Zum Inhalt springen

Strengere Strafen für Manager? (22.12.2008)

http://ooe.orf.at/stories/329995/

Die Meldung von damals:

Strengere Strafen für Manager gefordert
Manager sollten künftig strenger für ihre Fehler verantwortlich gemacht werden. Darin sind sich Österreicher und Deutsche einig, wie Umfragen des Meinungsforschungsinstituts IMAS ergeben haben.

Österreicher und Deutsche befragt
IMAS hatte im Oktober und November in Österreich 1.000 und in Deutschland 1.100 Personen repräsentativ befragt. Weitgehend einig ist man sich diesseits und jenseits der Grenze über strengere Strafen für Manager.

USA als Verursacher der Finanzkrise
71 Prozent der Österreicher und 74 Prozent der Deutschen sind dafür. Etwa jeder zweite Erwachsene ab 16 Jahren in den beiden Ländern ist der Ansicht, dass die Finanzkrise im Grunde durch die Amerikaner verursacht wurde und sich Klein- und Mittelbetriebe sozialer verhalten als die Großindustrie.

Neue Einstellung notwendig
Mit mehr als 40 Prozent weit verbreitet und recht ähnlich ist die Meinung, dass die Krise durch Regulierungen verhindert hätte werden können und dass eine ganz neue Einstellung zu Gewinn und Wohlstand notwendig ist.

 

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/private-haftung-vorstaenden-drohen-harte-strafen-fuer-fehler/3063248

Die Meldung von damals:

DÜSSELDORF. „In den USA haften Manager mit ihrem Privatvermögen. Das sollten wir auch in Deutschland machen“, äußerte die SPD-Politikerin Andrea Nahles. Diese Forderung und die damit verbundene Diskussion ist jedoch verwunderlich. Denn eine ausgereifte Managerhaftung gibt es längst, und die Haftung des Managers mit seinem Privatvermögen ist der gesetzliche Regelfall in Deutschland.

Die Managerhaftung ist hierzulande sogar relativ scharf: Im Vergleich zu den USA fehlen für die Vorstände von Aktiengesellschaften die Möglichkeiten, eine Freistellungserklärung ihrer Gesellschaft zu erlangen. In US-Bundesstaaten wie Delaware oder New York, in denen die meisten US-Unternehmen ihren Sitz haben, wird der Anspruchsteller bei erfolgreicher Verteidigung des Vorstands zur Übernahme seiner Anwaltskosten verurteilt. In Deutschland hingegen bleibt der Vorstand häufig auf einem Teil seiner Verteidigungskosten sitzen – auch bei unberechtigter Inanspruchnahme.

Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen sowohl strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Natur, die den deutschen Manager bei Fehlern zur Verantwortung ziehen: Auf strafrechtlicher Seite knüpft Paragraf 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) ein Bußgeld bis zu einer Mio. Euro an fahrlässige Aufsichtspflichtverletzungen. Hierzu zählt sogar die fehlerhafte Auswahl der Aufsichtspersonen. Auch die Rechtsprechung zur Untreue entwickelte sich in den vergangenen Jahren verschärft zulasten der Manager.

Gemäß Zivilrecht haften Organe wie etwa Vorstände von Aktiengesellschaften und GmbHs für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, die zu einem Schaden der Gesellschaft führen. Der Rahmen für die zivilrechtliche Haftung ist weit gefasst. So muss der Manager mit seinem Privatvermögen für entstandene Schäden einstehen, die er bei leichter Außerachtlassung seiner Pflichten verursacht. Wenn seine Pflichtverletzung feststeht, muss er sogar beweisen, dass er ordnungsgemäß handelte. Gelingt dies nicht, haftet er. Die persönliche Haftung ist auch unabhängig davon, ob eine D&O-Versicherung für den Managementfehler besteht. Und selbst diese schützt nicht immer und vor allem nicht immer in der erforderlichen Höhe.

