Zum Inhalt springen

Wie man bei Wahlkampfkosten tricksen kann (12.11.2018)

 

https://www.diepresse.com/5521953/wie-man-als-partei-bei-wahlkampfkosten-tricksen-kann

Zitat: „Wir haben klar gesagt, dass wir planen, die Wahlkampfkosten-Obergrenze einzuhalten“, sagte Elisabeth Köstinger zweieinhalb Wochen vor der Nationalratswahl 2017. Ganz so nachhaltig dürfte der Plan der damaligen ÖVP-Generalsekretärin und heutigen Nachhaltigkeitsministerin aber nicht gewesen sein. Wie sich nun herausstellt, gaben die Türkisen im Wahlkampf 13 statt der erlaubten sieben Millionen Euro aus. Auch die FPÖ hatte mit 10,7 Millionen Euro die Spendierhosen an. Umgekehrt bezweifelt die ÖVP vehement, dass die SPÖ die Kosten für ihren Wahlkampf mit knapp 7,4 Millionen Euro wahrheitsgemäß beziffert hat.

 

Die aktuellen Angaben zu den Wahlkampfkosten der NR-Wahl 2017:
 
ÖVP 13,0 Mio. Euro
FPÖ 10,7 Mio. Euro
SPÖ 7,4 Mio. Euro
NEOS 1,8 Mio. Euro
Liste Pilz 0,3 Mio. Euro
 
Die aktuellen Zahlen sind da, und die Grenze von 7 Millionen Euro, die gesetzlich fixiert wurde ist von drei Parteien überschritten worden!
Für jede dieser Parteien gilt: Das Gesetz wurde verletzt!
 
Unglaubliche 13 Millionen Euro hat die ÖVP ausgegeben, fast das Doppelte des gesetzlich Erlaubten. Aber dies nimmt man dort wohl gerne in Kauf - für den Kanzlersessel! Man macht es hier allerdings geschickt: Von Seiten der ÖVP ist kaum etwas dazu zu hören. Aber man muss hier wohl auch die Medien dazu auffordern, deutlich und viel genauer nachzubohren!
 
Schauen wir uns einmal die FPÖ in diesem Beitrag genauer an. Weil Herr Strache am 31.10.2018 dazu in der ZIB 2 befragt wurde, und die Rechtfertigung ein paar Fragen aufwirft!
Strache meinte, dass die gleichen Werbemittel verwendet wurden wie auch bei der Wahl zum NR 2013, diese aber in den letzten 5 Jahren einfach um ca. 35 Prozent teurer geworden wären. Außerdem hätten einige FPÖ-Länderorganisationen ohne Rücksprache eigene Wahlwerbungen gemacht.
 
Macht die FPÖ Wahlwerbung ohne vorher die Kosten zu kennen???
 
Offenbar dürfte es in der FPÖ üblich sein, Wahlkampf auf keinen Fall geringer als vorher zu gestalten, sich der Kosten nicht im Vorhinein bewusst zu sein, oder sich darüber im Vorfeld nicht zu erkundigen. Denn sonst wäre die Rechtfertigung von Herrn Strache ja nicht passend!
 
Oder, sie wussten es schon. Dann allerdings war es ihnen offenbar "wurscht", wenn man ein Gesetz überschreitet!
 
In beiden Fällen ist dies für eine Partei die Regierungsverantwortung übernimmt disqualifizierend oder sogar erschreckend, soweit man als Bürger einen verantwortungsvollen Umgang mit Kosten möchte und erwartet, die durch Steuern gedeckt werden müssen!
 
Wie oft kommt dies dann während der Regierungsarbeit vor? Werden dort dann auch zuerst Ziele, die man durchsetzen möchte angegangen und danach erst die Kosten am Ende betrachtet? Soll so ein Staatshaushalt geführt werden? Es ist absolut nicht zu hoffen. Allerdings kann man sich hie und da leider nicht des Eindrucks erwehren, als würde dies der Fall sein!
 
Länderorganisationen haben selbständig und ohne Rücksprache Wahlwerbung betrieben! Dieser zweite Aspekt stellt eine Partei auch nicht gerade ins beste Licht. Auch hier muss man sich die Frage stellen: Wie kann so eine Partei mit strukturellen und kommunikativen internen Defiziten eine verantwortungsvolle Regierungsarbeit leisten wollen? Sind strukturelle Kenntnisse und kommunikative Fähigkeiten nicht die Grundvoraussetzung für die Führung eines Ministeriums? Sind nicht gerade hier diese Fähigkeiten von grundlegender Bedeutung?
 
Es mag gut möglich sein, dass diese Mängel genau der Grund sind, warum sich gerade im Innenministerium eine Baustelle nach der anderen auftut, und diese immer wieder mit mangelnder Kommunikation oder mangelnden strukturellen Kenntnissen zu tun haben! Siehe BVT Durchsuchung, siehe Mail zum Umgang mit kritischen Medien et cetera.
 
Man muss klar erkennen, dass die Strafen, die Parteien blühen wenn sie die gesetzliche Grenze der Wahlwerbeausgaben überschreiten, wohl keine Abschreckung sind. Ja es ist sogar anzunehmen, dass die Strafzahlungen sogar bereits in den Wahlkampfbudgets einkalkuliert wurden.
 
Die DA hat hierzu einen anderen Vorschlag: In diesem fixieren wir bereits in der Verfassung, wie Verstöße (inklusive der Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Limits) geahndet werden: Sie führen zu Mandats- oder Funktionsverlust bzw. einer neuerlichen Abstimmung (siehe Artikel 113 bzw. 118), je nach der zu Grunde liegenden Wahl oder Abstimmung! Dies würde vom Rechnungshof genauestens geprüft werden (siehe Artikel 88, Punkt 7 im Verfassungsvorschlag).
 
Es wäre anzunehmen, dass damit schnell eine Einhaltung bewirkt werden würde!
 
Auch wäre z.B. die Wahlkampf"förderung" des Staates ganz anders beschaffen, nämlich auf eine objektivierbare Kurz- und Langinformation der Wähler beschränkt und für ALLE Antretenden gleichermaßen zugängig (siehe Artikel 112).