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Ein kurzer, intensiver Wahlkampf (3.11.2022)

 

https://noe.orf.at/stories/3180595/

Zitat: Der Termin für die Landtagswahl ist fix: Die Klubobleute der im Landtag vertretenen Parteien haben sich heute, Donnerstag, darauf geeinigt, dass die Wahl am 29. Jänner stattfinden wird. Der Termin muss noch von der Landesregierung bestätigt werden. ... Schneeberger sprach von einer „Tradition, diesen Termin nicht einseitig von der absoluten Mehrheit getragen zu bestimmen, sondern als Konsens aller im Landtag vertretenen Parteien“. Das sei ein Zeichen des „Miteinanders“. Über den Termin habe er mit den übrigen Klubobleuten nicht lange diskutieren müssen. ... Bereits kurz zuvor hatte Landeshauptfrau Mikl-Leitner sich am Rande einer anderen Pressekonferenz für einen „kurzen, intensiven Wahlkampf“ ausgesprochen. Ein solcher sei „immer das Beste, damit man sich auf das Wichtigste, nämlich auf die Arbeit für das Land, konzentrieren kann“. Sie appellierte an die anderen Parteien, „bis zum Schluss“ zu arbeiten und dann erst Wahlkampf zu führen. Ähnlich äußerte sich SPÖ-Klubobmann Christian Samwald. Der frühe Wahltermin garantiere einen „kurzen Wahlkampf, der hoffentlich von allen Parteien fair geführt wird, und bei welchem die wichtigsten Themen jeder Fraktion im Vordergrund stehen sollen“.

 

Natürlich, alles für Volk und Vaterland. Selbstverständlich!

Was man den Lesern und Wählern natürlich nicht auf die Nase bindet ist, dass die möglichst kurzfristig und überfallsartig anberaumten Wahlen aller Konkurrenz von außerhalb das Leben möglichst schwer machen. Deswegen auch diese bemerkenswerte Einhelligkeit der bereits etablierten Parteien zu möglichst kurzen Fristen zwischen Bekanntmachung und Wahltag - wie hier gerade in Niederösterreich und z.B. jüngst erst in Tirol. Weil man selbstverständlich - wie heute schon berichtet - mitbekommen hat, dass einem als etablierte Großpartei die Felle längst davonschwimmen. Vor allem dann, wenn sich tatsächlich chancenreiche Konkurrenz von außerhalb auftut, die Politik anders denkt und lebt. Das gilt es mit allen Mitteln zu verhindern.

Deswegen findet sich selbstverständlich auch diesmal in der Niederösterreichischen Landtagswahlordnung (§ 42, Abs. 2) immer noch keine Möglichkeit, eine Unterstützungserklärung auf elektronischem Weg abzugeben. Teufel, Teufel - das muss man glatt irgendwie übersehen haben!

Und selbstverständlich haben es die schon im Landtag etablierten Parteien bezüglich ihrer Sammlung von Unterstützungserklärungen laut ebendiesem § 42, Abs. 2 ein bissl leichter als Wahlwerber, die noch draußen sind: Dort reichen drei Mitgliedern des Landtages - die übrigen brauchen wenigstens 50 Personen - pro Wahlkreis, versteht sich. Und wo ein "Normalsterblicher" nur eine Unterstützungserklärung abgeben darf, hat man so eine Einschränkung für Mitglieder des Landtages leider in der Schnelligkeit vergessen. Ja, sorry, Fehler passieren halt ...!

Und wer glaubt, dass die Kleinparteien wenigstens jetzt schon mit dem Sammeln von Unterstützungserklärungen anfangen können: Aber nicht doch! Das geht erst ab Stichtag.

Wann der ist?

Tja, dann wenn die Landesregierung sich dazu bequemt, die Termine auch rechtskräftig zu verlautbaren.

Wann sie das tun müssen? Na suchen Sie dazu einmal eine Vorgabe in der Landtagswahlordnung. Und wenn Sie eine gefunden haben, dann sagen Sie uns bitte Bescheid!

Die einzige von uns gefundene Regelung ist, dass der Stichtag nicht vor dem Tag der Wahlausschreibung liegen darf (§ 1, Abs. 2). Na das ist aber nett!

Wann die Frist für die Abgabe der Wahlvorschläge samt Unterstützungserklärungen ENDET, das steht im Gesetz (§ 42, Abs. 1): Am siebenunddreißigsten Tag vor dem Wahltag bis 13 Uhr  - bei der Kreiswahlbehörde (weil sonst wäre es ja nicht schwierig genug). Das ist vom konkreten Wahltag 29.1.2023 weg übrigens der 23.12.2022 (schöne Weihnachten)! Da müssen die Wahlvorschläge samt Unterstützungserklärungen schon ABGEGEBEN sein. Und btw. schreiben wir heute den 3.11.2022.

Alles klar soweit?

Wir werden daher aller Voraussicht nach an dieser Wahl NICHT teilnehmen (können) - auch weil uns weiterhin noch eine breite Vernetzung für einen chancenreichen Antritt in einem einzelnen Bundesland fehlt.

Wir konzentrieren uns im Aufbau und Vorgehen auf die Nationalratswahl 2024 (oder doch schon 2023?), um genau solche demokratischen Missstände wie oben beschrieben möglichst schon auf Basis einer Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung abzustellen.

Dafür brauchen wir aber eine breite Vernetzung, das Zusammenspiel aller daran interessierten Kräfte/Bürger - und wohl auch ein kleines Wunder.

Aber: Wunder geschehen!