Die – bisweilen schlimmen – Fehler, die einzelne Manager zu verantworten haben, müssten durch die Unternehmen verfolgt werden. Ein entsprechendes Regelwerk besteht bereits. Ob die Verfolgung stattfindet, ist keine Frage mangelhafter Gesetzeslage.

Eine Verschärfung der Haftungssituation, insbesondere unter strafrechtlichen Gesichtspunkten, führt lediglich zu einer erheblichen Angst der ordentlich handelnden Unternehmensleiter, die bei ihren Entscheidungen nur noch an Risiken und ihre mögliche Verantwortlichkeit denken müssen. Eine Verschärfung der deutschen Managerhaftung ist nicht sinnvoll. Sie würde weder dem wirtschaftlich vernünftig handelnden Unternehmen dienen, noch seinen Organen – und somit auch nicht einer stabilen wirtschaftlichen Situation.

Mark Wilhelm ist Gründer der Sozietät Wilhelm Rechtsanwälte.

 

Also ohnehin alles in Ordnung? Nur die Anwendung der sowieso bestehenden Regeln wäre erforderlich?

Dazu fiele mir als kleines Gegenargument zum Beispiel ein, dass ein Geldstrafen-Rahmen von bis zu einer Million Euro vielleicht früher drastisch geklungen hat. Wenn die Schadenssummen aus den sich häufenden Fällen aber oft weit jenseits der Milliardengrenze liegen, dann wird Wirtschaftskriminalität - selbst im recht unwahrscheinlichen Fall des Erwischtwerdens samt tatsächlicher Bestrafung am obersten Limit - zum überaus lukrativen Geschäft.

Und wer meint, dass bei solchen Straftaten wirklich ein adäquates "offizielles" Privatvermögen greifbar wäre, um den angerichteten Schaden wieder wettzumachen, der lebt entweder nicht in diesem Jahrhundert oder nicht auf diesem Planeten.

Aber was so richtig zum Nachdenken anregt, das ist die Funkstille in der Politik zu dem Thema "Strafverschärfung für kriminelle Wirtschaftstreibende"!

Zwar wurde an Herrn Elsner ein Exempel statuiert (ob so richtig und endgültig, bleibt noch abzuwarten), aber das einerseits im Rahmen des bereits gegebenen Rechtsbestandes und auch wohl nur, weil er mit seinem Treiben einen Fanclub begründet haben dürfte, der locker in eine Telefonzelle passt und es daher allen politischen Beteiligten gleichermaßen recht war.

Aber sonst?

Einerseits reichen schon ein paar Glatteisunfälle (zumeist von Schwer-LKW's mit Sommerreifen), um eine generelle Winterreifen-Pflicht für alle zu verordnen - aber in dem Gebiet andererseits, das heute schon fast täglich für neue unfassbare Schlagzeilen sorgt? Nichts!!

Soll es zum weiteren Nachdenken anregen, dass man sich sogar - fast hätte ich gesagt "als Ergänzung dazu" - mit der Entschärfung der Korruptionsbestimmungen für Politiker beschäftigt?

 

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/414894/

Die Meldung von damals:

Seit Anfang 2008 gilt in Österreich ein Gesetz, das Geschenke an Amtsträger verbietet. Die ÖVP will das jetzt entschärfen – um Sponsoring von Kultur- und Sportevents weiter zu ermöglichen.

Wien. Irgendwie war heuer alles ganz anders bei den Salzburger Festspielen. Es gab nämlich jede Menge Ärger. „Ein Skandal“, befand die langjährige Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler. Und gewichtige Sponsoren der Festspiele – wie Siemens oder der Versicherungskonzern Uniqa – drohten überhaupt, den Geldhahn zuzudrehen. Eine echte Katastrophe für die Festspiele, bedenkt man, dass jährlich rund 700.000 Euro von allen Hauptsponsoren kommen.

