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Schlichtungsverfahren gegen den Präsidenten des VfGH (19.11.2024)

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Kleine Ursachen, große Wirkung: Der stellvertretende Vorsitzende und Behindertensprecher der Demokratischen Alternative - selbst mit dem Status "blind" - hat in einer Rechtssache beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Verfahrenshilfe eingebracht. Dieser wurde abgewiesen - auch wegen zu hohen Einkommens. Wobei aber, und das ist hier der springende Punkt, das Pflegegeld in die Einkommensberechnung mit einbezogen wurde. Bisher lautete die gerichtlich angewandte Praxis jedoch: "Pflegegeld dient zur Deckung eines krankheitsbedingten Pflegebedarfs und ist nicht in
Bemessungsgrundlage für die Beurteilung der Verfahrenshilfevoraussetzungen einzurechnen." Der Verfassungsgerichtshof hat hier also als Höchstgericht selbst zu einem Antrag die bisherige Linie grundlegend geändert, wodurch einkommensschwache Behinderte massiv in ihrer Möglichkeit eingeschränkt werden, sich Recht zu verschaffen. Deswegen hat unser Behindertensprecher ein Schlichtungsverfahren nach Behindertengleichstellungsgesetz gegen den Unterzeichner der Entscheidung eingebracht - und das ist eben der Präsident des Verfassungsgerichtshofs. (Zusammenfassung in einfacher Sprache)

 

Worum es hier geht, ist in der obigen Zusammenfassung in einfacher Sprache wohl klar umrissen.

Hier finden Sie die konkrete Information vom Betroffenen, Gerhard Hämmerle, an diverse Stellen der Justiz und Verwaltung, Behindertenorganisationen und zahlreiche Medien dazu, die am 19.11.2024 ausgesendet wurde.

Wobei: Hier geht es nicht um den Einzelfall, hier geht es um die Art und Weise, wie mit den Rechten und Möglichkeiten der Schwächsten in unserer Gesellschaft umgegangen wird!

Aber: Wollen wir wetten, dass dieses Schlichtungsverfahren gar nicht zustande kommt - und dass die angeschriebenen Medien dazu kein Wort verlauten lassen werden?