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Ex-FPÖ-Politiker schuldig gesprochen (20.8.2020)

 

https://www.derstandard.at/story/2000119449678/ex-fpoe-politiker-wegen-hitler-geburtstags-postings-schuldig-gesprochen

Zitat: Der ehemalige FPÖ-Klubobmann im niederösterreichischen Landtag, Martin Huber, ist am Mittwoch in St. Pölten wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Schwurgericht schuldig gesprochen worden. Die Geschworenen bejahten den Verstoß gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes im Verhältnis von fünf zu drei und verurteilten Huber nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten bedingter Haft. Der Landtagsabgeordnete hat mit via Facebook publizierten Geburtstagswünschen am 20. April 2014 – am 125. Geburtstag von Adolf Hitler – gegen das Verbotsgesetz verstoßen, so das Schwurgericht. Den Vorwurf bestritt der 50-Jährige bis zuletzt. "Es heißt nicht, dass Äußerungen, die einen Auslegungsspielraum zulassen, nicht strafbar sein können", sagte der vorsitzende Richter dazu. Bei der Strafbemessung habe es grundsätzlich keine Erschwerungsgründe gegeben. Hervorgehoben wurde vom Richter dennoch die "Deliktsetzung auf besondere öffentliche Weise". Verteidiger Michael Witt meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

 

Ex-Landtagsklubobmann Huber, damals FPÖ, ist also für ein Posting von einem Gericht der Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden - noch nicht rechtskräftig!

Man muss hier gar nicht den Fall selbst genau zerpflücken. Interessant ist die Tatsache, dass selbst wenn so ein Urteil rechtskräftig werden würde, es keine Auswirkung auf ein Mandat im niederösterreichischen Landtag hätte.

Die Geschäftsordung für den Landtag sieht hier einen Strafrahmen vor, ab dem ein Mandat verloren gehen würde - 12 Monate bedingt wären zuwenig!

Hier muss man allerdings schon stark hinterfragen, ob das Delikt in so einem Fall nicht völlig ausreichend ist. Denn wird jemand der Wiederbetätigung schuldig gesprochen, wird damit eigentlich auch gerichtlich festgestellt, dass jemand eine anti-demokratische Gesinnung unterstützt und verbreitet hat!

Wer eine anti-demokratische Gesinnung verbreitet und unterstützt, der hat in einem demokratischen Gremium (Gemeinderat, Landtag, etc.) nichts verloren!

Hier muss man sich an oberster Stelle schon den Vorhalt gefallen lassen, dass die Geschäftsordnung hier nachgeschärft gehört.