Schuld ist das sogenannte Strafrechtsänderungsgesetz, das bereits Anfang 2008 in Kraft trat – dessen Auswirkungen den Betroffenen allerdings erst im Sommer gedämmert haben dürften. Da hatte es ja zuerst die Fußball-Europameisterschaft und dann eben die Festspiele gegeben. Und plötzlich wusste keiner mehr, was eigentlich noch erlaubt ist.

Nur bis hundert Euro erlaubt
Das neue Gesetz regelt nämlich die verbotene Geschenkannahme für Amtsträger. Soll heißen: Beamte und Manager staatsnaher Unternehmen dürfen keine Zuwendungen mehr annehmen, die die „Geringfügigkeitsgrenze“ von 100 Euro übersteigen. Und dazu gehören eben auch Festspiel- oder Eurotickets.

Bei den Salzburger Festspielen sah daher so mancher schon das Ende des Kulturevents nahen. Weil, Hand aufs Herz: Große Konzerne sponsern schon gerne große Events. Aber sie wollen halt marketingmäßig auch etwas davon haben. Was also liegt näher, als verdiente Geschäftspartner mit Tickets zu belohnen?

Alles vorbei? Mitnichten. Denn die maximale Aufregung hat gefruchtet. Am vergangenen Freitag ist – von der Öffentlichkeit unbemerkt – ein Initiativantrag von der ÖVP im Parlament eingebracht worden. Und mit dem soll das Anti-Korruptionsgesetz deutlich entschärft werden. Da heißt es etwa:

„Wer lediglich gelegentlich einen gesellschaftlich anerkannten Vorteil annimmt (...), der offenkundig nicht geeignet ist, die Amtsführung zu beeinflussen, ist weder nach Abs. 1 noch nach Abs. 2 zu bestrafen.“

„Die Annahme von Vorteilen im Zusammenhang mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen ist weder nach Abs. 1 noch nach Abs. 2 strafbar.“

Womit mehr oder weniger alles wie gehabt wäre. In dem Antrag zur Gesetzesänderung wird nämlich nicht definiert, was unter einer „gelegentlichen“ Geschenkannahme zu verstehen ist. Es solle halt „die Angst vor übermäßiger Kriminalisierung“ genommen werden, heißt es in der Begründung zum Initiativantrag. Womit das Problem der Salzburger Festspiele und wohl auch des Opernballs (zu dem Firmen ja besonders gerne einladen) in jedem Fall gelöst wäre.

Trotzdem gibt es kein allgemeines Aufatmen. Interessanterweise kommt just aus der heimischen Lobbying-Branche heftige Kritik. Einer Branche, die ja allgemein den Ruf genießt, sehr großzügig zu sein, wenn es um die Durchsetzung von Anliegen geht.

Lobbyisten schäumen
Andreas Kovar, eine der Größen der Branche, hätte sich jedenfalls über ein striktes Anti-Korruptionsgesetz gefreut – zumal dies in den USA und in der EU schon längst praktiziert wird: „Korruption behindert unsere Arbeit und ist nicht notwendig“, sagt er. Außerdem: Mit dem ursprünglichen Gesetz hätten Sponsoren ja durchaus weiterhin Tickets für Großevents verschenken können – „aber halt nicht an Amtsträger.“

Das Problem ist allerdings, wie Kovar einräumt, dass es in Österreich „eine Menge staatsnaher Unternehmen gibt, die von dem ursprünglichen Gesetz betroffen sind.“

Kovar findet, „dass es wichtig wäre, Politik und Wirtschaft auseinanderzuhalten.“ Das Gesetz in seiner ursprünglichen Fassung hätte dazu einen wesentlichen Beitrag leisten können. „Wir haben nämlich in Österreich durchaus ein Problem mit Korruption“, findet der Lobbyist.

In der Begründung zum ÖVP-Initiativantrag heißt es hingegen: Es gelte, das Gesetz der „gesellschaftlichen Realität anzupassen und den Bogen der Kriminalisierung im öffentlichen Leben nicht zu überspannen.“

G.K., 22.12.2008

 

P.S. aus der Gegenwart: Das stammt aus dem Dezember 2008 - und wo stehen wir heute???