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Änderung zum Parteiengesetz (17.7.2022)

 

Etwas Positives gibt es zwischendurch auch einmal zu vermelden - nämlich im Bezug auf die Änderung des Parteiengesetzes!

Sie erinnern sich wahrscheinlich an die HIER behandelte Thematik, dass bei Parteien und anderen wahlwerbenden Gruppen im Gesetz bisher nicht zwischen "Groß" und "Klein" unterschieden wurde - also auch nicht bezüglich der Leistbarkeit für die Aufwände zur Legung der Rechenschaftsberichte. Insbesondere für die exorbitant hohen Kosten der zu beschäftigenden zwei Wirtschaftsprüfer pro Kalenderjahr - und die Sanktionen, die laut bisheriger Gesetzesnovellen immer weiter verschärft wurden.

Mit dem nunmehrigen Beschluss wurde das geändert!

Zitat aus § 5 Abs. 1 des neuen ParteiengesetzesJede politische Partei, die im Nationalrat, in einem Landtag oder im Europäischen Parlament im Berichtsjahr vertreten war, hat über ihre Erträge und Aufwendungen jährlich mit einem Rechenschaftsbericht öffentlich Rechenschaft abzulegen. …

Auch in § 4 Abs 2 ff heißt es – Zitat: Jede politische Partei, die aufgrund einer Wahl zum Nationalrat oder zum Europäischen Parlament Anspruch auf Förderungen nach dem Parteien-Förderungsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 57/2012, hat, hat innerhalb von sechs Monaten nach dem Wahltag einen Wahlwerbungsbericht über die Wahlwerbungsaufwendungen gemäß Abs. 1 zu erstellen und in einem offenen und maschinenlesbaren standardisierten Format dem Rechnungshof zu übermitteln. … Der Wahlwerbungsbericht muss von einem Wirtschaftsprüfer, der die Anforderungen gemäß § 9 erfüllt, überprüft werden.

Auch der Bundesrat hat inzwischen der Novelle zugestimmt.

 

Es war letztlich der Vorstoß des Rechnungshofs entscheidend, der 2021 dankenswerter Weise einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt hat, in dem die strengen Auflagen und – auch finanziell – hohen Aufwände nur für politische Gruppierungen gegolten hätten, die auf Bundes- oder Landesebene Parteienförderung erhalten würden.

Und ob jetzt die intensive Kommunikation bzw. Thematisierung des Problems durch die DA im Vorfeld dazu hier eine Rolle gespielt hat: Unerheblich! Hauptsache, diese Bedrohung der kleinen Parteien und politischen Gruppierungen wurde beseitigt.

DANKE!

Natürlich sind noch eine Menge an Aspekten auch in diesem Themenbereich zu verändern - siehe unseren Verfassungsvorschlag. Aber aus der Liste der vordringlichen Probleme können wir dieses Thema einmal vorderhand entfernen.