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Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz (1.5.2024)

 

Es wurde an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ein umfangreiches Auskunftsbegehren mit 15 Fragen gemäß Auskunftspflichtgesetz zu den CoVid19-Impfstoffen und deren eigenem Vorgehen gestellt. (Zusammenfassung in einfacher Sprache)

 

Von: Gerhard Kuchta
Gesendet: Mittwoch, 1. Mai 2024 14:34
An: BASG
Cc: Sozialministerium; Demokratische Alternative
Betreff: Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) das nachfolgende Auskunftsbegehren gemäß § 2 Auskunftspflichtgesetz und verlange eine Beantwortung nach §§ 1 und 3 dieses Gesetzes. Sollte das Auskunftsbegehren ganz oder in Teilen nicht beantwortet werden, so verlange ich dazu die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 des Gesetzes.

Eine schriftliche Auskunft als Beantwortung dieses Mails auf die Absenderadresse ist durchaus ausreichend, um den Postweg und Aufwand dafür zu ersparen.

 

Die Basis für das konkrete Auskunftsbegehren:

 

Zu den COVID-19-Impfstoffen wird in einer (auch in den Medien breit kommunizierten) OTS-Presseaussendung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 31.12.2020 Gesundheitsminister Rudi Anschober wie folgt zitiert: „Bisher sind die Rückmeldungen der bislang mehr als 6000 in Alten- und Pflegeheimen bzw. MitarbeiterInnen von Covid-19-Stationen geimpften Personen über die Verträglichkeit sehr positiv. Diese Auswirkungen wollen wir jedoch transparent begleiten. Dazu brauchen wir auch die Betroffenen. Ehrliche Information, Aufklärung und Transparenz sind die wichtigsten Grundlagen für die persönliche Impfentscheidung. Daher werde ich jede Woche ein Update darüber geben, wie es den bisher geimpften Menschen geht, und über neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Service-Angebote für die Bevölkerung informieren. Ziel ist, möglichst viele Menschen über die Auswirkungen der Corona-Schutzimpfung transparent zu informieren und damit eine hohe Impfbereitschaft in Österreich zu erreichen.“ (Zitat Ende)

Und in dieser Aussendung ist auch das BASG prominent erwähnt - Zitat: Jede Impfung kann leichte Nebenwirkungen haben – eine Rötung, eine leichte Schwellung, leichtes Fieber, ein leichter Schmerz bei der Einstichstelle – diese sollten über 1-2 Tage nicht hinausgehen. Sollten Wirkungen darüber hinausgehen, ist es daher besonders wichtig, dass Nebenwirkungen von Impfstoffen gemeldet und bewertet werden. Dadurch kann auch nach der Zulassung das jeweilige Nutzen-Risikoverhältnis kontinuierlich und umfassend weiter bewertet und somit sichergestellt werden, dass alle verfügbaren Impfstoffe sicher sind. In Österreich können Nebenwirkungen von PatientInnen sowie deren Angehörigen freiwillig direkt an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden. Die Meldepflicht gilt für Ärzte und Apotheker. Geimpfte Personen und deren Angehörige können auf freiwilliger Basis ebenfalls Nebenwirkungen melden. (Zitat Ende)

In einem immer noch online stehenden Youtube-Video des Sozialministeriums vom 24.2.2021, in dem Gesundheitsminister Rudi Anschober Fragen zur Corona-Impfung in Leichter Sprache und Gebärdensprache beantwortet, hört man ihn sagen - Zitat (alle aus dem verfügbaren Transkript zum Video): "Es ist geprüft und bestätigt: Der Impfstoff ist wirksam und sicher." (Minute 0:27) - Zitat: Ist der Impfstoff für mich gefährlich? Die Corona Schutzimpfung ist streng geprüft und gilt als sicher.Manchmal kann es zu unangenehmen leichten Nebenwirkungen kommen. Die Impfstelle kann zum Beispiel rot werden. Der Arm kann ein wenig schmerzen. Aber das vergeht nach ein paar Tagen. Alle Impfstoffe werden durch Prüfstellen sehr sehr streng kontrolliert. Bis jetzt sind nur sehr wenige schwere Nebenwirkungen aufgetreten. (Minute 4:41) - Zitat: Welche Nebenwirkungen hat der Impfstoff? Bei manchen Menschen wird die Einstichstelle ein bisschen rot oder schwillt an. Diese Stelle kann auch einige Tage weh tun. Oft fühlen sich Menschen nach der Impfung etwas müde oder bekommen leichtes Fieber. Auch Übelkeit, Erbrechen oder Frösteln kommen vor. Das ist aber nicht gefährlich und geht nach ein paar Tagen wieder weg. Von zehn geimpften Personen erlebt das etwas mehr als eine Person. (Minute 5:33)  - Zitat: Ich hoffe, ich habe die wichtigsten Ihrer Fragen beantwortet und ich ersuche Sie darum, dass Sie sich rasch impfen lassen.(Minute 6:44)

Nun ist es aber so, dass schon der erste Bericht des BASG über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 für die Zeit vom 27.12.2020 bis 29.1.2021 (erschienen am 1.2.2021 - also weit VOR dem besagten Youtube-Video des Sozialministeriums) von 18 Todesfällen in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gegen COVID-19 spricht, davon damals 9 noch in Abklärung - sowie von 12 Personen, bei denen im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung ein Krankenhausaufenthalt erforderlich war und 3 Personen, bei denen die Nebenwirkung als lebensbedrohend gemeldet wurden.

