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Mehr Rechte für Umweltorganisationen? (12.8.2019)

 

Diese zwei Beiträge stehen im Österreich-Meldungsteil des ORF rein zufällig fast übereinander:

https://salzburg.orf.at/stories/3008264/

Zitat: Künftig sollen Umweltorganisationen in Bereichen wie Raumordnung, Natur- und Umweltschutz oder auch beim Jagdrecht früher von den Behörden über laufende Verfahren informiert werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der Montag in Begutachtung geht. Umwelt-NGOs pochen auf die Umsetzung einer EU-Vorgabe. ... Damit sollen Bestimmungen der europäischen Aarhus Convention umgesetzt werden, der Österreich 2005 beigetreten ist. Diese wurden allerdings im nationalen Recht nicht umgesetzt – zuständig dafür sind die Bundesländer. Deshalb läuft seit 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich.

 

https://salzburg.orf.at/stories/3008260/

Zitat: Das umstrittene Saalachkraftwerk zwischen Unken (Pinzgau) und Schneizlreuth (Bayern) hat die erste Hürde genommen. Das Land hat festgestellt, dass keine Umweltprüfung notwendig sei. Anrainer und Landesumweltanwaltschaft sind gegen das Kraftwerk. Das Wasserkraftwerk Unken-Schneizlreuth sei keine Kraftwerkskette und es fließt auch zu wenig Wasser durch. Deshalb brauche es auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), heißt es im aktuellen Bescheid des Landes. Die Landesumweltanwaltschaft sieht durch das Projekt erhebliche Beeinträchtigungen der naturnahen Saalach.

 

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