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Großteil „wegen“, nicht „mit“ Covid-19 im Spital (1.9.2023)

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https://science.orf.at/stories/3221021/

Zitat: Eine aktuelle Analyse der Spitalsauslastung in den vergangenen drei Jahren zeigt, dass der Großteil der coronaviruspositiven Patientinnen und Patienten wegen einer Covid-19-Erkrankung ins Spital kam, Zufallsdiagnosen waren viel seltener der Fall. Die Analyse zeigt auch, wie sich Impfung und Lockdowns auf die Spitalskapazitäten auswirkten – nämlich positiv.

 

Nun, erste Anmerkung zu dieser sehnlichst erwarteten Aufgliederung, wer nun wegen oder mit CoVid-19 in Spitalsbehandlung oder Intensivpflege war oder verstorben ist:

Soooo ein Zufall, dass diese Auswertung - samt Medienberichten diesbezüglich - ausgerechnet zu jener Zeit erscheint, als (Zitat): Das Nationale Impfgremium rät, sich mit einem neu zugelassenen Impfstoff zu schützen ... Die Europäische Kommission hat einen neuen, adaptierten Corona-Impfstoff des Mainzer Herstellers Biontech und seines US-Partners Pfizer final zugelassen. Damit wird man sich in Österreich in den kommenden Wochen gezielt gegen etwaige Infektionswellen im Herbst wappnen können. Schon kommende Woche soll das an Omikron-Subtypen aus der XBB-Familie angepasste Vakzin hierzulande ankommen. ... Die Kommission genehmigte die Verwendung des neuesten Biontech-Impfstoffs für Erwachsene, Kinder und Säuglinge ab sechs Monaten. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hatte Anfang dieser Woche schon grünes Licht für den Impfstoff gegeben: Sie empfiehlt eine Impfung mit dem aktualisierten Vakzin unabhängig von vorangegangenen Corona-Impfungen. ... Rechtzeitig vor Eintreffen der Impfdosen hat das Nationale Impfgremium (NIG) seine Impfempfehlungen aktualisiert. Die österreichischen Expertinnen und Experten raten grundsätzlich Personen ab zwölf Jahren eine Immunisierung mit den neuen Variantenimpfstoffen an. Besonders empfohlen wird die Impfung Personen ab dem Alter von 60 Jahren, mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sowie medizinischem Gesundheitspersonal. Auf individuellen Wunsch ist die Impfung weiterhin bereits ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat möglich. Neu ist: Für den bestmöglichen Schutz ist nun eine Impfung ausreichend – unabhängig davon, ob eine Grundimmunisierung erfolgt ist.

Wie gesagt: Echt ein Zufall!

 

Aber: Wir haben ja gelernt, dass wir bezüglich Fake News besonders vorsichtig sein sollen.

Schauen wir uns die Sache deshalb etwas genauer an!

Zum Beispiel die Passage im eingangs verlinkten Artikel - Zitat: Der überwiegende Teil der CoV-positiven Menschen, das zeigt die Analyse, war in den vergangenen drei Jahren wegen Covid-19 im Spital, hatte also die Hauptdiagnose Covid-19 oder eine damit verbundene Hauptdiagnose, wie eine virale Lungenentzündung. 

Oh! Na schau aber an!

Oder ... besser gesagt: Lieber in die Details, nämlich den hier verlinkten Bericht direkt!

Da liest man auf Seite 8 des PDF, dritter Doppelpfeil unter den Key‐Results - Zitat: Im bisherigen Pandemieverlauf wurden insgesamt rund 2,3 Prozent der positiv Getesteten hospitalisiert. 0,32 Prozent der positiv Getesteten wurden intensivmedizinisch betreut, ...

Natürlich war das auch sicher im ORF-Bericht so gemeint (nämlich nur auf die CoVid-Infektionen selbst bezogen) - aber auf Facebook hätte ein einfacher User wahrscheinlich ein "Missverständlich" samt Zensur abgeräumt.

 

Und wenn man im ersten Meldungsblock schließt - Zitat: Die Analyse zeigt auch, wie sich Impfung und Lockdowns auf die Spitalskapazitäten auswirkten – nämlich positiv., dann ist auf die Passage weiter unten hinzuweisen - Zitat: Ob die Hospitalisierten selbst geimpft oder genesen waren bzw. welche Vorerkrankungen vorlagen, wisse man allerdings nicht. Es gebe nach wie vor keine verknüpften Datensätze.

