Corona-Krise
Positionen und Aktionen zur CoVid19-Problematik
Derzeit rollt die schwerste Pandemie und akute Krise der Nachkriegsgeschichte über den Globus hinweg – mit vielfachen Herausforderungen auf allen Ebenen und in jedem Bereich.
Um die Corona-Pandemie seit 31.12.2019 (CoVid-19), die Auswirkungen, Herausforderungen und Maßnahmen nicht nur im gesundheitlichen Bereich (physisch und psychisch), sondern auch in den übrigen (wirtschaftlich, sozial, gesellschaftspolitisch etc.).
Global ein international berichteter Krankheitsausbruch in China, lokal für Österreich die ersten hier festgestellten Infektionen. Zu den Umständen der Entstehung und Verbreitung, zu auch schon früher in anderen Ländern angeblich beobachteten Krankheitsausbrüchen etc. gibt es unterschiedliche Berichte und behauptete Faktenlagen, die derzeit auch Gegenstand zahlreicher – teils parlamentarischer – Untersuchungen sind (Laborunfall, „gain of function“ etc.).
Dass es sich bei CoVid-19 (samt Mutationen) um einen – zumindest ursprünglich – äußerst gefährlichen und heimtückischen Krankheitserreger gehandelt hat, steht aufgrund der wissenschaftlich belegten Tatsachen außer Zweifel. In welcher tatsächlichen Relation zu ähnlichen Erregern und Krankheitstypen (diverse Influenzawellen etc.) ist derzeit ebenfalls in Evaluierung. Aber auch dass der Umgang mit diesem Erreger zumindest zu Beginn weitreichende Maßnahmen erfordert hat, um vor allem (aber nicht nur) Personen aus Risikogruppen vor einer schweren Erkrankung oder sogar einem frühzeitigen Tod zu schützen, steht für uns völlig außer Diskussion.
Ebenfalls Faktum ist, dass über den Erreger und sein Verhalten, die Auswirkungen etc. immer noch nicht genügend bekannt – und daher dringend weitreichende, global koordinierte Forschung dazu notwendig ist (Long Covid etc.).
Die Kritik der DA richtet sich in der Problematik gegen lokale wie globale Versäumnisse und Missstände im Bereich der diesbezüglichen Planung und Maßnahmensetzung. Diese muss stets Fakten-basiert, zielgerichtet und auch verhältnismäßig sein.
Dies betrifft nicht nur den gesundheitlichen Bereich, sondern die gesamten Auswirkungen aus dieser Pandemie – also so gut wie alle gesellschaftlichen Bereiche (wirtschaftlich, sozial etc.).
Insbesondere in Bereichen, wo diese (zweifellos gegebene) Pandemie als Anlass dazu benutzt werden kann, unverhältnismäßig bzw. dauerhaft Grundrechte auszuschalten und totalitäre Maßnahmen zu ergreifen, gesellschafts- und wirtschaftspolitische Verzerrungen herbeizuführen bzw. zuzulassen oder die Bevölkerung zu polarisieren wird die DA daher auch weiterhin sehr wachsam und aktiv sein. In vielen Punkten besteht weitreichende Übereinstimmung zur Sichtweise in diese Stellungnahme von Sahra Wagenknecht.
Die Aufgabe des Staates in dieser zweifellos bislang größten akuten globalen Krise seit dem 2. Weltkrieg ist es, „niemanden zurückzulassen“ – nicht nur in Worten, sondern auch in Taten!
Das ist eine enorme Herausforderung – aber zur Bewältigung dessen sind die derzeit Verantwortlichen aufgerufen. Ebenso wie zu den vielen anderen dringend anstehenden Problemen, die leider gleichzeitig ebenfalls nur mit raschen und außergewöhnlichen Anstrengungen zu meistern sein werden (Klimawandel, erodierende Demokratie, Gewalt in vielen Teilen der Welt – und daher auch eine enorme Flüchtlingsproblematik etc. etc.).