Es wäre aufgrund des offensichtlichen Widerspruchs zwischen diesen Feststellungen im Bericht und der offiziellen politischen Kommunikation also anzunehmen gewesen, dass entweder seitens des Bundesamts aufgrund der erforderlichen (auch politisch versprochenen) Transparenz auf die breite Veröffentlichung der tatsächlichen Gegebenheiten hingearbeitet bzw. diese zumindest im eigenen Einflussbereich bestmöglich geboten wird - oder aber (wie ebenfalls politisch versprochen) rasch und vollständig ein möglicher Impfzusammenhang für die gemeldeten Fälle ausgeschlossen wird. Siehe dazu auch die eklatante Auffälligkeit in der Meldestatistik des BASG.

Fakt ist aber, dass sogar beim BASG selbst keine besondere Bestrebung erkennbar war und ist, auf die doch sehr zahlreichen Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Impfungen zum Schutz vor COVID-19 hinzuweisen. Sogar im Gegenteil: Die Berichte dazu im Homepage-Bereich "Über uns - Statistiken" unterzubringen macht doch höchst nachdenklich.

Und zur Abklärung der Fälle kann nur darauf hingewiesen werden, dass die Zahl der ungeklärten Fälle von Bericht zu Bericht des BASG fast ausnahmslos kontinuierlich gestiegen statt gesunken ist. Per 31.12.2023 verzeichnet der Bericht sage und schreibe 333 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gegen COVID-19 (davon 269 noch in Abklärung), 3.014 Krankenhausaufenthalte (davon 1.973 noch in Abklärung) und 649 Fälle mit lebensbedrohenden Nebenwirkungen - Wording des BASG-Berichts (davon 452 noch in Abklärung). Wobei auch bei den Genesenen ein möglicher Impfzusammenhang nicht gesichert festgestellt oder ausgeschlossen erscheint - zumindest nicht nach diesen Berichten.

Die Berichtsintervalle wurden nichts desto Trotz immer weiter ausgedehnt - zuerst auf 14tägig, dann monatlich und zuletzt quartalsweise. Der Bericht per 31.3.2024 ist immer noch ausständig - und wir schreiben heute bereits den 1. Mai 2024.

Auf der Europäischen Website mit Daten zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen werden derzeit mit Stichtag 28.4.2024 zu den 14 gelisteten CoVid-Impfstoffen insgesamt 2.314.409 Fälle ausgewiesen - allein zu Pfizer 1.289.310, zu AstraZeneca 553.470, zu Moderna 396.899 und zu Janssen 72.500 Verdachtsfälle. Der Beitrag Österreichs zu diesen Daten - und die Qualität der Einlieferung - erscheint aufgrund der aktuellen nationalen Berichterstattung unklar. Heißt es doch auf der Homepage des BASG - Zitat: In Österreich erfasst das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) alle vermuteten Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen, die in Österreich aufgetreten sind und von Angehörigen der Gesundheitsberufe oder von Patient:innen gemeldet werden. In Österreich können Nebenwirkungen von Patient*innen sowie deren Angehörigen freiwillig direkt an das BASG gemeldet werden. Ärzt:innen, Apotheker:innen und andere Angehörige von Gesundheitsberufen sind gesetzlich verpflichtet, Nebenwirkungen zu melden. ... Nach erfolgter Bearbeitung und Begutachtung werden die Daten gemäß den geltenden europäischen Gesetzen und Richtlinien an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weitergeleitet. (Zitat Ende)

 

Persönliche Betroffenheit aus der Sache:

Ich selbst bin in der CoVid19-Risikogruppe (geboren am 20.5.1955, relevante Vorerkrankungen) und daher - abgesehen von der nicht wirklich ganz geklärten Frage der Wirksamkeit - insbesondere auf die tatsächlich gegebene Sicherheit der CoVid19-Impfstoffe (und daher die bestmöglich herbeigeführten und transparent verlautbarten Ergebnisse des BASG auf diesem Gebiet) angewiesen.

