https://www.news.at/a/wer-ist-das-volk
Zitat: Wer nicht Mitglied im Verein ist, kann den Vereinsvorsitz nicht wählen. Ganz einfach. Im Vereinsleben. Im demokratiepolitischen Kontext ist das zunehmend ein Problem. Es ist mir egal, ob der eine auf TikTok tanzt und der andere ankündigt, demnächst Freibier ausschenken zu wollen. Es interessiert mich auch nicht, ob im Wahlkampf, von wem auch immer, Kinder geherzt werden oder inhaltlich ein bisschen mehr als der platte Slogan "Holen wir uns Österreich zurück!" geboten wird. Es geht mich nämlich nichts an. Für mich wird der 9. Oktober ein Tag wie jeder andere sein. Ich bin nämlich nicht gefragt, wenn der neue Bundespräsident gewählt wird. 1,4 Millionen andere - also Menschen, die in diesem Land leben, vielleicht sogar hier geboren sind, aber eben keine Österreicherinnen und Österreicher sind - übrigens auch nicht. Vor 20 Jahren waren wir noch eine überschaubare Gruppe: 580.000, nicht der Rede, jedenfalls keine Erwähnung und schon gar keinen weiterführenden Gedanken wert. Aber jetzt, da bereits 1,4 Millionen über 16 Jahre (zum Vergleich: Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 waren 6,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher wahlberechtigt, 4,7 Millionen haben ihre Stimme abgegeben) mangels Staatsbürgerschaft kein Wahlrecht haben, könnte man schon ein paar Sätze über uns verlieren.
Okay, hier geht es also - aus eigenem Interesse der Autorin - um das Ausländerwahlrecht.
Und man fragt sich dabei instinktiv als "wahlwerbende Gruppe", ob man da allen Ernstes zugeben und sogar die Leute mit der Nase darauf stoßen soll, dass in unserem Verfassungsvorschlag ein "Ausländerwahlrecht" vorgesehen ist (Artikel 100) - nämlich ein "halbes vom Inländischen". Während im Inland wohnende österreichische Staatsbürger ein "doppeltes" haben - also eines für den Hauptwohnsitz und eines entweder für den Zweitwohnsitz, den Arbeitsplatz - oder z.B. auch ein zweites für den Hauptwohnsitz haben nicht-österreichische Staatsbürger nur eines (angesichts der Tatsache, dass sie das für ihren Heimatstaat ja auch noch haben müssten und ausüben können). Das passive Wahlrecht - also gewählt zu werden - ist laut Vorschlag hingegen nur auf österreichische Staatsbürger beschränkt.
Und jetzt höre ich schon "Uuuuiii jeeee, de Auslenda!" - aber frage mich, ob die nicht sogar eher auf der Seite der "inländischen Basis" abstimmen würden, als das bei den österreichischen Polit-Eliten und finanzkräftigen Lobbys der Fall sein wird.
Deshalb haben wir sehr wohl ein solches Wahlrecht in unseren Verfassungsvorschlag aufgenommen!
Nur: Natürlich hängt es dann noch mehr davon ab, wer sich wie und wie intensiv am demokratischen Prozess beteiligt.
Wo wir heute schon ein massives Problem haben: Denn "Messias komm, löse mir meine Probleme und zaubere alles gut" hat mit der Funktionsweise einer guten Demokratie schlicht GAR NICHTS zu tun!
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