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Weisungsrecht in Justizressort europäischer Sonderfall (11.7.2020)

 

https://orf.at/stories/3173080/

Zitat: Das Weisungsrecht der österreichischen Justizministerinnen und Justizminister ist ein europäischer Sonderfall. Wie aus dem gestern Nachmittag veröffentlichten EU-Justizbarometer 2020 hervorgeht, kennt von den 27 EU-Staaten sonst nur Polen eine exklusive Befugnis des Ressortchefs, der Anklagebehörde Weisungen in konkreten Fällen zu erteilen. 

 

Also nur Polen - als in den Medien vielzitiertes Land mit verhaltenskreativem Umgang bezüglich Justiz - und Österreich "kennen eine exklusive Befugnis des Ressortchefs, der Anklagebehörde Weisungen in konkreten Fällen zu erteilen". Dass diese Behörde also ermittelt, anklagt - oder eben Ermittlungen einstellt und Anklagen fallen lässt.

Was eben bedeutet, dass Betroffene mit guten Kontakten zur Regierung diesbezüglich womöglich sehr wenig zu befürchten hätten. Oder aber umgekehrt unliebsame Personen recht schnell zu Betroffenen aus dem Vorgehen der Justiz werden können.

Aber - die Beruhigung zu so etwas folgt ja immer gleich auf dem Fuß - Zitat: Österreich hat dabei durchwegs gute Werte. Auch die eigenen Bürger stellen der heimischen Justiz ein gutes Zeugnis aus. So landet Österreich, was das Vertrauen in Justiz und Gerichte betrifft, auf dem zweiten Platz hinter Dänemark. 

Na ja, wenn man in diesen Bericht selbst hineinschaut, dann findet man dort NICHT überall so berauschend gute Werte. Zum Beispiel was die "administrative cases" und die Verfahrenskosten betrifft.

Aber: Politisch besetzte Höchstrichter gibt es nur im diesbezüglich vieldiskutierten Polen - nicht bei uns!

Moment! Das stimmt doch nicht - und macht auch Probleme.

Und was das Vertrauen in die Justiz betrifft ergeben sich bei unabhängigen Studien deutlich verschlechternde Werte.

Siehe dazu auch die Veröffentlichung zur Studie der Unique research im Profil - Zitat: Wie profil in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hat die Justiz starken Rückhalt in der Bevölkerung: 67% der Befragten vertrauen dem österreichischen Rechtssystem „sehr“ oder „eher“, nur 28% sind skeptisch. Laut der vom Meinungsforschungsinstitut Unique research für profil durchgeführten Umfrage glauben allerdings 71% der Österreicher, dass einflussreiche Personen aus Politik und Wirtschaft von der Justiz geschont werden. 

Das passt auch zur Betitelung des Kurier-Artikels vom 10.2.2020: "Drei Maßnahmen sollen Vertrauen in Justiz wieder stärken".

"Wieder stärken" - heißt das nicht, dass es mit diesem Vertrauen in die Justiz zumindest vor diesen Beschlüssen nicht so gut bestellt war?

Was das Bild eines judiziellen Dorian Gray punkto Rechtsstaatlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz ziemlich abrundet.

Aber das beruht sicher nur wieder auf einer verzerrten individuellen Wahrnehmung - wo doch unser amtierender Nationalratspräsident Sobotka am 10.7.2020 festgestellt hat, "dass Österreichs Parlamentarismus und Demokratie belastbar sind und funktionieren."

Und der ehemalige ÖVP-Minister muss das schließlich wissen!