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Kurz plant keine Änderung (20.4.2020)

 

https://orf.at/stories/3161820/

Zitat: Mit dem Bekanntwerden des Ausmaßes der Coronavirus-Pandemie in Italien und des Hotspots Ischgl musste es ganz schnell gehen: Die ÖVP-Grünen-Regierung reagierte tatsächlich rasch und brachte mittlerweile drei umfassende Gesetzespakete im Eiltempo durchs Parlament. Doch nun werden immer mehr kritische Stimmen laut. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) will aber mögliche Fehler in den Gesetzen nicht reparieren. Es geht im Wesentlichen um die allgemeine Frage, ob das von der Regierung gewählte Vorgehen verhältnismäßig war – oder ob dadurch Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern zu sehr eingeschränkt werden. Kurz ließ am Dienstag mit der Aussage aufhorchen, dass die Regierung keine Reparatur der eilig beschlossenen Covid-19-Gesetze und -Verordnungen, die möglicherweise nicht verfassungskonform sind, plant. ... Die Gesetze und Verordnungen „sind nicht auf Dauer“. Bis eine Überprüfung durch die Höchstgerichte stattgefunden habe, „werden sie nicht mehr in Kraft sein“, so Kurz. 

 

In den letzten Tagen nimmt die Diskussion um die Verfassungskonformität zu den einzelnen Corona-Gestzen zu!

Sebastian Kurz meint hierzu nur, dass der Verfassungsgerichtshof in Folge die Einhaltung zu überprüfen hätte - und man hier bei den Gesetzen Nachsicht haben sollte.

Aber worauf wird eine Bundesregierung vereidigt? Genau, auf die Bundesverfassung!

Wenn Bundeskanzler Kurz also hier Nachsicht erwartet bzw. später auf den Verfassungsgerichtshof als Korrektur ("für dann eh nicht mehr geltende Regelungen") setzt, dann spricht das auch dafür, dass er seinen Eid auf die Verfassung wohl nicht so eng sieht und sich - je nach den Umständen - mehr oder weniger eng daran gebunden fühlt!

Dies wirft dann aber natürlich die Frage auf: Wann und wie oft entscheidet er sonst noch, wie und ob er diesen Eid einhält?

Das Problem ist, dass im Grund genommen ein solcher Eid auf die Verfassung genau eine derartige Entscheidungsfreiheit bezüglich Einhalten oder Nicht-Einhalten ebendieser Verfassung verhindern soll. Und es egal wer diesen Eid schwört: Diese Person hat der Verfassung zu dienen!

Wenn aber sogar sein Parteifreund - und darüber hinaus noch dazu Nationalratspräsident - Wolfgang Sobotka hier die gleiche Ansicht vertritt, dann hinterlässt dies einen "schlechten Beigeschmack" und führt nicht zu gesteigertem Vertrauen! Zwei der führenden Amtsinhaber in dieser Republik - aus  Exekutive und Legislative - entscheiden selbstständig, wann oder ob sie ihren Amtseid auf die Verfassung wirklich ernst nehmen!

Ex-Bundes- und Ex-Nationalratspräsident Heinz Fischer meinte in der ZIB 2 vom 19.4.2020, es gäbe noch weitere Instrumente, um schnell die  Verfassungskonformität von Gesetzen und Verordnungen zu gewährleisten. Sie wurden nicht genutzt!

Wir werden daher weiterhin aufmerksam hinsehen, wie genau sich die Regierung an ihren Eid halten wird!