Da gab es am 29.4.2020 eine Meldung im Kurier: Wählen in Corona-Zeiten: Kommt Erleichterung für die Kleinen?
Und man las hier - Zitat: Jede derzeit nicht im Gemeinderat vertretene Liste muss auf Landesebene 100 Unterschriften in jedem der 18 Wahlkreise sammeln, für die Bezirksvertretungswahlen sind noch einmal 50 Unterschriften pro Bezirk fällig. Macht in Summe 2.950 Unterschriften für einen Antritt auf allen Ebenen, die voraussichtlich im August gesammelt werden müssen ... Erste Listen wie „Links“, die Bierpartei oder die "Migrantenliste" SÖZ (Soziales Österreich der Zukunft) forderten in den vergangenen Wochen bereits die Möglichkeit, die Unterstützungserklärungen digital abgeben zu können, um auch in Zeiten des Corona-bedingten Social Distancing eine Chance zu haben. Unterstützung bekommen sie nun von den Neos: Die Liberalen werden in der Landtagssitzung am heutigen Mittwoch einen Antrag auf Änderung der Gemeindewahlordnung einbringen, durch die „eine Regelung der Abgabe von unterstützungserklärungen in digitaler Form mittels Handysignatur ermöglicht werden“ soll, wie es in dem dem KURIER vorliegenden Text heißt. Es sei „eine Frage der Fairness, kleineren Gruppen und Parteien den Zugang zur Gemeinderatswahl gerade in diesen Zeiten so gering wie möglich zu machen“, begründet Klubobmann Christoph Wiederkehr die Initiative.
Da denkt man sich als Leser so eines Artikels: "Wow, gerade eine kleinere politische Partei setzt sich für andere solche Parteien ein - also eigentlich die direkte Konkurrenz. SUPER!"
Das denkt man sich .... bis .... na ja, zu dem Zeitpunkt, wo man als betroffene Partei und passiv Wahlberechtigter für einen Verfassungseinspruch gegen die jetzt noch unfairer gestaltete Wiener Gemeindewahlordnung 1996 recherchiert. Und dabei in den Wiener Landtagsprotokollen nachliest ... dem also vom 29.4.2020. Und was findet man da bezüglich dieses NEOS-Antrags? NICHTS! Kein Sterbenswörtchen!
Aber Moment! Wie hieß es da im weiteren Verlauf des Kurier-Artikels? Zitat: Eine Beschlussfassung in der letzten Landtagssitzung vor der Sommerpause am 25. Juni wäre ausreichend, heißt es aus dem Grünen Rathausklub – und bis dahin könnte auch noch breites Einverständnis hergestellt werden, denn der Wunsch wäre, dass alle Parteien eine solche Reform mittragen.
Also schauen wir in das Wortprotokoll vom 25.6.2020 - dazwischen war ja keine Landtagssitzung, und danach bis zur Sammlung der Unterstützungserklärungen auch keine mehr. Finden wir da etwas zu vorgesehenen Erleichterungen für die zum Sammeln von Unterstützungserklärungen angehaltenen Kleinparteien? Aber NEIN! Auch keinen NEOS-Antrag, DIESBEZÜGLICH! Sehr wohl welche zu den Wahlkampfkosten-Begrenzungen bzw. -Kontrollen bzw. Sanktionen dazu. Aber statt dem im Kurier angekündigten Antrag der NEOS zur Erleichterung für die Kleinparteien haben die Mandatare dieser Partei sogar einer "last minute"-Vorverlegung der für diese Sammlung vorgesehenen Fristen um eine Woche zugestimmt. Was es den Kleinparteien nicht LEICHTER gemacht hat, sondern NOCH SCHWERER!
Wie nennt man so etwas? Fairness? Worttreue? Vertrauenswürdigkeit?
Oder fallen einem dazu nicht ganz andere Begriffe ein?
Zum Vergleich - aus dem Statut bzw. damit verbundenen Arbeitsübereinkommen von ARTIKEL EINS frei zitierte Passagen:
Zum Erhalt der Glaubwürdigkeit von EINS - und somit auch der in ihr vertretenen Mitglieder - wird von ihren Mandataren und Funktionsträgern im Sinn der repräsentativen Demokratie die bestmögliche Umsetzung des eigenen Programms bzw. sonstiger Wahlversprechen erwartet.
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Durch das Versprechen, bestmöglich die gegebenen Wahlversprechen zu erfüllen werden die Mandatare von EINS daher stets auf der Suche nach freien Mehrheiten bei den jeweiligen Inhalten gemäß ihren Wahlversprechen sein, statt sich irgendeiner Parteitaktik und Koalitionszwängen zu unterwerfen.
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EINS tritt für eine entsprechende Fairness auch gegen politische Mitbewerber ein. Die Mitglieder von EINS wollen gewählt und wiedergewählt werden, weil sie die bessere Politik machen, nicht weil anderen der Zugang erschwert wird!
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Bei Fehlverhalten oder Verstößen gegen dieses Statut bzw. Arbeitsübereinkommen ergreift der Vorstand die vorgesehenen Schritte bzw. leitet diese ein.
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Die an EINS teilnehmenden Gruppierungen anerkennen durch ihren Beitritt derartige Verstöße in ihren Auswirkungen auch als zivilrechtlich klagbar.
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Wurde die Öffentliche Hand dadurch geschädigt, Wähler oder Bürger in die Irre geführt oder strafrechtlich bedenkliche Handlungen gesetzt, sind durch EINS jedenfalls alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls auch zivilrechtliche Schritte zu erwägen und strafrechtliche Erhebungen einzuleiten.
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