Zum Inhalt springen

OGH Präsident zum BUWOG Urteil (25.3.2025)

 

Der Präsident des Obersten Gerichtshofs hat in der ZIB 2 zum BUWOG-Urteil Stellung genommen und dabei auf die Strafmilderung wegen einer Verletzung der Unschuldsvermutung auf diversen Social Media-Plattformen Bezug genommen. Dazu hat die DA mit Herrn Doktor Kodek Kontakt aufgenommen und die sich daraus ergebende Problematik thematisiert. (Zusammenfassung in einfacher Sprache)

 

 

Von: Gerhard Hämmerle
Gesendet: Donnerstag, 27. März 2025 12:54
An: Dr. Georg Kodek; OGH-Präsidium
Cc: Diverse Medien; Richtervereinigung
Betreff: Problematische Äußerung in der ZIB 2 zu BUWOG Urteil

Guten Tag!

Zitat aus der ZIB 2 vom 25.03.2025, OGH Präsident Dr. Georg Kodek, auf die Frage zur Verringerung des Strafmaßes:"... Ähm ... Die Verletzung der Unschuldsvermutung, da geht's nicht um staatliche Stellen wohlgemerkt, sondern durch Diskussionen in Foren, Chatrooms usw. ..."
(Zitat, rückläufiger Zeitindex 11:34, https://on.orf.at/video/14268906/15848773/ogh-praesident-es-gab-keine-verfahrensfehler-zib-2-vom-25032025)

Diese Worte vernahm ich am Abend des 25.03.2025 aus Ihrem Munde.

Finden Sie diese nicht ein wenig problematisch, denn sie stellen eine direkte Verbindung zwischen Diskussionen auf Social-Media-Plattformen und Gerichtsurteilen bzw. deren Strafausmaß her!

Sogar noch mehr, ein direkter Einfluss durch - oftmals durchaus derbe und überbordende - Diskussionen in der digitalen Öffentlichkeit und einem Gerichtsurteil des OGHs wird suggeriert!

Wie Sie selbst ja betonen, ist das Prinzip der Unschuldsvermutung ja nicht durch staatliche Stellen verletzt worden, warum sollen also staatliche Gerichte bei ihrem Urteil dies mildernd berücksichtigen?

Aber es stellt sich auch die Frage, was vermitteln Sie damit, dass solche digitalen öffentlichen Diskussionen sich für schlussendlich gerichtlich Verurteilte zu deren Gunsten auswirken - ehrlich?

Hat man dies früher in Zeiten von Tageszeitungen, Radio und Stammtischen auch so gehandhabt - wurden dadurch Urteile beeinflusst - Nein!?

Warum also nun durch Social-Media-Plattformen, welche Macht gibt man diesen dann - nicht nur das diese problematisch für Demokratien sind, nein, nun auch für Rechtstaatlichkeit!?

Ich hoffe, Sie überdenken diese Aussage nochmals, und diese wird klargestellt - sonst werden wohl zukünftig betuchte Menschen in diesem Land auf die Idee kommen, sich durch Social-Media-Agenturen ein Urteil von österreichischen Gerichten zu ihren Gunsten beeinflussen zu lassen!

Diese Büchse sollten wir als Gesellschaft nicht öffnen, sonst wird Pandora einen erschreckenden Freudentanz aufführen!

Das darf nicht passieren!

Gerhard Hämmerle
stv. Vorstandsvorsitzender
Sprecher für die Rechte und Themen von Menschen mit Behinderung