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Republik haftet nicht für Schäden (9.8.2022)

 

https://burgenland.orf.at/stories/3168300/

Zitat: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall Commerzialbank Mattersburg eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Die Republik haftet nicht für Vermögensschäden von geschädigten Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht. Unter den Großanlegern herrscht teils Enttäuschung. ... Kern des Urteils ist laut Wolfgang Peschorn, dem Präsidenten der Finanzprokuratur und quasi Anwalt der Republik, „dass der Staat für ein Fehlverhalten der Bankenaufsicht nur so weit haftet, als ein Schaden bei der Aufsicht, bei der Bank oder beim Versicherungsunternehmen eintritt, aber nicht für die individuellen Vermögensschäden eines Anlegers oder Einlegers“. Das überrascht noch nicht allzu sehr, weil der Verfassungsgerichtshof im Jänner genau diese Regelung im Finanzmarktaufsichtsgesetz für verfassungs- und EU-rechtskonform erklärt hat. ... Das aktuelle OGH-Urteil geht aber darüber hinaus. Der Kläger hat der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vorgeworfen, nach der ersten Whistleblower-Anzeige betreffend die Commerzialbank im Jahr 2015 nicht ausreichend geprüft und kein Ermittlungsverfahren eingeleitet zu haben. Auch hier entscheidet der OGH eher formaljuristisch. „Er verweist darauf, dass die Bestimmungen über die Einleitung eines Strafverfahrens nicht den Zweck haben, einen Gläubiger vor einem Schaden zu schützen, und bringt Klarheit, dass aus der Nichteinleitung eines Strafverfahrens keine Amtshaftung stattfinden kann“, so Peschorn.

 

Nun, dann hätten wir einen kreativen Vorschlag:

Warum schicken wir die Herrschaften in der Finanzmarktaufsicht nicht gleich auf Urlaub? Und die der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gleich mit dazu! Auch die Richter am OGH sollten sich dieser Reisegesellschaft ruhig anschließen.

Oder besser: Wir lösen diese Einheiten auf - das spart wenigstens Steuergeld! Weil wenn die ohne jedwede Folgen für die Republik und zum Schaden Privater ruhig wegschauen dürfen - für die betreffenden Personen in diesen Instanzen schon überhaupt, dann machen wir den Laden doch lieber ganz zu! Sonst verlässt sich am Ende wieder jemand darauf, dass in dieser Republik auch noch irgendetwas so funktioniert, wie es eigentlich sein sollte.

Bei der Gelegenheit fällt einem einer der ersten Beiträge überhaupt seitens des Proponenten ein: "Strengere Strafen für Manager?" vom 22.12.2008!!

 

Zum Vergleich wie das unser Verfassungsvorschlag regeln würde - Zitat:

Artikel 2:
...
(3c) Jede Person hat Anspruch darauf, von den Organen der Republik Österreich ohne Willkür nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
(3d) Wird eine Person durch die Organe der Republik Österreich in ihren Rechten und Freiheiten verletzt, so steht ihr der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, sind die ordentlichen Gerichte zuständig. (Anm. 45: Aus dem deutschen Grundgesetz sinngemäß übernommen.)
...

Artikel 3:
...
(21) Jede Person hat Anspruch darauf, dass die Republik Österreich den durch ihre öffentlichen Stellen oder für sie tätigen Personen in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden nach den dafür jeweils geltenden Rechtsgrundsätzen ersetzt. (Anm. 133: Verfassungsmäßig festgeschriebenes Recht auf Schadenersatz – kommt auch im Konventsentwurf vor.)
...

 

Versions-Datum: 26.06.2019!
Schließung der Commerzialbank durch die FMA und Auffliegen des Skandals: 14./15.7.2020!