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Tiroler Landtag hat sich aufgelöst (24.6.2022)

 

https://tirol.orf.at/stories/3162142/

Zitat: Der Tiroler Landtag hat am Freitag bei einer Sondersitzung seine Auflösung beschlossen und damit den Weg für eine vorgezogene Wahl am 25. September frei gemacht. Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne sowie die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS stimmten dafür – lediglich die Liste Fritz war dagegen. ... Eigentlich hätte in Tirol erst im ersten Quartal 2023 gewählt werden sollen. Die letzte vorgezogene Landtagswahl in Tirol fand im September 2003 statt. Sie war eine Folge des Landeshauptmann-Wechsels von Wendelin Weingartner auf Herwig van Staa (beide ÖVP) im Oktober 2002. Planmäßig hätte die Wahl damals erst im März 2004 stattfinden sollen.

 

Reden wir einmal davon, warum die Tiroler überhaupt jetzt schon - und in einem derartigen Eilzugstempo - neu wählen sollen. Weil ja der Landeshauptmann wechselt, und der demokratisch legitimiert sein soll? Unsinn! Der Landeshauptmann ist die Spitze der Landes-Exekutive. Und hier steht die Landes-Legislative zur Wahl!

Außerdem: Wenn hier aufgrund dieses personellen Wechsels eine Neuwahl zwingend erforderlich ist - warum dann in der Steiermark nicht? Dort findet schließlich auch ein Wechsel in der Position des Landeshauptmanns statt. Und dort geht das "ganz ohne"? Also was?

Die Antwort: Es geht lediglich um politisches Kalkül der gerade amtierenden Mehrheitsparteien - und nichts anderes. Um Mandate, damit gut bezahlte Posten, Geld und Einflussmöglichkeiten zu maximieren - oder aber umgekehrt um diesbezüglichen Schaden durch Abwahl möglichst zu beschränken.

Geht es da um die Verantwortung gegenüber den Menschen, um effektive und rasche Problemlösungen oder den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld?

Geben Sie selbst die Antwort!

 

Aber ein willkommener Effekt kommt aus so einer überstürzt angesetzten vorgezogenen Wahl für die etablierten Großparteien natürlich noch dazu:

Angestrebter bzw. politisch vereinbarter Wahltag ist der 25.9.2022. Und was finden wir dazu in der Tiroler Landtagswahlordnung 2017?

§ 29, Abs. 1: Wählergruppen haben ihre Wahlvorschläge beim Kreiswahlleiter während der Amtsstunden der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. in der Stadt Innsbruck des Stadtmagistrats, spätestens jedoch um 17.00 Uhr des 52. Tages vor dem Wahltag, einzureichen.

§ 29, Abs. 4: Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens so vielen Wahlberechtigten des Wahlkreises unterstützt sein, wie 1 v. H. der Wahlzahl der letzten Landtagswahl, aufgerundet auf die nächstfolgende ganze Zahl, im betreffenden Wahlkreis beträgt. Die Landesregierung hat die Anzahl der demnach in jedem Wahlkreis für einen Wahlvorschlag erforderlichen Unterstützungserklärungen in der Kundmachung der Wahlausschreibung zu verlautbaren. Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten müssen dem Muster der Anlage 2 entsprechen und sind dem Wahlvorschlag anzuschließen. Wird ein Wahlvorschlag von einem Abgeordneten zum Tiroler Landtag schriftlich unterstützt, so ersetzt eine solche dem Wahlvorschlag angeschlossene Unterstützungserklärung ein Drittel der erforderlichen Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten, aufgerundet auf die nächstfolgende ganze Zahl. Ein Abgeordneter darf auf diese Weise in jedem Wahlkreis nur eine Wählergruppe unterstützen.

§ 29, Abs. 5: Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten haben die Bestätigung des Bürgermeisters zu enthalten, dass die in der Unterstützungserklärung genannte Person am Stichtag zum Landtag wahlberechtigt war. Diese Bestätigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn

a) die in der Unterstützungserklärung genannte Person vor der zur Führung der Wählerevidenz zuständigen Gemeindebehörde persönlich erscheint, ihre Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein und dergleichen) nachweist, die Unterstützungserklärung den Familiennamen und Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnadresse der unterstützenden Person sowie die Bezeichnung der zu unterstützenden Wählergruppe enthält und diese Person ihre Unterschrift vor der Gemeindebehörde eigenhändig leistet oder

b) die Unterstützungserklärung der Gemeindebehörde vorgelegt wird und diese den Familiennamen und Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnadresse der unterstützenden Person sowie deren gerichtlich oder notariell beglaubigte Unterschrift und die Bezeichnung der zu unterstützenden Wählergruppe enthält.

 

Haben Sie es gesehen?

Rechnen Sie einmal 52 Tage vom 25. September zurück! Richtig, da sind sie in der ersten Augustwoche.

Dann müssen die Wahlvorschläge mit den notwendigen Unterstützungserklärungen bereits abgegeben werden. Natürlich nur dann wirklich viele, wenn man nicht schon im Landtag vertreten ist. Dann reichen drei!

Und wann kann man mit der Sammlung der Unterstützungserklärung beginnen - wenn sowieso wieder einmal in der Sommerhitze, Ferienzeit und zur sich neu aufbauenden Coronawelle?

Keine Ahnung, weil dazu ja erst die Festlegungen durch die Landesregierung und korrekten Wählerverzeichnisse erforderlich sind.

Ein neues Kapitel im schon dicken Band "Wie blockieren die schon in den Gremien Sitzenden eine drohende Konkurrenz von außen?"

 

Aber halt! jetzt kommt ja gerade eine Wahlrechtsreform! JUHUUUUUU!!!!

Was kommt da?

Lesen wir nach: Dass auch Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zugehörig fühlen bzw. dieses nicht angeben wollen weiter an Wahlen teilnehmen können, ein neues Wahlsprengel-Tool und dass sämtliche Wahlsprengel-Ergebnisse im Internet veröffentlicht werden.

Cool, oder? 

Aber - Zitat: In der Debatte hob Wolfgang Gerstl (ÖVP) hervor, dass es sich bei der vorliegenden Novelle nur um den ersten Teil eines größeren Pakets handelt. Es sei notwendig, einige verfassungsrechtlich gebotene Vorgaben noch vor der Bundespräsidentenwahl umzusetzen, ...

Wollen wir Wetten abschließen, ob es dann in dem großen Wahlrechtspaket Erleichterungen für die Kleinparteien geben wird?

 

Wie würde das aussehen, wenn unsere diesdbezüglichen Vorschläge zum Tragen kämen?

Siehe dazu unseren Verfassungsvorschlag: Da gäbe es z. B. aus so einem Anlass und rein politischem Kalkül nicht einmal vorgezogene Neuwahlen!