 

Die konkreten Fragen dazu im Auskunftsbegehren:

  1. Schon im Bericht per 29.1.2021 heißt es - Zitat: "Bei 2 Patient*innen konnte aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 2 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer COVID-19-Erkrankung im Rahmen derer die Patient*innen verstarben. Bei 5 weiteren bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren." (Zitat Ende) Ist es daher richtig, dass nur bei den 2 genannten Obduzierten ein Zusammenhang mit der CoVid-Impfung für diesen besagten Bericht gesichert ausgeschlossen werden kann?
  2. Im Bericht per 31.12.2023 heißt es - Zitat: "Bei 7 Patient:innen konnte aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 20 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer COVID-19-Erkrankung im Rahmen derer die Patient:innen verstarben. Bei 34 weiteren bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren. In der Altersgruppe 12-15 Jahre kam es bei einer (BioNTech/Pfizer) zu einem Kreislaufstillstand. Die Todesursache konnte nicht abschließend geklärt werden. 269 weitere Fälle (207 BioNTech/Pfizer, 27 Moderna, 33 AstraZeneca und 5 Janssen) sind noch in Abklärung bzw. wurden keine weiteren Informationen übermittelt. (Zitat Ende) Ist es daher richtig, dass nur bei den 7 genannten Obduzierten (von bis dahin 333 Verstorbenen) ein Zusammenhang mit der CoVid-Impfung für diesen besagten Bericht gesichert ausgeschlossen werden kann?
  3. Wurden für verstorbenen Verdachtsfälle keine flächendeckenden Obduktionen angeordnet (worauf die immens langen Zeiträume mit gleichbleibender Zahl an Obduzierten mit Impfausschluss hindeuten)? Wenn nein: Warum nicht?
  4. Im Bericht per 31.12.2023 heißt es zu den Verstorbenen - Zitat: "Die Untersuchungen, ob es einen Zusammenhang mit der Impfung gibt, laufen weiter." (Zitat Ende) Wie kann man sich hier die weiterlaufenden Untersuchungen vorstellen? Die meisten Verstorbenen werden wohl in der Zwischenzeit bestattet worden sein.
  5. Versteht sich die Zahl an Personen mit lebensbedrohlichem Verlauf als "Hievon-Position" zu den Krankenhausaufenthalten oder als zusätzlicher Personenkreis?
  6. Die immer weiter steigende Zahl an Krankenhausaufenthalten - mit zum Teil lebensbedrohlichem Verlauf, für welche offenbar keine Meldung über eine Gesundung vorliegt fällt auf. Handelt es sich hier um weiter steigende Langzeit-Hospitalisierungen oder um einen Überhang an Neuzugängen gegenüber den Gesundungen? Welche Struktur (die ja für Maßnahmen relevant ist) ist Ihnen hierzu bekannt? Welche Schlüsse ziehen Sie selbst daraus und welche Maßnahmen haben Sie vorgeschlagen, um einer fatalen Entwicklung im Bereich der Krankenanstalten vorzubeugen?
  7. Beruht die Zahl der ungeklärten Fälle auf Lücken im Datenmanagement? Welchen? Und welche Maßnahmen wurden Ihrerseits gesetzt, um diese Datenlücken zu schließen?
  8. Welche Methoden werden angewendet und welche Daten eingeholt, um einen allfälligen Zusammenhang des einzelnen Verdachtsfalls mit der CoVid-Impfung herzustellen bzw. definitiv auszuschließen? Die bisherigen Berichte lassen kaum gesicherte Aussagen des BASG diesbezüglich erkennen.
  9. Was hat Sie veranlasst, dem Thema keinen prominenteren Platz auf Ihrer Homepage bzw. in Ihrer Berichterstattung zu widmen. Die Meldestatistik würde ja eigentlich genau das Gegenteil angeraten lassen.
  10. Was hat Sie veranlasst, die eigenen Berichtsintervalle derart auszudehnen, obwohl sowohl der - offiziell - bekundete politische Wille als auch die bedenkliche Entwicklung der Fallzahlen punkto Aufklärung das genaue Gegenteil empfehlen würden?
  11. War Herrn Minister Anschober der Bericht des BASG per 29.1.2021 Ihres Wissens nach schon bekannt?
  12. Hat das BASG versucht, auf die besseren evidenzbasierten Feststellungen des BASG in der politischen Kommunikation dazu hinzuarbeiten? Wenn ja: Wann und wie?
  13. Von welchem Grad an Underreporting ist für Arzneimittel - konkret Impfstoffe - normalerweise aufgrund der nationalen und internationalen Erfahrungswerte auszugehen?
  14. Wie ist das Verhältnis in dem Betreff bezüglich der CoVid19-Impfstoffe im Vergleich zu diesen Erfahrungswert zu bewerten, wo doch politisch - und insbesondere auch im Bereich des medizinischen Fachpersonals - eine "groß angelegte Motivationsbestrebung" an den Tag gelegt wurde, um allfälligen Impfskeptikern keinen Raum zu geben (um das einmal ganz, ganz vorsichtig zu umschreiben)?
  15. Welche Ergebnisse sind bisher von der nationalen Ebene in Österreich in die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) eingeflossen, denn dort soll ja aufgrund der ganzheitlich gewonnenen Erkenntnisse die Gesundheit von Mensch und Tier durch die Bewertung und Überwachung von Arzneimitteln innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) geschützt und gefördert werden. Wir sind als Patienten und Bürger daher auf die gewissenhafte Ausübung der öffentlichen Aufgaben in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union angewiesen! So auch in Österreich, also durch das BASG.

 

 

Hochachtungsvoll

Gerhard Kuchta