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Antwort des Sozialministeriums zur Diskriminierung bei Wahlen (28.6.2024)

 

Zur Beschwerde der DA über die Diskriminierung Behinderter (etc.) bei österreichischen Wahlen hat das Sozialministerium geantwortet. Aber dabei hat es sich nur um zusätzliche Unterstützungen von Behinderten (etc.) direkt am Wahltag bezogen. Dass für diese aber in der Zeit davor - also bei der Abgabe von Unterstützungserklärungen für nicht im Gremium vertretene Parteien - genau das Gegenteil gilt, das wurde in der Antwort tunlichst verschwiegen. Was die DA natürlich so nicht stehen lassen kann - vor allem weil damit ja zugestanden wurde, dass Behinderte (etc.) in einem Wahlvorgang die ganze Zeit über diese Unterstützung bräuchten. Der Unterschied ist offensichtlich: Bei Unterstützungserklärungen wird zumeist der kleinteiligen Konkurrenz von außen geholfen. Am Wahltag (wenn diese Konkurrenz also schon ausgeschieden ist) geht es mit jeder abgegebenen Stimme um die Höhe der Parteienförderung! (Zusammenfassung in einfacher Sprache)

 

Auf die Beschwerde der Demokratischen Alternative über die Diskriminierung Behinderter (etc.) bei österreichischen Wahlen hat das Sozialministerium am 28.6.2024 geantwortet.

 

Diese Antwort kann die DA aber so nicht stehen lassen und hat ihrerseits reagiert:

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Samstag, 29. Juni 2024 17:46
An: Sozialministerium
Cc: BMI; Volksanwaltschaft; ODIHR; OSZE; Behindertenanwalt; andererseits.org; bizeps.or.at; hilfsgemeinschaft.at; Lebenshilfe; Behindertenrat; Blindenverband; oeglb.at; Monitoringausschuss; Demokratiezentrum; KPÖ; Bierpartei; Der Wandel; APA; ZIB 2; Corinna Milborn (Puls 4); Servus TV; Falter; Kurier; Der Standard; NEWS; Die Presse; Profil.at; Salzburger Nachrichten; Kleine Zeitung; NÖN; Zack Zack; Vorstand DA
Betreff: GZ: 2024-0.354.914 - Diskriminierung bei österreichischen Wahlen

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort in der im Betreff angeführten Sache vom 28.6.2024.

Zu der es allerdings aus unserer Sicht folgendes anzumerken und zu hinterfragen gibt:

Sie erwähnen in Ihrem Schreiben rechtlich nun vorgesehene wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bei Wahlen - wie einen verpflichtenden barrierefreien Zugang zu sämtlichen Wahllokalen, barrierefrei erreichbare Wahlzellen, fliegende Wahlbehörden, eine Veröffentlichung von Informationen über den Wahlvorgang in leicht lesbarer Form und eine Wahlkarten-Schablone et cetera.

Was Sie in Ihrem Schreiben aber NICHT erwähnen:

All diese Dinge gelten einmal weitestgehend nur für den Wahltag - also den zweiten Teil der Wählerentscheidungen, wie ihn die österreichischen Wahlgesetze durchwegs vorgeben. Nicht aber für den ersten Teil, in dem die Wähler entscheiden dürfen, welche wahlwerbende Parteien bzw. Kandidaten sie überhaupt auf dem Stimmzettel vorfinden möchten. Das ist ein wesentlicher, ja entscheidender Teil des Wahlvorgangs - vor allem bei der ja auch via Umfragen und Medien dokumentierten Unzufriedenheit der Menschen mit den amtierenden Politikern.

Für diesen ersten Teil der Wahlvorgänge wurden aber für Behinderte (etc.) keine Erleichterungen in den Wahlgesetzen vorgesehen, sondern sogar noch weitere Erschwernisse.

Was Ihnen ja in einer offenbar zuständigen Stelle des Sozialministeriums für diese Problematik unschwer entgangen sein kann. Obwohl Ihnen ja offensichtlich die Bedürfnisse von Behinderten (etc.) und die dafür erforderlichen Vorkehrungen für Behinderte (ec.) offensichtlich bewusst sind - denn Sie haben diese ja für die Erleichterungen am Wahltag besonders hervorgestrichen!

Wieso also diese Diskrepanz?

Wir hätten schon eine Erklärung dafür:

Bei Unterstützungserklärungen geht es um die "Kleinen", also um eine Konkurrenz für die Etablierten von außen (denn nur die brauchen Unterstützungserklärungen)! Diesen "Kleinen" gilt es möglichst alle Prügel auf ihrem Weg vor die Füße zu werfen, denen man habhaft werden kann - und seien es auch die Bedürfnisse oder Rechte von Behinderten (etc.)! 

Am Wahltag selbst geht es um die Parteienförderung für die "Großen"! Siehe zum Beispiel § 1 Abs. 2 Ziffer 2 Parteien-Förderungsgesetz 2012 (PartFörG). Zitat: Die nach Abzug der Förderungen gemäß Z 1 verbleibenden Mittel werden auf die im Nationalrat vertretenen politischen Parteien im Verhältnis der für sie bei der letzten Nationalratswahl abgegebenen Stimmen verteilt. Und da natürlich ist dann jede Stimme herzlich willkommen! Sogar die von Behinderten (etc.) ...

Und diese Diskrepanz erachten Sie in der Stelle IV/1 (Behindertenrechte, Grundsatzfragen, EU, UN) des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für - was noch einmal genau? 

Nicht erwähnenswert? Eh okay? Keine Diskriminierung?

Wir ersuchen Sie um schriftliche Erläuterung Ihres Standpunkts - und werden dazu weder ein Ausweichen noch ein Stillschweigen zulassen!

Für die Demokratische Alternative
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta
(Vorsitzender)