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Riesige IT-Panne im Gemeindebau lässt Wiener zittern (25.7.2024)

 

Wenn - angeblich - im Wiener Gemeindebau gerade die Angst vor hohen Nachzahlungen im kommenden September für die falsche Jahresabrechnung 2023 umgeht, dann können wir vielleicht etwas Klarheit in die Sache bringen: Grund zur Angst oder Sorge ist nicht geboten. Grund zum Ärger und zur Vorsicht aber allemal! (Zusammenfassung in einfacher Sprache)

 

https://www.heute.at/s/riesige-it-panne-im-gemeindebau-laesst-wiener-zittern-120049561

Zitat: Unzählige Wiener haben in den vergangenen Tagen einen Brief in ihrem Postkasten gefunden. Der Absender: Wiener Wohnen. In dem Schreiben werden die Gemeindebau-Mieter darüber informiert, dass es zu einer IT-Panne gekommen ist. Wegen des Fehlers wurden nämlich die Betriebskosten falsch berechnet. Als Mieter müsse man nichts anderes tun, als abwarten, heißt es. Im September soll dann die korrigierte Abrechnung verschickt werden. Für alle jene, die eine Nachzahlung bereits überwiesen haben, wird die Summe von der nächsten Miete abgezogen. ... Viele Wiener sind aktuell also im Unklaren: Bekommen sie Geld zurück oder müssen sie im September etwas draufzahlen? ... Die Vermutung liegt nahe, dass möglicherweise alle Gemeindebauten betroffen sein könnten. Auf "Heute"-Nachfrage bestätigte eine Wiener-Wohnen-Sprecherin den IT-Fehler. Aktuell wisse man allerdings nicht, wie viele Mieter tatsächlich betroffen seien. "Das wird gerade eruiert", heißt es abschließend. 

 

Nun, worum geht es - und warum glaubt die Demokratische Alternative, hier genau Bescheid zu wissen?

Weil es der Mieterbeirat im Hugo Breitner Hof war, der den Fehler überhaupt erst aufgedeckt und auch den ursächlichen Zusammenhang herausgefunden hat. Und vielleicht kommt Ihnen der Name des hier tätigen Mietervertreters irgendwie bekannt vor!

Wenn Sie außerdem in den Adressatenkreis des ersten Mails hineinlesen, dann werden Sie weiters feststellen, dass die nun hier berichtende Heute-Zeitung eigentlich schon am 1.7.2024 über die Sachlage informiert war (wie andere Medien auch) - und auch schon hätte recherchieren können, worum es eigentlich geht. Was offenbar nicht stattgefunden hat, zumindest nicht beim hier tätigen Mieterbeirat.

Die Dinge im chronologischen Verlauf und Zusammenhang:

Wiener Wohnen ist vor ein paar Jahren dazu übergegangen, die an sich gesetzlich als fix definierten Jahrespauschalraten für die Betriebskosten (§ 21 Abs. 3 MRG) nicht schon am Ende des vorangegangenen Jahres festzusetzen, sondern erst etwa im April des schon laufenden Abrechnungsjahres - mit Wirkung ab Mai und einer dann verordneten (meist) Nachzahlung des Differenzbetrages für die Monate Jänner bis April. So ist das auch im April 2023 geschehen. Eine an sich schon rechtlich nicht unproblematische Vorgangsweise - und eine meist außergewöhnliche Zusatzbelastung für die Gemeindebau-Mieter im Mai jeden Jahres!

Laut Information von Wiener Wohnen im April 2024 war da schon die Jahresabrechnung für 2023 fertig, um die es hier konkret geht.

Nun war es weiter noch erforderlich, daraus die Einzelabrechnungen für die einzelnen Mieter jeder Wohnhausanlage nach ihrem Anteil an der mietzinstragenden Fläche zu machen und das den vom Mieter geleisteten Akontozahlungen gegenüber zu stellen. Und bei dieser Berechnung wurden die geleisteten Nachzahlungen der Mieter für die Monate Jänner bis April 2023 nicht in die geleisteten Zahlungen mit einbezogen!

Es sind also gar nicht die Betriebskosten falsch (die wahrscheinlich in sehr vielen Punkten auch, aber das ist eine andere Geschichte), sondern die geleisteten Zahlungen der Mieter sind falsch - und zwar zu Lasten der Mieter!

Daher kann es im September 2024 an sich durch die Neuberechnung gar nicht zu einem ungünstigeren Saldo kommen - außer die Betriebskostenakonti für 2023 wären in einer Wohnhausanlage gesenkt worden - mit Rückvergütungen für Jänner bis April 2023 (was ein höchst ungewöhnlicher Fall bei Wiener Wohnen wäre, besonders für das immer noch hohe Inflationsjahr 2023).

