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Nationalrat überstimmte Bundesrat (13.5.2020)

 

https://orf.at/stories/3165526/

Zitat: Der Nationalrat hat am Mittwoch das Veto des Bundesrats gegen insgesamt vier Covid-19-Gesetzespakete aufgehoben. Mittels Beharrungsbeschluss wurde unter anderem das Epidemiegesetz ein zweites Mal verabschiedet. Ein weiterer Einspruch der Länderkammer ist nicht mehr möglich.

 

Sehen wir uns dazu die gesetzliche Regelung in Artikel 42 der österreichischen Bundesverfassung an:

(2) Ein Gesetzesbeschluss kann, soweit nicht verfassungsgesetzlich anderes bestimmt ist, nur dann beurkundet und kundgemacht werden, wenn der Bundesrat gegen diesen Beschluss keinen mit Gründen versehenen Einspruch erhoben hat. ...

(4) Wiederholt der Nationalrat seinen ursprünglichen Beschluss bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder, so ist dieser zu beurkunden und kundzumachen. ...

Also - im Klartext: Wenn zu einem herkömmlichen Gesetz (es gibt auch Ausnahmen - aber auch welche, wo der Bundesrat gar nichts mitzureden hat) mindestens die Hälfte der Nationalratsmitglieder tatsächlich anwesend ist (was ich als einfacher Steuerzahler sowieso annehmen können sollte - denn schließlich werden die Herrschaften ja auch für diese Arbeit aus diesem Steuergeld bezahlt), dann ist ein Veto des Bundesrats de facto piepegal!

Damit wird ebendieser Bundesrat zu einer Parlamentskammer zweiter Ordnung, um es einmal ganz vorsichtig zu umschreiben.

Vergleichen wir das mit unserem Verfassungsvorschlag:

Hier ist der Bundesrat - neben dem Nationalrat und einem neu geschaffenen Finanzrat und bei insgesamt gleich vielen Mandataren - eine gleichberechtigte und tatsächlich föderale Kammer des Parlaments - mit pro Bundesland fünf direkt gewählten Personen. (Artikel 8 und 41)

Zwei von drei Kammern (egal welche) entscheiden im Normalfall – die dritte Kammer (auch egal welche) hat mit 2/3-Mehrheit gegebenenfalls ein Vetorecht (was zur Volksabstimmung führt). (Artikel 40 und 47)

Für die Aufwertung des Bundesrates als tatsächlich vollwertige föderale Kammer werden die Landtage aufgelöst und die Gesetzgebung erfolgt nur mehr auf Bundes- und Gemeindeebene. Die Länder und Bezirke werden zu reinen Exekutiv-Einheiten (aber auch mit - ggf. regional unterschiedlichem - Verordnungsrecht, sofern in den Gesetzen jeweils so vorgesehen).

Unterschied erkannt?