Dies bezieht sich - richtiger Weise - auf die Auswertung! Dort liest man auf PDF-Seite 18 analog dazu - Zitat: Die Daten der Diagnosen‐ und Leistungsdokumentation enthalten keine über die ICD‐10‐Codierung hinausgehenden Informationen, etwa zum Infektions‐ oder Impfstatus oder zu klinischen Parametern der Patientinnen und Patienten. ... Die Daten der Diagnosen‐ und Leistungsdokumentation sind zudem in der vorliegenden Form nicht mit Daten des Epidemiologischen Meldesystems (EMS) oder mit Daten des zentralen Österreichischen Impfregisters verknüpfbar.

Aber dazwischen liest man - Zitat: Letztere werden üblicherweise im Rahmen klinischer Register erhoben, wie es etwa auch das COVID‐19‐Register vorsieht (COVID-19-Registerverordnung). Anhand solcher Register können systematisch Fragen zu Impfstatus und ‐wirksamkeit (je nach Virusvariante) sowie zu Vor‐ und Begleiterkrankungen beantwortet und aufgrund der aktuellen Erfassung Veränderungen in diesen Parametern zeitnah beobachtet werden (GÖG 2023). 

Hoppla!

Und wieso wurden diese Daten bisher nicht für ebendiese Fragen systematisch und empirisch herangezogen?

Passt vielleicht das Bild daraus nicht?

Jedenfalls ist auf Basis der jetzigen empirischen Datenlage für Österreich die Aussage "Die Impfung ist wirksam - sie verhindert jedenfalls Spitalsaufenthalte, Intensivpflege und Todesfälle" als Makulatur einzuordnen - weil in keiner Weise empirisch belegt und aktuell gemessen!

 

Spannend wird es auch auf PDF-Seite 16 zu "COVID‐19‐Assoziation", vor allem im Textteil - Zitat: Die Beurteilung, ob ein stationärer Aufenthalt, der die Einschlusskriterien erfüllt, COVID‐19‐assoziiert ist oder trotz vorliegender COVID‐19‐Diagnose vermutlich nicht mit COVID‐19 in Zusammenhang steht, erfolgt grundsätzlich anhand der Hauptdiagnose, welche den Hauptgrund für den stationären Aufenthalt beschreiben soll (BMSGPK 2022b). Entlassungen mit einer der fünf oben angeführten COVID‐19‐Diagnosen als Hauptdiagnose werden daher als COVID‐19‐assoziiert klassifiziert.

Denn die 5 auf PDF-Seite 15 unter "Einschlusskriterien" genannten Diagnosen, die als Haupt‐ oder Nebendiagnose kodiert wurden lauten - Zitat:

» U07.1 COVID‐19, Virus nachgewiesen
» U07.11 COVID‐19, Virus nachgewiesen, schwere Erkrankung
» U07.12 COVID‐19, Virus nachgewiesen, keine oder leichte Erkrankung
» U07.19 COVID‐19, Virus nachgewiesen, keine Angabe zur Schwere der Erkrankung
» U07.2 COVID‐19, Virus nicht nachgewiesen

WHAT???

Und dann folgt da noch auf PDF-Seite 16 - Zitat: Jene Hauptdiagnosen, bei denen COVID‐19 möglicherweise zur Entstehung oder Verschlechterung einer Erkrankung beigetragen hat, wie beispielsweise N17.9 „Akutes Nierenversagen, nicht näher bezeichnet“ (Nadim et al. 2020), I50.9 „Herzinsuffizienz, nicht näher bezeichnet“ (Bader et al. 2021), oder thrombotische Ereignisse wie I26 „Lungenembolie“ bzw. I63 „Hirninfarkt“ (Klok et al. 2020; Poor 2021; Sagris et al. 2021) wurden als „HD potenziell COVID‐assoziiert“ bewertet.

Denn hierzu ist anzumerken, dass es sich hier ebenso gut um typische Folgen aus einer CoVid-Impfung hätte handeln können. Die aber - mangels Datenverknüpfung - gar nicht untersucht wurden!

Nur dort, wo sie offenbar separat dem BASG gemeldet wurden haben wir - nach derzeitigem Stand der Dinge - zumindest 262 ungeklärte Todesfälle,  258 noch in Abklärung befindliche Fälle von Herzmuskelentzündungen, 1.964 noch in Abklärung befindliche Hospitalisierungen / 442 lebensbedrohliche solche Fälle im Zusammenhang mit CoVid-Impfungen. Sollte man an der Stelle auch erwähnen, wenn wir von der Belastung der Spitalskapazitäten in Österreich sprechen!

Müßig, angesichts dessen noch die "Wegen"- und "Mit"-Daten weiter aufzudröseln. Was eine Leichtigkeit wäre, aber schon sowieso vom Grundsätzlichen her massiv in Frage zu stellen ist.

Doch um die Lücken der gesamten Betrachtung noch etwas weiter abzurunden: