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Österreich bremst bei Schutz von Whistleblowern (2.3.2019)

 

https://orf.at/stories/3113566/

Zitat: Beim Schutz von Whistleblowern in der EU stellt sich Österreich gegen Forderungen des EU-Parlaments nach mehr Sicherheit für Betroffene. Österreich beharrt neben anderen EU-Staaten auf einem dreistufigen Verfahren, wonach sich Hinweisgeber mit ihren Beschwerden zuerst intern an die eigene Firma und im zweiten Schritt an eine öffentliche Behörde wenden müssen. Erst in einem dritten Schritt dürften Whistleblower mit ihren Informationen an die Öffentlichkeit oder an die Medien gehen. Das Parlament will hingegen, dass Whistleblower selbst wählen können, wie sie Missstände melden.

 

Siehe dazu z.B. in unserem Verfassungsvorschlag Artikel 25, Abs. 3: "Geht mit einem einer Person bekannten Umstand ein Gesetzesverstoß seitens der Republik Österreich, ihrer Organe, Mandatare, Funktionsträger oder auf Zeit gewählter, ernannter, berufsmäßiger oder vertraglich bestellter Personen gemäß Artikel 21 dieser Bundesverfassung einher, so erlischt damit jedwede Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Republik Österreich. Wahrheitsgetreue Bekanntmachungen des Gesetzesverstoßes stehen damit auch nicht unter Strafe."