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EU-Bürgerverfassung (7.7.2008)

Schon im Vorfeld des Lissabon-Vertrags zeichnete sich in den Verhandlungen ab, dass sich zahlreiche Regelungen gegen die Bevölkerung in den Mitgliedsstaaten und ihre Interessen richten und viele demokratiepolitische Probleme in der Eropäischen Union nicht nur ungelöst bleiben, sondern sich weiter verschärfen werden.

Deshalb hat der Proponent der DA parallel begonnen, auf Basis der Vorlagen des Konvents den Vorschlag einer EU-Bürgerverfassung (samt Vorwort als Begründung/Erläuterung) zu erarbeiten. Dies sogar über den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lissabon-Vertrags am 13.12.2007 hinaus, da im Anschluss daran noch zahlreiche Einsprüche liefen und eine vollständige Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten unklar war.

Ab dem Zeitpunkt einer ausreichenden Klarheit darüber, dass die involvierten Politiker sogar über ablehnende Referenden hinweg (wie z.B. in Irland) bereit waren, den Vertrag durchzuboxen wurde die Arbeit an diesem Entwurf seitens des Verfassers eingestellt, weshalb das Werk ein Torso blieb.

Es diente aber  - samt der erworbenen Kenntnis über das Vertragswerk der Europäischen Union - neben anderen Verfassungswerken mit als Basis für die (sehr wohl finalisierte) Ausarbeitung einer neuen österreichischen Bundesverfassung. Diese wiederum kann umgekehrt bei entsprechender Adaptierung als Grundlage für eine neue EU-Bürgerverfassung dienen.