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Photovoltaikanlagen sollen ins Bundesstraßengesetz (17.7.2023)

 

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0844

Zitat: Ein weiterer von den Verkehrssprechern von ÖVP und Grünen eingebrachter Gesetzesantrag zielt auf eine Novellierung des Bundesstraßengesetzes ab (3536/A). Demnach sollen Photovoltaikanlagen in unmittelbarer Nähe zur Fahrbahn in die Aufzählung jener Anlagen aufgenommen werden, die als Bestandteile einer Bundesstraße gelten. Voraussetzung dafür soll sein, dass diese Anlagen entweder auf Flächen im Eigentum der Republik Österreich stehen und der ASFINAG für Zwecke des Fruchtgenusses dienen oder dass sie unmittelbar im Eigentum der ASFINAG stehen. Dadurch könne nicht nur der Anteil von erneuerbarer Energie gesteigert werden, es werde damit auch die notwendige Vorbereitung auf mögliche Netzausfälle im Sinne einer höheren Blackout-Resilienz getroffen, heißt es in der Begründung der Abgeordneten Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Hermann Weratschnig (Grüne) für die Initiative.

 

Können Sie sich noch erinnern? Im Interview für die Bundespräsidentenwahl 2022 hat unser Kandidat bei Minute 27:12 die Frage angesprochen, warum zum Beispiel an kilometerlangen (teils wenig sinnhaften) Lärmschutzwänden kein einziges Solarpanel zu finden ist.

 

Nun haben wir dazu die Antwort: Offenbar war noch nicht klar - bzw. genehm, wem diese Anlagen gehören und wer daher an dieser kostengünstigen Stromproduktion verdient!

Da ging ers offensichtlich nicht um die Fragen der Machbarkeit, der Sinnhaftigkeit - oder gar den Klimaschutz, die Nachhaltigkeit und so weiter. Da geht es lediglich um das Geld, das daraus lukriert wird - und wer es bekommt!

Und hier ist an einen ORF-Bericht vom 9.3.2019 zu erinnern - Zitat: Auch wenn viele Vermieter auf Photovoltaik aufrüsten wollten, war das für sie bisher keine finanzierbare Option. Sie konnten den Strom nur an die Mieter verschenken. Nach einer Gesetzesnovelle können sie ihn nun auch verrechnen. Bei der Energie Tirol sind etliche Anfragen von Besitzern eines Mehrparteienhauses eingegangen, die eine Photovoltaikanlage installieren wollten. Vor der Gesetzesnovelle im Jahr 2017 war es Vermietern allerdings nicht möglich, den Strom aus einer Photovoltaikanlage direkt mit den Mietern abzurechnen. Durch die Novelle kann der Strom nun für jede Wohneinheit einzeln abgerechnet werden. Das macht Photovoltaikanlagen auch für Mehrparteienhäuser attraktiv. Auf Grundlage eines Modellprojekts hat die Energie Tirol eine Vorlage für die vertragliche Abwicklung zwischen den Betreibern der Anlage, also den Vermietern, und den Mietern erstellt. ... Seit 2016 gibt es sogenannte „Smart Meter“, die viertelstündlich den Stromverbrauch messen. Dadurch kann genau festgestellt werden, wie viel Strom eine Wohneinheit zu bestimmten Zeiten verbraucht und wie viel Strom aus Photovoltaik beziehungsweise wie viel vom normalen Stromnetzbetreiber bezogen wurde. Auf Grundlage dieser Daten stellen die Vermieter und die Stromnetzbetreiber die Energiekosten in Rechnung.

Mhm, also solange sich kein großer Stromnetzbetreiber dazwischenschalten und daher mitschneiden konnte, war rechtlich gar keine Möglichkeit für eine Regelung zwischen Lieferant und Bezieher möglich.

Und wie ist es hier - ORF-Beitrag vom 4.5.2018? Zitat: Wien Energie startet mit Gemeinschaftssolarstromanlagen auf Mehrparteienhäusern. ... Im ersten Projekt, einem bestehenden Mehrparteienhaus in der Latverastraße in Wien-Donaustadt, wird eine Photovoltaik-Anlage auf 400 m2 Dachfläche errichtet, die rund 60.000 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr erzeugt. Ein Teil des Stroms kann von den Hausbewohnern direkt verbraucht werden, Überschüsse werden ins Netz eingespeist. ... Insgesamt dürften rund 6.800 bestehende Mehrparteienhäuser für solche Gemeinschaftsanlagen geeignet sein. ... Dass es bisher kaum Photovoltaikanlagen auf Mehrparteienhäusern gibt, war bisher weniger ein technisches, sondern ein rechtliches Thema. Bisher durfte der Sonnenstrom in Wohnhäusern mit mehreren Parteien nur für Gemeinschaftsflächen wie das Stiegenhaus oder Liftbetrieb, nicht aber in den Wohnungen selbst verwendet werden. Durch eine Novellierung des Ökostromgesetzes im vergangenen Jahr ist das nun möglich. ... Jeder teilnehmende Haushalt kann laut Wien Energie bei einem normalen Verbrauchsverhalten rund 30 Prozent seines Jahresstrombedarfs aus der Photovoltaik-Anlage am Hausdach decken. ... Die Wien Energie errichtet und betreibt die Anlage und übernimmt auch die Aufteilung des Stroms sowie die Abrechnung. Für die Mieter fallen keine Investitionskosten oder Fixkosten an. Im Vergleich zum Standard-Tarif zahlen Wien-Energie-Kunden um 1,71 Cent/kWh weniger, Kunden anderer Lieferanten um 0,71 Cent/kWh weniger. Zusätzliche Abgaben wie Netz-und Energie-Grundpreis oder die Ökostrompauschale entfallen, es wird lediglich ein Messentgelt von 50 Cent pro Monat verrechnet. Die Bindungsfrist für diesen Tarif beträgt ein Jahr.

 

Alles klar soweit?