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Präsident stellt Demokratie auf Probe (25.7.2022)

 

https://orf.at/stories/3277524/

Zitat: Am Montag lässt Präsident Kais Saied die Tunesier über eine neue Verfassung abstimmen, die seine Macht stark ausweiten würde. Juristen bezeichnen den neuen Entwurf als „gefährlich“, sehen die rechtlich umstrittene Alleinherrschaft des Präsidenten dadurch legalisiert und „den Weg in eine Diktatur“ geebnet. Bisher kam Saied die Wut der Bevölkerung auf die politische Elite zugute – doch es regt sich Widerstand.

 

Bedenklich, keine Frage! Und man erinnert sich bei solcher Gelegenheit zum Beispiel auch an die "Umgestaltung" der Demokratie in Russland durch Wladimir Putin.

Aber, Hoppala! Probiert da ein Kandidat für die Bundespräsidentschaft der Demokratischen Alternative in Österreich genau dasselbe? Präsidentschaft, Verfassungsänderung, ... na Hallo!?!?

Die Antwort darauf brauchen eigentlich gar nicht WIR geben - das können auch SIE SELBER tun.

Wie?

Weil der Verfassungsvorschlag, der hier Gegenstand der Reform ist bereits online steht. Lesen Sie einfach in das hinein, was vorgeschlagen ist!

Der Bundespräsident bekommt in diesem Entwurf nicht diktatorisch das Sagen, sondern das Amt in der heutigen Form löst sich sogar auf (Zusammenlegung mit der Präsidentschaft des Nationalrats) - wodurch natürlich auch die Amtierung unseres Kandidaten nach Beschluss der neuen Bundesverfassung mit der Neuwahl der Gremien auf Basis der neuen Verfassung ENDEN würde. Der Kandidierende holt sich also durch den Entwurf KEINE zusätzlichen Kompetenzen, sondern er BEENDET seine Funktion, denn vieles an heutigen Kompetenzen des Bundespräsidenten liegt dann bei den Wahlberechtigten (z.B. Direktwahl der Personen für die Exekutivspitze, auch jährliche Abwahlmöglichkeit, ...), bei unabhängigen Gerichten et cetera.

Aber kann es nicht sein, dass der Verfassungsvorschlag noch geändert wird?

Das wird er sicher - nämlich noch im einen oder anderen Detail verbessert. Aber die Richtung und grundsätzliche Struktur steht fest!

Schließlich müssen die Wahlberechtigten, die ja bei einer verbindlichen Volksabstimmung über eine Gesamtänderung der Bundesverfassung die Letztentscheidung haben gute Gründe vorfinden, um dieser Veränderung guten Gewissens zustimmen zu können.