In den letzten Jahren sind wir in Österreich von einer Mega-Krise in die nächste geschlittert - und stecken gerade in einer weiteren, mit mehreren ernsten Dimensionen. In allen Bereichen unseres Lebens und im Umfeld warten massive Probleme auf eine längst überfällige Lösung. Das Vertrauen in die Politik sinkt immer weiter ab, die Schwierigkeiten und Skandale nehmen auch hier massiv zu. Das alles müsste ja dazu geführt haben, dass an den politischen Grundlagen für unseren Staat und unsere Gesellschaft gerade in den letzten Jahren intensiv gearbeitet wurde und entscheidende Weichenstellungen stattgefunden haben. Verantwortungsbewusste Politiker würden das als Repräsentanten des Volkes und Entscheidungsträger tun. Sehen Sie nach: Nichts dergleichen ist geschehen! Einfach weil unsere Verfassung "so schön und elegant" ist? (Zusammenfassung in einfacher Sprache)
Der Vorsitzende der Demokratischen Alternative wurde heute früh - als Autor des DA-Verfassungsvorschlags - etwas blass um die Nase. Weil er bei der Erarbeitung der jüngsten Release 7 eines verabsäumt hatte: Nämlich nachzusehen, was sich denn seit Beginn des Gestaltungsprozesses für unseren Verfassungsvorschlag an der geltenden Bundesverfassung mittlerweile geändert hat!
Wir sind ja hierzulande seit Ende 2017, als auf Basis der damals geltenden Bundesverfassung der Änderungsvorschlag begonnen wurde, von einer Krise und einem politischen Skandal in gleich die nächste Misere geschlittert. Da überholte eine buchstäblich die andere.
Das müsste ja zu einem entsprechenden Reformprozess für die politischen Grundlagen geführt haben - allem voran in der gesetzlichen Basis, nämlich der Bundesverfassung. Da müsste ja an vielen Schrauben gedreht worden sein, um das alles zu verändern, was nicht (mehr) passt!
Demütig hat der gequälte Autor also die jeweils geltenden Verfassungsversionen vom 26.12.2017 und der heutigen vom 17.2.2025 aus dem Rechtsinformationssystem heruntergeladen und sie via Word einem reinen Versionsvergleich unterzogen. Keine Tricks, kein doppelter Boden - ein reiner automatischer Textvergleich! Um eben aus den angezeigten Abweichungen die vielen wesentlichen Punkte mühselig in eine baldige Release 8 unseres Vorschlags zu übernehmen, die in der gestern veröffentlichten Version ja dann fehlen müssen.
Die Arbeit war kurz und die Überraschung - offen gesagt - nicht wirklich groß: Sehen Sie sich selbst an, an welchen Schrauben und Grundlagen unser Gesetzgeber mit Verfassungsmehrheit gedreht hat.
Machen Sie sich ein Bild darüber, was das an den Krisen und Problemen in unserem Staat und unserer Demokratie geändert hat!
Was war offenbar wichtig - und was anscheinend ja doch nicht so?
Lediglich zwei Bereiche aus den insgesamt 16 Änderungen der Bundesverfassung ab 2018 wären in unseren Verfassungsvorschlag zu übernehmen gewesen - wären sie in unserem Text nicht bereits enthalten:
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- Die Möglichkeit, Volksbegehren auch elektronisch zu unterstützen - wobei unser Vorschlag auch für andere direktdemokratische Mitbestimmungshandlungen gilt, vor allem auch für Unterstützungserklärungen in Wahlvorgängen, was in den Wahlordnungen heute immer noch fehlt (siehe Artikel 108 und 130 bis 134).
- Das Informationsfreiheitsgesetz, das ja erst mit 1.9.2025 in Kraft tritt (manche Teile noch später). Wobei wir - mit Verlaub - unsere diesbezüglichen Regelungen in den Artikeln 25 und 26 für besser und auch weitreichender halten.
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Ja, natürlich gibt es auch noch Gesetze im Verfassungsrang. Die muss man schließlich auch betrachten - auch wenn diese Änderungen nicht als Querkonnex in der Bundesverfassung selbst ihren Niederschlag finden (die mit einer solchen Verbindung haben wir uns angesehen)!
Stimmt. Und? Was war dort, was die Probleme wirklich nachhaltig gelöst hat? Was davon wäre jetzt in unseren Verfassungsvorschlag zu übernehmen?
Jedenfalls meinen wir, dass der Staat und die Menschen hierzulande seit Ende 2017 wohl dringendere Probleme gehabt und Lösungen benötigt hätten, als ob nun die Angelegenheiten der Schülerheime oder der Schüler- und Studentenheime Bundessache sind!

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