Impfungen können bei CoVid-19 (samt Mutationen) grundsätzlich – und wie auch bei anderen Krankheiten – einen maßgeblichen Beitrag leisten, um eine Pandemie/Epidemie einzudämmen und Menschen vor schwerer Erkrankung und Tod zu schützen.
Voraussetzung ist allerdings – wie auch bei anderen Impfungen – dass die positiven Wirkungen tatsächlich wie erwartet gegeben und unerwünschte Nebenwirkungen bestmöglich ausgeschlossen sind bzw. Personen mit einem hohen Risikopotential ausreichend vor solchen Negativfolgen geschützt werden. Besonders bei bedingten Zulassungen oder Notzulassungen sind die positiven und negativen Wirkungen in der laufenden Anwendung genauestens zu überwachen. Es ist ein transparentes und unverfälschtes Monitoring diesbezüglich notwendig, um den Bürgern eine Entscheidungshilfe dafür zu geben, ob sich jemand impfen lässt oder nicht. Zu diesen Rahmenbedingungen hat sich Österreich – wie jeder andere EU-Mitgliedsstaat – im Rahmen der sogenannten EudraVigilance auch verpflichtet.
Keinesfalls dürfen hier Informationen verfälscht oder zurückgehalten werden, die für eine Entscheidung der Bürger bezüglich der Impfungen notwendig sind.
Impfstoffe sind in dieser Hinsicht – ohne Rücksicht auf Marktgegebenheiten, Lobbying etc. – nach eben Reifegrad, Informationsstand und Nutzen/Risikoprofil gleich zu behandeln. Es dürfen auch nicht marktverzerrend einsetzbare Produkte zu Gunsten von anderen zurückgehalten werden.
Darüber hinaus muss beachtet werden, dass Heil- und Linderungsverfahren nach denselben Gegebenheiten zu betrachten sind, wobei Impfstoffen gegenüber ein höherer Anspruch hinsichtlich Nutzen/Risikoprofil gilt, da diese ja bei grundsätzlich gesunden Menschen eingesetzt werden.
Die Maßnahmen rund um Impfungen müssen stets nach bestem Wissensstand an den tatsächlichen Wirkungsweisen orientiert sein und dürfen daher nicht auf prognostizierten positiven Effekten basieren, deren Eintreten nicht mehr wahrscheinlich ist. Insbesondere ist Impfen kein Selbstzweck: Das Ziel der Maßnahmen insgesamt muss (auch legistisch bedingt) die Eindämmung der Pandemie und bestmögliche Abwehr negativer Folgen daraus sein. Und nur ein Teil des Maßnahmenbündels dazu sind sinnvolle Impfungen – wenn die zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen dafür erfüllt sind.
Sich impfen zu lassen ist eine höchstpersönliche Entscheidung aufgrund individueller Abwägung. Sie kann durch qualitativ hochwertige Produkte und transparente, unverfälschte Information positiv beeinflusst werden. Jede Form von Propaganda, Manipulation, Druck, Repressalien, gesellschaftliche Ausgrenzung, Aufhetzung oder gar Zwang ist strikt abzulehnen.
Gerhard Kuchta (gerhard.kuchta@outlook.com, +43/664 313 46 20)
Zahlreiche Offene Briefe (insbesondere an die Verantwortlichen in der Bundesregierung und den Bundespräsidenten), in denen Fragen aufgeworfen, Unstimmigkeiten aufgezeigt und Problemkreise thematisiert wurden. Es wurden (jeweils ergänzte) Sachverhaltsdarstellungen bezüglich mehrerer zu prüfender strafrechtlicher Vermutungen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften eingebracht, die Volksanwaltschaft um Einschreiten ersucht und an den Bundespräsidenten begründete Aufforderungen zur Entlassung der Bundesregierung gerichtet. Auch eine umfassende Stellungnahme zum COVID-19-Impfpflichtgesetz wurde abgegeben.
