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Scharfe COFAG-Kritik des Rechnungshofs (9.8.2022)

 

https://orf.at/stories/3280277/

Zitat: Die für die Verteilung der milliardenschweren CoV-Hilfen zuständige Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) ist von März 2020 bis Juni 2021 vom Rechnungshof (RH) geprüft worden. Im Rohbericht soll ein alarmierendes Bild gezeichnet werden, berichteten die Wiener Wochenzeitung „Falter“ und der „Standard“. ... Laut dem „Falter“-Bericht, der der APA vorab in redaktioneller Fassung vorlag, geht es um externe Berater, die bestens mit der COFAG verdient hätten, um eine Beamtenschaft, die ignoriert worden sein soll, und das angebliche Zuschanzen von Posten. 17 Mrd. Euro an Hilfen und Garantien hat die COFAG bis Ende Juli ausgezahlt bzw. gewährt. Der Rechnungshof spricht von einem „erheblichen Risiko für Überförderungen“. Die Einrichtung der COFAG sei wenig „zweckmäßig“, heißt es laut „Falter“ vom RH. „Die COFAG entstand binnen weniger Tage, ohne nachvollziehbare Dokumentation der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Finanzministerium sowie ohne ein Mindestmaß an Begründung und Abwägung der Alternativen“, schreibt der Rechnungshof laut „Falter“. Kritik übt der Rechnungshof laut „Standard“ auch an der Abwicklung der „Zuschussinstrumente“, etwa daran, dass das Ministerium den Zuschussbedarf an die Branchenzugehörigkeit geknüpft habe und Kosten bevorschusst habe, die nicht oder kaum angefallen sind.

 

Hierzu verweisen wir auf unseren zweiten Offenen Brief zur Corona-Krise vom 17.4.2020, dritten Offenen Brief zur Corona-Krise vom 26.4.2020 und insbesondere fünften Offenen Brief zur Corona-Krise vom 30.9.2020.

Zitat aus diesem fünften Offenen Brief: ... Wenn man z.B. hernimmt, dass in der Nationalratssitzung vom 23.9.2020 eine Aufstockung des Familien-Härtefallfonds um 40 Millionen Euro, aber gleichzeitig eine Verdopplung der Covid-19-Investitionsprämie (Aufstockung um 1 Milliarde Euro) im Rahmen des Investitionsprämiengesetzes beschlossen wurde, dann sagt allein das schon sehr viel über die Schwerpunktsetzung im Krisenmanagement aus. Von der mehr als merkwürdigen Zuordnung und Abwicklung des Löwenanteils an Corona-Fördergeldern über die COFAG ganz zu schweigen. ... Es ist daher unabdingbar, den politisch Verantwortlichen eine klare Schranke dabei zu setzen, womöglich sogar absichtlich die aktuelle Gesundheitskrise weiter am Köcheln zu halten bis ein gigantische Umverteilungsprozess in Multi-Billionenhöhe abgeschlossen ist. ... Da Sie, Herr Bundespräsident, Ihren Amtseid nach Artikel 62 Abs. 1 B-VG geleistet haben, Ihre Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen – und wir hoffentlich einer Meinung darüber sind, dass mit „die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten“ nicht bloß gemeint ist, dem Verfall und sogar Rechtsbruch tatenlos zuzusehen – fordern wir Sie auf, die derzeit amtierende Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz aufgrund des zuvor beschriebenen Sachverhalts gemäß Artikel 70 Abs. 1 B-VG zu entlassen und nach demselben Artikel eine Experten-Regierung zu ernennen. Denn genau das ist derzeit mehr gefragt denn je: Experten!

 

Was hat der Bundespräsident daraufhin getan?

Gar nichts!

Er hat nicht einmal GEANTWORTET!

 

Natürlich ließen wir es nicht dabei bewenden. Es folgten weitere Schreiben und Interventionen, die Sie zu diesem Thema selbst nachlesen können.

Reaktion oder Handlungen der Verantwortlichen (Bundespräsident als Personalverantwortlicher für die Bundesregierung, Bundesregierung, Nationalratsmehrheit als Kontrollinstanz der Exekutive), um insbesondere zur COFAG rechtzeitig Schritte zu setzen, die einen Schaden von Land und Leute abhalten?

NULL!

Siehe dazu auch unseren Offenen Brief anlässlich der Bekanntgabe eines neuerlichen Wahlantritts von Professor Van der Bellen.