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UE zur BP-Wahl: Alles in Ordnung, … fast! (23.8.2022)

 

Die ganze Geschichte dazu:

Am 9.8.2022 (dem Stichtag für die Bundespräsidentenwahl 2022) haben wir uns mit einer dringende Anfrage an das BMI wg. den bereits ersten Problemen bei den Unterstützungserklärungen gewendet. Das BMI fragte bei uns nach, wo und bei welchem Unterstützer die Probleme aufgetreten seien - und wir gaben dazu natürlich Auskunft.

Am 23.8.2022 wandten wir uns neuerlich wegen Auffälligkeiten beim Sammeln von Unterstützungserklärungen an das BMI:

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Dienstag, 23. August 2022 12:01
An: BMI-III-S-2@bmi.gv.at
Cc: info@bierpartei.eu; DA-Vorstand; der erwähnte BP-Kandidat
Betreff: BP-Wahl 2022: Eingereichte Unterstützungserklärungen für Dr. Dominik Wlazny

 

Sehr geehrter Herr Magister Stein,
sehr geehrte Damen und Herren,

soeben wurde ich via Twitter auf dieses ORF-Video (ZIB 2 vom 19.8.2022) in der TV-Thek des ORF aufmerksam gemacht, in welcher auch Aufnahmen vom Sammeln der Unterstützungserklärungen für Dr. Dominik Wlazny zur Bewerbung für die Bundespräsidentenwahl 2022 zu sehen sind:

https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-2/1211/ZIB-2/14146657/Hofburg-Kandidaten-sammeln-Unterschriften/15220836

Zur Erinnerung: Das geltende Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 besagt in § 7, Abs. 2 - Zitat: Die Unterstützungserklärung hat die Bestätigung der Gemeinde zu enthalten, dass die in der Erklärung genannte Person am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt (§ 21 Abs. 1 NRWO) war. Diese Bestätigung ist von der Gemeinde nur dann zu erteilen, wenn die in der Erklärung genannte Person vor der zur Führung der Wählerevidenz zuständigen Gemeindebehörde persönlich erscheint, ihre Identität durch ein mit Lichtbild ausgestattetes Identitätsdokument (zB Personalausweise, Pässe und Führerscheine) nachgewiesen hat, die Unterstützungserklärung die Angaben über Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnort sowie den Namen des zu unterstützenden Wahlwerbers enthält und die eigenhändige Unterschrift der die Unterstützungserklärung abgebenden Person entweder vor der Gemeindebehörde geleistet wurde oder gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. ...

Anders als bei anderen Wahlen ist also hier nicht einmal die beglaubigte Unterschrift des Unterstützenden samt späterer Eintragung in der Wählerevidenz ausreichend.

Der im Video sichtbare Ablauf wirft gravierende Zweifel auf, dass die Abgabe der Unterstützungserklärungen in der gesetzlich vorgesehenen Form erfolgt ist: Entweder sind diese hier abgegebenen Unterstützungserklärungen gar nicht in der Wählerevidenz eingetragen, oder wurden diese nachträglich von einem Gemeinde- oder Magistratsmitarbeiter in die Wählerevidenz eingetragen und bestätigt, ohne dass die unterstützungswillige Person persönlich erschienen ist (was ein Gesetzesverstoß wäre) oder aber ein Gemeinde- oder Magistratsmitarbeiter war bei der Sammelaktion eines einzelnen Wahlwerbers vor Ort anwesend - was eine höchst bedenkliche Begünstigung eines Wahlwerbers wäre (aber unwahrscheinlich ist, da im Video kein Computer zur Eintragung in die Wählerevidenz sichtbar ist). Andere Erklärungen tun sich uns für das im Video Sichtbare nicht auf. 

Daher ersuche ich um Überprüfung!

  

Für die Demokratische Alternative
mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta

 

Und nun erhielten wir vom BMI die kombinierte, höchst lesenswerte Antwort dazu!

 

Unser Kommentar:

Es kann ja durchaus sein, dass bei der Sammlung der Unterstützungserklärungen für Dr. Dominik Wlazny Schritte gesetzt wurden, die eine Ordnungsmäßigkeit gewährleisten, die der ORF aber nicht im Bild hatte und so ein falscher Eindruck entstand. Kann durchaus sein, und falls ja: Alles in Ordnung!

Aber dass das BMI schreibt - Zitat ... Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass in den zuständigen Stellen des Magistrats der Stadt Wien, aber auch bei allen anderen Gemeindewahlbehörden, die gesetzlich angeordnete Vorgehensweise bezüglich Unterstützungserklärungen strikt eingehalten wird. ... In Beantwortung Ihres E-Mail-Anbringens vom 6. Juli 2022 sowie Ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 10. August 2022 kann nunmehr mitgeteilt werden, dass in der Gemeinde Altlengbach für die von Ihnen angegebene unterstützungswillige Person tatsächlich zwei Unterstützungserklärungen ausgestellt worden sind. ..., dann ist das eine blanke Pflanzerei

 

Fazit: Die Einreichung von Marco Pogo ist wahrscheinlich "durch" - und wir haben eine Unterstützungserklärung WENIGER!