Bei gleichzeitiger Anerkennung des Demonstrationsrechts steht die DA grundsätzlich Demonstrationen skeptisch gegenüber und zieht andere Formen der Einflussnahme auf das (gesellschafts)politische Geschehen vor.
Gerade bei Kundgebungen im Rahmen von Epidemien/Pandemien ist natürlich auch das Ansteckungspotential durch solche Versammlungen zu betrachten.
Außerdem werden hier bei zahlreichen Teilnehmern/Organisatoren andere Zwecke (mit)verfolgt, die über das konkrete Anliegen hinausgehen – und mit denen sich die DA auch in keiner Weise identifiziert.
Daher hält sich die DA von solchen Veranstaltungen grundsätzlich fern – auch weil es uns nicht darum geht, politisch aufzufallen und daraus Macht zu generieren. Hier geht es um eine schwere Krise und herausfordernde Situation, zu der es raschest und bestmöglich Lösungen braucht.
In der Darstellung der Lage konnten phasenweise ein paar Verbesserungen erzielt werden (Gesundheitsministerium, ORF). Die meisten angesprochenen Themenkreise harren aber nicht nur dringend einer Verbesserung, sondern es sind – nicht nur durch uns, sondern mittlerweile in einer breiten Öffentlichkeit wahrnehmbar – weitreichende Verschlechterungen eingetreten. Das laufende Monitoring zu CoVid wurde inzwischen national eingestellt, aber auch zu möglichen Impfnebenwirkungen und den Ursachen für die weiterhin hohe Mortalität ist die Berichterstattung erschreckend dürftig. Wesentliche Parameter für die Maßnahmensteuerung haben auf der Basis gemessener Zahlen national vielfach gefehlt. Die Seiten dazu wurden aber mittlerweile vom Netz genommen.
CoVid hat durch zahlreiche Mutationen (ab der Omikron-Variante) einerseits vieles an Gefährlichkeit verloren und ist die Bevölkerung andererseits vor allem durch bereits durchgemachte Infektionen inzwischen gut immunisiert. Auch in der Behandlung von Corona-Erkrankungen wurden viele Fortschritte erzielt.
Beachtlich ist aber vor allem eine breit zu bemerkende Abkehr von der zuvor als quasi unumstößliches Dogma angewendeten politischen und auch wissenschaftlichen Erzählung zu Corona und insbesondere auch den angepriesenen, ja teils sogar vorgeschriebenen Impfungen (Impfpflichtgesetz, Zwänge für bestimmte Berufsgruppen, Lockdown für Ungeimpfte). Hierzu sind heutzutage mehr Fragen offen denn je. Und es erhebt sich auch ein immer breiterer Ruf nach Konsequenzen diesbezüglich.
Außerdem ist national wie international weiterhin eine bedenkliche Übersterblichkeit messbar, die punkto Ursachen und Zusammenhängen penibel aufzuklären ist.
Wir werden in der bisherigen Form weiter agieren – und zu den Themenbereichen nicht locker lassen.
Halten Sie bitte die jeweils gebotenen Schutzmaßnahmen – für sich und andere – ein (tatsächlich sinnvolle allgemeine Prophylaxe wie Bewegung, Frischluft und Sonnenlicht, gesunde Ernährung und allenfalls Nahrungsergänzung, Tests, Maske, Abstand, Hygiene, richtiges Lüften, Impfung nach Ihrem Ermessen, …)!
Aber eben im jeweils gebotenen Maß und unter Abwägung von allem Für und Wider (sofern nicht neuerlich staatlicher Zwang ausgeübt wird). Informieren Sie sich auf breiter Basis, und machen Sie sich selbst Ihr Bild!
Unterstützen Sie uns aber bitte auch in den aufgeworfenen Themenbereichen, indem Sie das Wissen diesbezüglich weitergeben und unsere Informationen teilen.
Bitte um Kontakt und (möglichst sachliches) Feedback – auch was allenfalls Hinweise und Informationen betrifft, über die wir nicht verfügen!
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Brief – mit der Bitte um Weiterleitung an die Künstler.
Der Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Von: Dialogbuero Wien
Gesendet: Mittwoch, 20. Mai 2020 10:58
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: Re: Anregung und Frage zur Gutschein-Aktion „Das geht aufs Haus“
Sehr geehrter Herr Kuchta!
Vielen lieben Dank für die Überlegungen die Sie in dem Schreiben anstellen.
Es ist richtig, dass gerade die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen dieser Pandemie eine riesige Herausforderung darstellen. Organisationen die sich der Betreuung von armutsbetroffenen Menschen annehmen, haben bereits zur Spende der Gastro-Gutscheine aufgerufen. Beispielsweise die Caritas, das Neuner Haus, der Augustin etc. – wir sind hier bemüht gut Lösungen zu erreichen und auch das Angebot in diesen Bereichen weiter mit Mitteln der Stadt Wien zu verstärken.
Beispielsweise wurde im Bereich der Wohnungslosenhilfe sofort mit einem „Sommerpaket“ und verstärkten Angeboten auf die Corona Krise reagiert.
Ebenso hat eine rasche Gesetzesänderung in der Mindestsicherung eine kontaktlose Verlängerung der Bescheide und vereinfachte Verfahren ermöglicht.
Wir sind sicher, dass es mit gemeinsamen Anstrengungen aller gelingen wird, diese Krise zu meistern.
Mit freundlichen Grüßen!
Ihr Dialogteam der Wiener Grünen
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Von: buergerservice@sozialministerium.at
Gesendet: Montag, 12. Oktober 2020 14:08
An: gerhard_kuchta@hotmail.com
Betreff: RE: WG: Vierter Offener Brief zur Corona-Krise in Österreich [20200722-083506632/20201012-140853435]
Sehr geehrter Herr Kuchta,
Vielen Dank für Ihr Schreiben, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK – Sozialministerium) eingelangt ist.
Wir haben Ihr Anliegen nun zur Kenntnis genommen und versuchen den Umständen entsprechend zu handeln. Der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ist uns ein großes Anliegen und die aus der Bevölkerung an uns herangetragenen Anregungen und Hinweise bieten wertvolle Denkanstöße für die kritische Überprüfung bestehender Regelungen sowie die Entwicklung und Durchsetzung besser geeigneter Lösungen.
Mit freundlichen Grüßen
——————————————————
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz
Service für Bürgerinnen und Bürger
Anmerkung: Die Reaktion des Gesundheitsministeriums (in der betont wird, dass der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dem Ministerium ein großes Anliegen ist etc. etc.) erfolgte auf den VIERTEN Offenen Brief der DA vom 21.7.2020 – nachdem im FÜNFTEN Offenen Brief vom 30.9.2020 vom Bundespräsidenten eine Entlassung der Bundesregierung verlangt worden war!
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Die eingebrachte Sachverhaltsdarstellung (Beilage zum ergangenen Mail).
Die eingebrachte Erweiterung (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Die eingebrachte Sachverhaltsdarstellung (Beilage zum ergangenen Mail).
Die eingebrachte Erweiterung (Beilage zum ergangenen Mail).
Das Antwortschreiben von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz (Beilage zum erhaltenen Mail).
Die Volksanwaltschaft wird (nicht unerwartet) zum Einbringen vom 4.11.2021 NICHT tätig.
