Zum Inhalt springen

Maskenpflicht: Erschwernis für eine „Randgruppe“ (1.5.2020)

Die Maskenpflicht wurde in Österreich recht schnell eingeführt, und hat auch ihre Berechtigung!

Allerdings hat diese leider auch wieder ihre Tücken, denn eine sogenannte "Randgruppe" hat damit noch eine zusätzliche Behinderung: Die Gehörlosen!

Viele stark schwerhörige oder gehörlose Menschen haben als ihre Hauptmöglichkeit, um im Alltag mit Menschen zu kommunizieren gelernt, von den Lippen und den Gesichtern ihres Gegenübers abzulesen, was diese sagen. Sprich: es ist im praktischen Leben (Einkaufen, Zugfahren, usw.) ihre Methode, sich verständigen zu können! Dies gelingt natürlich nicht, wenn das Gegenüber eine Maske tragen muss.

Aber auch ihre eigene Verständigung wird mit der eigenen Maske nochmals behindert, denn viele Gehörlose können noch etwas verzerrt ihre Wünsche verbal mitteilen. Allerdings wird diese schwierige Verständigung durch eine Maske vor dem Gesicht nochmals deutlich erschwert.

Das zeigt leider die grundsätzliche Stellung von Barrierefreiheit in unserer Gesellschaft und bei verantwortlichen Personenen - welche eher gering ist!

Die UN-BRK, welche Österreich ratifiziert hat, definiert Barrierefreiheit auf drei Ebenen: Die physische Ebene, die kommunikative Ebene und die informative Ebene.

Hier wird gerade eine Ebene nochmals deutlich für eine Personengruppe erschwert!

In einigen deutschen Bundesländern wurde daran gedacht, und für gehörlose Menschen eine Sonderregelung zur Maskenpflicht eingeführt. Das fordern wir für Österreich auch!