich doch als Gesprächspartner für die anstehenden Beratungen an, da ich aus meiner persönlichen Vergangenheit nicht nur schon einige Erfahrung aus der Sicht einer mittellosen Kleinpartei einbringen kann, sondern als ehemaliger Federführender für die Euro-Umstellung der österreichischen Zahlungs- und Kontoführungssysteme Erfahrungen und Know How diesbezüglich einbringen kann, wie wohl sonst kaum jemand aus dem Parteienbereich am Verhandlungstisch.
Für ARTIKEL EINS
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
(Kassier)
Von: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Gesendet: Sonntag, 27. Februar 2022 11:38
An: David Stögmüller (GRÜNE)
Cc: Gerhard Hämmerle (DA)
Betreff: Reform Parteienfinanzierung (etc.)
Sehr geehrter Herr Stögmüller,
da nirgends der konkrete am Montag präsentierte Vorschlag zur Reform des Parteiengesetzes 2012 etc. auffindbar ist – und es ja um Transparenz geht, ersuche ich Sie um Zusendung der entsprechenden Unterlagen, damit auch wir als Kleinpartei ggf. unsere Stellungnahme und Vorschläge dazu zeitgerecht einbringen können.
Für die Demokratische Alternative
hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)
Von: David Stögmüller (GRÜNE)
Gesendet: Sonntag, 27. Februar 2022 12:38
An: Gerhard Kuchta <gerhard.kuchta@outlook.com>
Cc: Gerhard Hämmerle (DA)
Betreff: Re: Reform Parteienfinanzierung (etc.)
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Der konkrete Gesetzesvorschlag erging ausschließlich an die Oppositionsfraktionen. Es wird zuerst eine Einigung mit allen Fraktionen angestrebt, bevor der Gesetzestext publiziert wird. Danach wird der entsprechende parlamentarische Prozess beginnen: Einbringen des Initativantrages, Zuweisung des Antrages in einen Ausschuss mit Möglichkeit der Stellungnahme, Ausschuss und entsprechende Beschlussfassung im Parlament. Bitte um entsprechende Kenntnisnahme
Beste Grüße
David Stögmüller
Abgeordneter zum Nationalrat
Sprecher für den Rechnungshof, Landesverteidigung,
Katastrophenschutz und Ehrenamt