Die eingesetzte Untersuchungskommission zu den Gegebenheiten rund um den Tod von Christian Pilnacek hat im vorgestellten Bericht zahlreiche kritische und lesenswerte Feststellungen zur Justiz in Österreich gemacht. Diese bestätigen auch die kritische Sichtweise der Demokratischen Alternative auf dieses Thema. Wir meinen: Auch hier dürfte es sich nur um die Spitze eines Eisbergs handeln, die da zum Vorschein gekommen ist. Und auch hierzu geht unser Verfassungsvorschlag - wie wir meinen - den richtigen Weg, um solche Missstände zu beseitigen. (Zusammenfassung in einfacher Sprache)
https://orf.at/stories/3363595/
Zitat: Die vom Justizministerium eingesetzte Untersuchungskommission zur Causa Pilnacek hat am Montag ihre Ergebnisse nach sieben Monaten Arbeit präsentiert. Prinzipiell sei das heimische Justizsystem hochprofessionell und kompetent, so Kommissionsleiter Martin Kreutner. Doch habe es Einflussnahmen und fehlende Äquidistanz gegeben. Zudem habe es „parteipolitische Bestrebungen“ zur Schwächung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegeben.
Wichtige Dinge, die hier von der vom Justizministerium eingesetzten Untersuchungskommission festgestellt und festgehalten wurden - wie, Zitat: „Es hat diese Interventionen gegeben“, sagte Kreutner. Die Einflussnahmen hätten die ÖVP betroffen, aber auch andere Parteien. ... hochproblematische Phänomene, etwa eine „Zweiklassenjustiz, die schon in der Rechtslage angelegt ist“, ... fehlende Äquidistanz von Justiz und Politik sowie von Justiz und Medien ... maßgebliche Transparenzprobleme, und es fehle mitunter die Fehlerkultur ... „Rechtsgrundlagennebel“ ... ungelöste Probleme zwischen Dienst- und Fachaufsichten und parteipolitische Kontextualisierung ... Nahebeziehungen, Seilschaften und Anbiederung zwischen Justiz und Politik. Vertrauliche Information – etwa zu Hausdurchsuchungen – werde an politische Repräsentanten etwa über Messenger-Dienste weitergegeben ... Justizbedienstete seien in Verfahren gegen sie selbst laufend informiert worden ... „eine Ehrenrunde drehen“ ... „Spiel auf Zeit“ ...
Das ist ja alles nicht NICHTS!
Allein diese Feststellungen müssten ja schon alle Alarmglocken schrillen lassen.
Außerdem, Zitat: Man habe rein auf dem Prinzip Freiwilligkeit gearbeitet, es habe keine Zwangsmaßnahmen geben können, so Kreutner. Daher sei man nicht in der Lage, in Einzelcausen endgültige Sachverhaltsdarstellungen abzugeben.
Allein aus dem kann man schließen, dass es hier erst die Spitze des Eisbergs ist, die hier an den Tag kommt.
Und ob hierzu die schon lange diskutierte Generalstaatsanwaltschaft tatsächlich einen weiten Schritt hin zur Problemlösung darstellt, das ist fraglich und von der tatsächlichen Unabhängigkeit - auch in Besetzung nicht nach politischen Überlegungen, sondern nach Eignung für das Amt - abhängig.
Unser Verfassungsvorschlag geht jedenfalls in der Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und der Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften, aber auch der Volksanwaltschaft) viel weiter.
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