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Schönheit und Eleganz einer Verfassung (22.1.2022)

 

Man braucht gar nicht den aktuellen - und derzeit weiter verlängerten - Lockdown für Ungeimpfte oder die am Donnerstag im Nationalrat beschlossene Impfpflicht hernehmen bzw. in Frage stellen (was aber definitiv punkto endgültiger Klärung noch kommen wird)!

Schon viele bisher vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehobenen Beschlüsse und deren praktische Auswirkungen werden zahlreiche Menschen heute wohl die Frage stellen lassen, was gegenwärtig eher seine Richtigkeit hat:

Die "Schönheit und Eleganz unserer Bundesverfassung" oder doch der Spruch "Sie werden sich noch wundern, was alles möglich ist?

Wir zählen uns als Demokratische Alternative (DA) zu keinem der beiden Kreise. Nicht nur was die politische Richtung betrifft, sondern auch inhaltlich.

Denn da aus unserer Sicht schon lange von einer Schönheit und Eleganz unserer Bundesverfassung keine Rede sein kann, war für uns auch klar, was alles möglich ist. Es kommt halt jetzt hageldicht das, was eben auf Basis dieses Regelwerks alles geht. Und wir sind noch lange nicht am Ende dieser ziemlich unschönen Fahnenstange angekommen!

Aber bekanntlich sind wir seitens der DA schon seit jeher der Ansicht, dass das Bejammern eines Problems oder Missstandes allein zuwenig ist - weil das nichts zur positiven Veränderung und Problemlösung beiträgt.

Deshalb haben wir uns ja auch hingesetzt und in monatelanger Arbeit unseren Verfassungsvorschlag erstellt.

Nicht "einfach so aus freier Feder geflossen"! In diesem Vorschlag stecken die Texte von fünf Verfassungswerken oder verfassungs-ähnlichen Werken (der heutigen österreichischen Bundesverfassung, dem Konventsentwurf von Dr. Franz Fiedler aus 2005, des deutschen Grundgesetzes, der Schweizerischen Bundesverfassung und dem Vertrag von Lissabon für die Europäischen Union), sowie übernommene Teile aus zahlreichen heutigen Gesetzen – die in der Bundesverfassung besser aufgehoben erscheinen, von Selbstbeschreibungen diverser Organisationen, von Ideen und Vorschlägen anderer (was insbesondere die Elemente der direkten Demokratie betrifft) und natürlich auch ein Teil eigener Überlegungen.

Übrigens heißt dieses Konzept deswegen "Demokratie 2.18" weil es bereits im Frühjahr 2o18 im ersten Entwurf das Licht der Welt erblickt hat. Also lange VOR der gerade so problematisch verlaufenden Corona-Krise!

Aber dennoch finden sich dort bereits völlig anders gestaltete und ganz entscheidende "politische Spielregeln", die auf die heutigen Verhältnisse und wie sie zustande kommen massiven Einfluss hätten.

 

Schauen Sie mit!

Wie wären z.B. das Impfpflichtgesetz oder der Ungeimpften-Lockdown unter folgenden Rahmenbedingungen gelaufen?

Allem voran ist hier die Einbindung des Verfassungsgerichtshofs bereits in die Gesetzwerdung zu nennen, um die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes gleich im Vorfeld auszuräumen (Artikel 38, Abs. 6b und 7a). Selbes gilt z.B. auch für Probleme in der Judizierbarkeit etc. (Übermittlung an den OGH). Und hier geht es NICHT darum, dass diese Gerichte bloß ihren Personalbedarf aus Regelungen heraus einmelden, die als problematisch gesehen werden (wie es heute der Fall ist). Das heißt: Es ist dann kaum möglich, dass - wie heute - Regelungen monatelang zur Anwendung kommen, obwohl sie grundrechts- bzw. verfassungswidrig sind.

In der Exekutive steht die Tätigkeit der Bereiche auf Bundes- und Landesebene unter zusätzlicher Aufsicht des unabhängigen und ständig amtierenden Bundes-Kontrollkomitees (Artikel 57).

Insbesondere ist auch die Möglichkeit der Annullierung eines Gesetzes oder einer Verordnung innerhalb einer Frist durch die Mehrheit der Wahlberechtigten anzuführen (Artikel 130).

 

Aber abgesehen von diesen direkten Einflussnahmen auf Gesetze und Verordnungen bieten die übrigen Regelungen und Strukturen massive Verbesserungen, um den Unzulänglichkeiten wie heute vorzubeugen. Um nur einige davon zu nennen:

      • Strikte Trennung der Staatsgewalten (Kapitel 3)
      • Unabhängigkeit der Gerichte - bis in die oberste Ebene (Artikel 15)
      • Unabhängigkeit der weisungsfreien "vierten Staatsgewalt": Staatsanwaltschaft, Volksanwaltschaft, Rechnungshof, Notenbank, Statistik Austria und Medienaufsicht - letztere zur Sicherung einer freien, unabhängigen und investigativen Presse (Artikel 16)
      • Gleichberechtigte 3 Parlamentskammern - in der dritten Kammer sind die Abgeordneten aus direkt gewählten Interessenvertretungen für ihre Mandanten (von der Wiege bis zur Bahre) stimmberechtigt (Artikel 8)
      • Jede Kammer kann über besondere Mehrheit gegen einen Entscheidung der beiden anderen Kammern eine Volksabstimmung über ein Gesetz herbeiführen (Artikel 47, Abs. 3)
      • Jährliche Abwahlmöglichkeit der Spitzenverantwortlichen je Bereich durch die Wähler (Artikel 129)
      • Parteienfinanzierung von der tatsächlichen Wählerzustimmung abhängig - auch für die Parteien in den Gremien (Artikel 138)
      • Bedingter Bonus für Mandatare und Funktionsträger von der Wählerzufriedenheit abhängig (Artikel 140)
      • Bereits vorgesehene Regelungen für einen Ausnahmezustand, die Mobilisierung, eine außerordentliche Anwendung der Staatsgewalt, Sofort- und Notstandsverordnungen - aber insbesondere auch eine konkrete Beschränkung dieser Sondermaßnahmen (Kapitel 18)
      • etc. etc. etc.

 

Wobei hier z.B. Inhalte nicht aufgezählt sind, die heute auch Geltung hätten - aber leider aufgrund der politischen Machtkonzentration nur graue Theorie sind.

 

Was meinen Sie: Hätten wir solche Regelungen nicht schon lange gebraucht?

Und warum haben wir sie nicht?

Also an UNS scheitert das ganz bestimmt NICHT!

Was tun SIE daher (bis) wann und wie, damit WIR so eine Verfassungsänderung GEMEINSAM in die Umsetzung bekommen?