Es kann also für die allermeisten Mieter im schlechtesten Fall sein, dass es durch die Neuberechnung zu keiner oder nur einer geringeren Verbesserung der Situation kommt. Wann kann das der Fall sein? Wenn das Betriebskostenakonto in einem Gemeindebau für 2023 nicht erhöht wurde, wenn die Nachzahlungen für Jänner bis April 2023 nicht (ganz) geleistet wurden oder man eben erst ab Mai 2023 in die Wohnung eingezogen ist (wobei gerade für solche Rumpfjahre die verrechneten Kosten genau auf Korrektheit zu prüfen sind).

Aber das eigentliche Problem - und höchst ärgerlich - ist: Zwischen eben Anfang April und Ende Juni 2024 sind die einzelnen Abrechnungen für die Mieter offenbar nicht einmal in Stichproben von Wiener Wohnen kontrolliert worden - sonst hätte man diesen grundlegenden und durchgehenden Fehler über so gut wie den ganzen Wiener Gemeindebau mit Sicherheit bemerken müssen!

Sonst hätte es nicht sein können, dass erst ein einzelner Mietervertreter durch seine - ehrenamtlich durchgeführten - Kontrollen diesen Fehler und seine Ursachen entdeckt!

Und was wäre gewesen, wenn nicht?

Selbst wenn wir die einzelnen oben aufgelisteten Ausnahmefälle überschlagsmäßig herausnehmen kommen wir hier auf einen Fehler zu Lasten der Wiener Gemeindebau-Mieter in Millionenhöhe! Wir schätzen den Wert - Pi mal Daumen - auf etwa 8 Millionen Euro, inklusive Umsatzsteuer, die man da ja zu Lasten der Mieter auch noch mit einkalkulieren muss.

Dabei ist der Fehler womöglich im September 2024 noch gar nicht endgültig erledigt, sondern das Chaos im Einzelfall beginnt vielleicht erst!

Denn es erfolgen ja aus der falschen Jahresabrechnung 2023, die mit August 2024 nun wirksam wird auch falsche Zahlungen - Gutschriften ebenso wie Belastungen, manche womöglich sogar auf Raten-Basis (bei Nachzahlungen über 50 Euro). Bis sich dieses Fehlergemurks wieder entwirrt hat vergehen womöglich Monate.

Und warum? 

Weil durch Wiener Wohnen schlicht die erforderlichen Kontrollen unterblieben sind! Dafür zeichnet kein IT-Fehler verantwortlich, sondern das ist grobe Fahrlässigkeit. Und eine ziemlich teure nun notwendige Fehlerbehebung noch dazu!

Der § 22 MRG besagt - Zitat: Zur Deckung der Auslagen für die Verwaltung des Hauses einschließlich der Auslagen für Drucksorten, Buchungsgebühren u. dgl. darf der Vermieter je Kalenderjahr und Quadratmeter der Nutzfläche des Hauses den nach § 15a Abs. 3 Z 1 jeweils geltenden Betrag anrechnen, der auf zwölf gleiche Monatsbeträge zu verteilen ist.

Das ist nach § 15a Abs. 3 Z 1 MRG ein Kategoriebetrag A je Quadratmeter der Nutzfläche - im Jahr 2006 waren das 2,91 Euro, seit Mitte 2023 sind das 4,47 Euro. Das ist eine Erhöhung um fast 54 Prozent! Und diesen zulässigen Höchstbetrag hebt Wiener Wohnen für DIESE Verwaltungsleistung auch ein!

Von 2022 auf 2023 sind die Verwaltungskosten für den zitierten Hugo Breitner Hof um 31.849,56 Euro (11,4%) gestiegen - auf sage und schreibe 310.485,24 Euro. Das ist nach HB-Arbeiten / Fremdfirmenbetreuung und Müllabfuhr die drittgrößte Betriebskostenposition in der Abrechnung!

Und das, obwohl der ÖGB gerade ein Paket für günstiges Wohnen präsentiert hat, in dem auch die Verwaltungskosten NICHT als Betriebskosten verrechnet werden sollen. Was liest man weiter? Die SPÖ, die für Wiener Wohnen in der Stadtregierung verantwortlich zeichnet applaudiert dazu ...

Wie eingangs gesagt: Zu Angst besteht hier kein Anlass - für gewaltigen Ärger sehr wohl!

 

P.S.: Trotz der Personalunion war es NICHT die "Demokratische Alternative", die diesen Fehler entdeckt und die Ursachen geklärt hat. Nein, es war ein gewählter und ehrenamtlich tätiger Mieterbeirat im Rahmen seiner Aufgaben und Funktion - für die Mieter und Menschen im Wiener Gemeindebau!