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BP-Wahl: UE-Formular wird noch geändert! (15.7.2022)

 

Man glaubt es ja einfach nicht mehr!

http://www.bundespraesidentschaftswahl.at/unterstuetzungserklaerungen.html

Zitat:

Antwortschreiben des Innenministeriums vom 30.6.2022:

Sehr geehrter Herr Mag. Marschall!
Die Übermittlung eines aktuellen Formulars „Unterstützungserklärung“ ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. Der Gesetzgeber wird das Formular für die Unterstützungserklärung durch Gesetzesänderung Mitte Juli noch anpassen, so dass ein herunterladbares Formular auch dann, wenn die Verordnung der Bundesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl schon in Kraft getreten sein sollte, erst nach Veröffentlichung des Basisdokuments im Bundesgesetzblatt angeboten werden kann.
Eine Sitzung des Hauptausschuss des Nationalrats zum Zweck der Behandlung der Verordnung der Bundesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl ist laut Parlaments-Homepage noch nicht anberaumt worden.
Unterstützungserklärungen für Wahlwerberinnen und Wahlwerber können zwischen dem (laut Ministerratsbeschluss) 61. Tag vor dem Wahltag (Stichtag, 9. August 2022) und dem 37. Tag vor dem Wahltag (2. September 2022) unterschrieben und durch die Gemeinden beglaubigt werden (die Gemeinden bestätigen hierbei, dass eine unterstützungswillige Person am Stichtag oder danach in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen war oder ist). Somit ist eine Bestätigung durch eine Gemeinde vor dem Stichtag nicht möglich.
Sobald eine rechtsgültige Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl in Kraft getreten ist, wird das Bundesministerium für Inneres mit den entsprechenden Informationen zur bevorstehenden Wahl via Internet an die Öffentlichkeit treten.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Stein
Bundesministerium für Inneres
Sektion III – Recht
Abteilung III/6 – Wahlangelegenheiten

Ende des Zitats.

 

Unpackbar!

Also vergessen Sie bitte alles an schon vorbereiteten und Ihnen bekanntgegebenen Formularen für die Unterstützung unserer Kandidatur!

Verschwendetes Geld, die z.B. gestern versendeten Formulare um insgesamt EUR 45,44! Klar, eine Lappalie ... für ANDERE Bewerber mit genügend gesammeltem Spendengeld dahinter!

 

Moment, das Mail des BMI ist ja bereits vom 30.6.2022. Und es besteht kein Grund, das für Fake News zu halten!

Was hat uns das BMI am 6.7.2022 auf unsere Bekanntgabe der Bewerbung hin mitgeteilt? Das finden Sie HIER.

Irgendein Hinweis auf die noch unmittelbar bevorstehende Änderung des Formulars? NOPE!

 

Aber wir haben ja sogar noch nachgefragt - Zitat:

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 6. Juli 2022 08:40
An: BMI-III-S-2@bmi.gv.at
Betreff: AW: 2022-0.483.932-3-A - Erledigung Kuchta
Priorität: Hoch

Sehr geehrter Herr Magister Stein,
sehr geehrte Frau XXX,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort und Mühewaltung.

Konkrete Frage mit der Bitte um Begutachtung: Wäre es auch zulässig, die Versandinformation am unteren Rand der Vorderseite anzubringen - also außerhalb des amtlichen Teils wie im beigefügten PDF ersichtlich.

Begründung: Gerade in Zeiten einer Energiekrise sollten wir überall sparen, wo es geht - also auch bei einem erforderlichen doppelseitigen Druck. Hier geht es schließlich um (hoffentlich) 6.000 oder mehr einzelne Druckseiten. Der amtliche Teil des Formulars wird dadurch nicht beeinträchtigt, und der Wille des Unterstützenden bleibt eindeutig.

Bitte um Ihre nochmalige geschätzte Rückäußerung, ob die - korrekt ausgefüllte, unterfertigte und amtlich bestätigte - Unterstützungserklärung laut Beilage akzeptiert werden würde.

Hinweis: In der Wienwahl 2020 wurden die so ausgeführten Formulare anstandslos akzeptiert und sogar amtlich in den Magistratsämtern für den Bedarf aufgelegt.

Mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta

 

Und wir haben dazu die Antwort erhalten - Zitat:

Von: BMI-III-S-2@bmi.gv.at
Gesendet: Mittwoch, 6. Juli 2022 10:02
An: gerhard.kuchta@outlook.com
Cc: BMI-III-S-2@bmi.gv.at
Betreff: AW: 2022-0.483.932-3-A - Erledigung Kuchta

Sehr geehrter Herr Kuchta!

Das von Ihnen beschriebene Vorgehen entspricht einer seit Jahren bei der Ausgestaltung von Unterstützungserklärungen geübten Vorgangsweise. Die für die Überprüfung der Unterstützungserklärungen zuständige Bundewahlbehörde – bei dieser Behörde handelt es sich um eine vom Bundesministerium für Inneres unabhängigen Behörde – hat bei früheren Wahlereignissen Unterstützungserklärungen der beschriebenen Art stets als gültig gewertet. Es wird davon ausgegangen, dass von dieser Spruchpraxis bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl 2022 nicht abgegangen wird.

Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass es eine Gemeinde ablehnt, auf einer Unterstützungserklärung der von Ihnen beschriebenen Art die erforderliche Bestätigung anzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Stein

Bundesministerium für Inneres
Sektion III – Recht

Abteilung III/S/2 – Wahlangelegenheiten
Mag. Robert Stein, MR
Leiter der Abteilung III/S/2

 

Irgendein Hinweis auf die noch unmittelbar bevorstehende Änderung des Formulars? NOPE!

 

Wie schreibt der Seiteninhaber der eingangs erwähnten Homepage nach dem wiedergegebenen Mail des BMI? Zitat:

PS: Diese nur zur Verdeutlichung, in welcher “Bananenrepublik” wir derzeit leben.
Der Gesetzgeber verhindert somit die Vorbereitung der Kandidaten bis auf´s Äußerste.

 

PPS.: Diesem PS des Seiteninhabers können wir uns nur vollinhaltlich anschließen!