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UE in Wien schon vor dem 9.8.2022: Service oder Falle? (16.7.2022)

 

Lesen Sie bitte, was hier steht:

 

 

Der Schlusssatz aus dieser Ausgabe 14/2022 von MEIN WIEN, von Seite 18 ist wichtig! Zitat: Eine Unterstützungserklärung können wahlberechtigte Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz in Wien in jedem Magistratischen Bezirksamt ab sofort unterschreiben.

Hey, super Service!

Oder?

Oder nicht, sondern ein zusätzlich gespannter Fallstrick!

Denn es bedeutet lediglich: Eine Unterstützungserklärung können wahlberechtigte Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz in Wien in jedem Magistratischen Bezirksamt ab sofort unterschreiben. Aber nicht mehr!

Das wird klar, wenn man einen Blick auf die danach angegebene Homepage der Stadt Wien macht (aber wer tut das schon?). Zitat: Die Unterschriftsleistung für eine Unterstützungserklärung kann ab sofort erfolgen. Die Eintragung in die Wählerevidenz kann ab dem Stichtag (9. August 2022) bestätigt werden.

 

Wer von den Unterstützungswilligen weiß denn schon, dass der Formalakt auf Gemeinde- oder magistratischem Bezirksamt aus in Wahrheit ZWEI Teilen besteht, um für die Unterstützung eines Wahlwerbers rechtsgültig zu sein - der vor dem Beamten abgelegten (oder beglaubigten) Unterschrift UND der Eintragung in die Wählerevidenz? Dass also ein Unterstützer in solchen Fällen ZWEIMAL auf das Magistratische Bezirksamt müsste - einmal für die Unterschrift und ab 9.8.2022 dann NOCH EINMAL für die Eintragung in die Wählerevidenz! Außerdem müssen Sie diese zweite Amtshandlung dann erst einmal erstreiten - denn "Sie waren eh schon einmal da!"

 

Aber in den allermeisten Fällen bekommt das Problem daraus sowieso der Wahlwerber, denn wenn Unterstützer die Notwendigkeit zweier Wege auf das Bezirksamt kennen, dann ersparen sie sich gleich den ersten. Wozu auch? Das heißt: Personen, die dieses "Service" vor dem 9.8.2022 nutzen stopfen gleich das nur unterschriebene, aber nicht in der Wählerevidenz eingetragene Formular in ein Kuvert und schicken die nur halbfertige Unterstützungserklärung an den "unterstützten" Wahlwerber. Der diese in der Form ungültige Unterstützungserklärung entweder gleich entsorgen kann oder sich auf einem Magistratischen Bezirksamt Wiens um die Eintragung der erhaltenen Unterstützungserklärungen in der Wählerevidenz bemühen muss. Nicht nur für Kandidaten außerhalb Wiens ein Problem, sondern auch für andere. Denn in so einem früheren Fall hat der hier schreibende Kandidat der DA geschlagene 20 Minuten gebraucht, viel Fachkenntnis und Energie, um nach zwei Telefonaten der augenrollenden Beamtin mit ihren obersten Vorgesetzten die Unterstützungserklärungen doch im Wählerverzeichnis eingetragen zu bekommen.

 

Außerdem: Erinnern Sie sich an unseren Beitrag, dass das Formular der Unterstützungserklärung noch geändert wird? Heute (16.7.2022) ist das Bundespräsidentenwahlgesetz ja noch auf "Status alt". Wie auch anders - wenn die Änderung erst vom Bundesrat beschlossen, aber noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist? Also stellt sich die Frage: Welches Formular bekommen die Unterschreibenden denn derzeit ausgefolgt - das alte, falsche oder das neue richtige?

 

Verstehen Sie jetzt unser Problem mit so einem "Extra-Service"?

 

Natürlich hätte man bei dieser Wahlrechtsreform ebenso die Möglichkeit schaffen können, diese Unterstützungserklärungen elektronisch entgegenzunehmen und elektronisch zu signieren. Nicht nur können, sondern in Wahrheit müssen! Schließlich geht das bei Petitionen und Volksbegehren ja auch.

Nur mit einem Unterschied eben: Während solche Petitionen und Volksbegehren im Fall von politischer Unerwünschtheit einfach in der Schublade landen, in der sie bis St. Nimmerlein verschimmeln, würden aus solchen elektronischen Unterstützungserklärungen unter Umständen doch echt politisch unliebsame Konkurrenten erwachsen, die man dann am Ende nicht so leicht wieder los wird. Was eine ziemlich blöde Geschichte wäre, ...

... und letztendlich der wahre Grund ist, weswegen man Petitionen und Volksbegehren inzwischen schon längst elektronisch unterschreiben kann, aber bei der Unterschrift und Bestätigung/Eintragung von Unterstützungserklärungen - überspitzt gesagt - vielleicht auch irgendwann einmal auf einem Bein stehen und die Bundeshymne von hinten nach vorne singen muss ... in der neuen Fassung natürlich!