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Impfpflicht verfassungskonform – weil sie nicht gilt (29.6.2022)

 

https://orf.at/stories/3273621/

Zitat: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beurteilt die CoV-Impfpflicht als verfassungskonform – weil sie ohnehin nicht angewendet wird. Angesichts der „derzeit geltenden COVID-19-Nichtanwendungsverordnung (…) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zulässigerweise angefochtenen Bestimmungen“, schreiben die Höchstrichter in ihrem Erkenntnis, das heute veröffentlicht wurde. ... Vergangenen Donnerstag gab die Regierung schließlich bekannt, dass die Impfpflicht gegen das Coronavirus endgültig abgeschafft wird. ... Just an diesem Tag entschieden auch die Verfassungsrichter über den Antrag eines Wieners, der unter anderem vorgebracht hatte, die Impfpflicht verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention), denn dieses umfasse auch die medizinische Entscheidungsfreiheit und körperliche Integrität. Der VfGH hatte den Antrag nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zu beurteilen, wurde in einer Presseaussendung betont, und diese wurde am 23. Juni getroffen.

 

Sie werden sich vielleicht gewundert haben, warum wir zum Zeitpunkt der - doch punkto Zeitpunkt relativ überraschenden - endgültigen und ziemlich überfallsartigen Abschaffung der Impfpflicht nicht gejubelt, sondern geschwiegen haben. Aber der Grund dafür ist einfach erklärt - denn nun liegt er auf der Hand!

Zitat dazu aus der Parlamentskorrespondenz vom 23.6.2022: Nur viereinhalb Monate nach dem Inkrafttreten des COVID-19-Impfpflichtgesetzes ist es auch schon wieder Geschichte. Dies sieht ein Antrag von ÖVP und Grünen vor, der zudem die Aufhebung der COVID-19-Impflichtverordnung sowie der Verordnung über die vorübergehende Nichtanwendung des Gesetzes samt dazugehöriger Verordnung umfasst. 

Was meinte der Gesundheitsminister am 23.6.2022 diesbezüglich? Zitat: Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger haben die Entscheidung am Donnerstag verkündet. Mit den herrschenden Omikron-Varianten hätten sich die Regeln geändert, so Rauch. Es gehe aber auch darum, gesellschaftliche Gräben zuzuschütten und einen neuen Umgang mit dem Virus zu „leben“.

 

Unfug! Humbug! Schnickschnack!

Hier ging es offenbar um ein ganz genau zwischen Verfassungsgerichtshof und Bundesregierung abgestimmtes Prozedere samt exaktem Zeitplan, um eine sonst wohl verfassungswidrige Impfpflicht als verfassungskonform dastehen zu lassen und einen diesbezüglichen Antrag abzuschmettern!

Anders lässt sich dieses "zufällige Zusammentreffen ziemlich überraschender Ereignisse" ja nicht erklären!

Denn nicht von ungefähr hält der VfGH ja selbst in seiner Verlautbarung explizit fest - Zitat: Das Impfpflichtgesetz ist, angesichts der zum Zeitpunkt der Entscheidung des VfGH geltenden COVID-19-Nichtanwendungsverordnung, verfassungskonform. Ein Antragsteller aus Wien hatte u.a. vorgebracht, die Impfpflicht verletze das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK), denn dieses umfasse auch die medizinische Entscheidungsfreiheit und körperliche Integrität. Der VfGH hatte den Antrag des Wieners nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zu beurteilen; diese wurde am 23. Juni 2022 getroffen. 

 

Was schrecklicher Weise - aber leider längst nicht mehr überraschend - nichts anderes bedeutet als: Der (schließlich politisch besetzte) Verfassungsgerichtshof macht - aufgrund dieses "zufälligsten Zufalls aller Zufälle" ziemlich offensichtlich - mit der amtierenden Parteienmehrheit im Nationalrat (und somit der Mehrheit für Legislative und Exekutive) gemeinsame Sache!

Gewaltenteilung in der Demokratie ???

Ernsthaft ???

 

Und wir schütteln über die politischen Verhältnisse in Polen den Kopf?

Wir preisen allen Ernstes die vom Bundespräsidenten so hochgelobte Schönheit und Eleganz unserer Verfassung?