Zitat: Die Volksanwaltschaft hat keine Möglichkeit, selbst Gesetzesprüfungsanträge beim VfGH einzubringen. Sie wird im Wesentlichen nach Einbringung von Beschwerden über das Handeln der Behörden von betroffenen Bürgerinnen bzw. Bürgern tätig. Im Rahmen dieser Prüftätigkeit bringt auch die Volksanwaltschaft mitunter Anträge auf Prüfung einer Verordnung beim VfGH ein, sofern sie Zweifel an der Gesetzmäßigkeit der jeweiligen Verordnung hegt. … Auf Basis des zuvor dargestellten, aktuellen Wissensstandes in Bezug auf SARS-CoV-2 und dessen Eindämmung besteht für die Volksanwaltschaft jedoch keine Veranlassung, die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen der Bundesregierung (zB Verlangen eines Nachweises über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne einer „2G-Regel“), welche aktuell in der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden (3. COVID-19-Maßnahmenverordnung, 3. COVID-19-MV), BGBl. II 441/2021 idF BGBl. II 459/2021, normiert sind, beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.
Das erhaltene Schreiben vom 11.11.2021
Das erhaltene Schreiben vom 16.11.2021
Es ergibt sich daraus die offene Frage, was nun bei welcher Staatsanwaltschaft noch läuft und welche Verfahrensteile nun beendet wurden.
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Das Schreiben an den leitenden Chefarzt der ÖGK Dr. Andreas Krauter (Beilage zum ergangenen Mail).
Von: Office ÖGK (11)
Gesendet: Montag, 6. Dezember 2021 12:06
An: Kundenservice@oegk.at; gerhard.kuchta@outlook.com
Betreff: AW: Vorab-Fragen zur konkret angebotenen COVID-Schutzimpfung
Sehr geehrter Herr Kuchta,
auf Grund fehlender Zuständigkeit erlauben wir uns, ihnen in ihren gegenständigen Anliegen mitzuteilen, dass Sie weiter Informationen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der Telefonnummer 01 71100 – 0 oder per E-Mail: post@sozialministerium.at bekommen.
Wir nehmen Ihr Schreiben zur Kenntnis, sind aber für die Bearbeitung nicht zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Contakt Center
Von: gerhard.kuchta@outlook.com
Gesendet: Montag, 6. Dezember 2021 13:21
An: Office ÖGK (11)
Cc: kundenservice@oegk.at; Leitung Covid19 (MA15); post@sozialministerium.at
Betreff: WG: Vorab-Fragen zur konkret angebotenen COVID-Schutzimpfung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre heute erhaltene Beantwortung – die ich aber so leider nicht akzeptieren kann!
Es handelt sich beim gegenständlichen Einladungsschreiben zur Impfung um eines durch die Österreichische Gesundheitskasse, unterfertigt als leitender Chefarzt von Dr. Andreas Krauter. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz scheint hier auch nicht als Kooperationspartner auf.
Daher ist anzunehmen, dass die inhaltliche Verantwortung dementsprechend bei Ihnen liegt. Die von mir gestellten Fragen beziehen sich auf ebendiese Inhalte bzw. die amtliche, gesetzlich vorgesehene Zahlenbasis dahinter – die Ihrem Chefarzt als Unterfertiger des Einladungsschreibens ja genauso als Grundlage dienen muss, wie sie mir als Bürger transparent und nachvollziehbar zur Orientierung und Entscheidungsfindung dienen soll – aber das eben in keiner Weise ausreichend tut.
Deswegen erwarte ich die Antworten zu den gestellten Fragen sehr wohl nach wie vor von Ihrer Seite. Wenn Sie diese ganz oder teilweise durch Zuarbeit seitens des Bundesministeriums bewerkstelligen können, liegt das – sofern ausreichend rasch zu erledigen – ganz bei Ihnen. Zur Beschleunigung habe ich die besagte Mailadresse des Ministeriums auch gleich in die Korrespondenz eingebunden und hoffe, damit geholfen zu haben.
Mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
Von: Kundenservice@oegk.at
Gesendet: Dienstag, 7. Dezember 2021 09:03
An: gerhard.kuchta@outlook.com <gerhard.kuchta@outlook.com>
Betreff: WG: Vorab-Fragen zur konkret angebotenen COVID-Schutzimpfung
Siehe unten
Mfg
Expertisezentrum Kundenservice und Landesstellen
Contact Center
_____________________________________________________________________
Von: Office ÖGK (11)
Gesendet: Montag, 6. Dezember 2021 12:06
An: Kundenservice@oegk.at; gerhard.kuchta@outlook.com
Betreff: AW: Vorab-Fragen zur konkret angebotenen COVID-Schutzimpfung
Sehr geehrter Herr Kuchta,
auf Grund fehlender Zuständigkeit erlauben wir uns, ihnen in ihren gegenständigen Anliegen mitzuteilen, dass Sie weiter Informationen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der Telefonnummer 01 71100 – 0 oder per E-Mail: post@sozialministerium.at bekommen.
Wir nehmen Ihr Schreiben zur Kenntnis, sind aber für die Bearbeitung nicht zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Contakt Center
Gesendet: Dienstag, 7. Dezember 2021 10:16
An: post@sozialministerium.at; leitung.covid19@ma15.wien.gv.at
Cc: kundenservice@oegk.at
Betreff: WG: Vorab-Fragen zur konkret angebotenen COVID-Schutzimpfung
Die ausführliche Stellungnahme wurde sowohl per Mail an die bezeichneten Adressaten versendet als auch in den parlamentarischen Begutachtungsprozess eingebracht (und kann dort gegebenenfalls auch durch Sie unterstützt werden – vielen Dank dafür).
Die Demokratische Alternative lehnt den im Betreff angeführten Gesetzesentwurf strikt ab!
Im Mail wurden auch Herr Volksanwalt Magister Bernhard Achitz sowie Herr Bundespräsident Professor Alexander Van der Bellen ersucht, im bezeichneten Umfang tätig zu werden.
Zum separat noch einmal eingebrachten – textlich identen – Entwurf (Gesetzestext und Erläuterung) wurde die Stellungnahme der DA ebenfalls noch einmal eingebracht. Wir freuen uns auch hier über Ihre allfällige Unterstützung!
Wir haben unsere Kritik am Impfpflichtgesetz dann auch noch um eine weitere Stellungnahme erweitert, die sich vor allem gegen Mängel im parlamentarischen Begutachtungsprozess selbst richtet.
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Die eingebrachte Sachverhaltsdarstellung (Beilage zum ergangenen Mail).
Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Freitag, 21. Jänner 2022 12:33
An: post@sozialministerium.at
Cc: basg_anfragen@basg.gv.at
Betreff: COVID-19-IG: Erforderliche Unterlagen und Fragenkatalog als Vorbereitung dafür
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum gestern vom Nationalrat beschlossenen Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 wende ich mich unverzüglich und direkt an Sie, übermittle Ihnen das beiliegende Schreiben mit zahlreichen unverzüglich zu beantwortenden Fragen und entschuldige mich schon jetzt im Voraus bei Ihnen für den daraus entstehenden Aufwand und Zeitdruck. Aber die Ursache liegt diesbezüglich leider in den Regelungen dieses Gesetzes!
Mit den besten Grüßen
Gerhard Kuchta
Der Offene Brief (Beilage zum ergangenen Mail).
Wir haben zur neuerlichen Novelle des COVID-19-Maßnahmengesetzes und Epidemiegesetzes 1950 (drastische Verschärfung der Strafrahmen) Stellung genommen.
Das diesbezüglich ergangene Schreiben (Beilage zum ergangenen Mail).
Das diesbezüglich ergangene Schreiben (Beilage zum ergangenen Mail).
Das Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz (1.5.2024).
Die Auskunft des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (16.5.2024).
Das Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz (7.7.2024).
Samt Urgenz / Aufforderung an die Bundesregierung zum unverzüglichen Einschreiten (3.9.2024), und rudimentärer Beantwortung des Sozialministeriums (9.9.2024).
Der in Aussicht gestellte Bescheid ist danach bis heute (8.10.2024) nicht eingetroffen.