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Diskussion um nicht amtsführende Stadträte (28.5.2025)

 

Bei zwölf Stadträten hätten SPÖ und NEOS im Stadtsenat keine Mehrheit mehr. Deswegen verhandeln die beiden Parteien, ob der Stadtsenat vergrößert oder verkleinert wird. Die SPÖ will ihn vergrößern, mit einem Sitz für sie selber mehr - weil wir ja eh keine Budgetprobleme in Wien haben. Die NEOS wollen ihn verkleinern, damit die FPÖ einen Sitz weniger hat. Fragt sich: Soll die Größe und Zusammensetzung einer Landesregierung nur dem politischen Kalkül dienen? Und ist den entscheidenden Politikern zu ihrem eigenen Wohl um unser Geld gar nichts mehr zu teuer? Sehen Sie selbst nach, wie das denn in unserem Verfassungsvorschlag geregelt wäre! (Zusammenfassung in einfacher Sprache)

 

https://wien.orf.at/stories/3307204/

Zitat: Die Verhandlungen zwischen SPÖ und NEOS dürften in den letzten Zügen sein, kommende Woche könnte die Regierung präsentiert werden. Zumindest öffentlich ist noch unklar, wie viele Stadtratsposten es künftig gibt – und dabei ist auch wieder die Diskussion um nicht amtsführende Stadträte aufgeflammt. Aus zwölf Stadträtinnen und Stadträten besteht der Stadtsenat derzeit. Die Zusammensetzung wird sich nach der Wahl ändern und wenn er gleich groß bleibt, haben SPÖ und NEOS keine Mehrheit mehr. ... würden die Sozialdemokraten einen Posten mehr bekommen. NEOS will den Stadtsenat verkleinern, so hätte die FPÖ einen Stadtratsposten weniger. In beiden Fällen gebe es wieder eine Mehrheit für eine wahrscheinliche SPÖ-NEOS-Koalition. ... Amtsführende Stadträte verdienen rund 20.391,10 Euro im Monat, nicht amtsführende 11.328,40 Euro. Und um letztere flammt jetzt eine jahrelange Diskussion wieder auf. In Zeiten von Sparpaketen sei es schwer zu rechtfertigen, „dass es tatsächlich politische Funktionen gibt, bei denen ein recht hohes Gehalt bezogen wird, ohne dass eine konkrete Leistung dafür erbracht werden muss bzw. konkrete Verantwortung übernommen werden muss“

 

Damit wieder einmal glasklar ist, worum es in der Politik geht: Um Macht, um Posten, um Geld!

Zumindest in der heute amtierenden Politik ist das so: Ein paar Herrschaften, die eher aufgrund leicht umverteilter Frustration als durch gute Arbeit bei den zuletzt geschlagenen Wahlen gemeinsam mehr recht als schlecht eine Mehrheit in einer gesetzgebenden Kammer zusammenbekommen "machen es sich so aus, dass es überall passt und sie in allem und jedem über alle anderen drüberfahren können". Die Zahl an Posten und die damit verbundenen Ausgaben scheinen dabei keine besondere Rolle zu spielen - sei das nun hier in Wien oder in unserer Bundesregierung. Ist ja schließlich auch nur das Steuergeld der Bürger, nicht das eigene der Politiker. Und damit kann man nun nach einer geschlagenen Wahl fuhrwerken, wie man möchte - ungeniert!

Dabei fragt sich eigentlich gar nicht mehr, ob ein demokratisches System und eine politische Struktur wirklich so gedacht bzw. gemacht sein darf, wenn das im Sinn der Gesamtheit sein soll und ob wir uns das als Gesellschaft und Staat auf die Dauer leisten können. Denn beides beantwortet sich ohnehin logisch mit einem klaren Nein!

Es fragt sich vielmehr, ob es Alternativen dazu gibt - und wie diese aussehen würden.

 

Nun, sehen wir uns dazu unseren Vorschlag an. Was finden wir da?

Die Wiener Landesregierung bestünde da aus einem direkt gewählten Landeshauptmann, der aus den drei best gereihten direkt gewählten Experten pro Tätigkeitsbereich - wovon es vier fixe gibt - die weiteren drei Mitglieder der Landesregierung bestimmt (Artikel 126, Absatz 7 und nachfolgende). Der Landeshauptmann selbst übernimmt auch das Ressort, für das er sich beworben hat. Die Landesregierung besteht also aus vier Mitgliedern. Nur dann aus fünf, falls der extra gewählte Landeshauptmann nicht unter den besten drei gereihten Kandidaten für sein eigenes Ressort rangiert - oder aber ein Kandidat für sein Ressort mit mehr als 50% der Stimmen "quasi fix gesetzt" wäre (Absatz 8).

Vier oder fünf Mitglieder der Wiener Landesregierung - und nicht elf, zwölf oder dreizehn! Keine "nicht amtsführenden Stadträte". Nur der direkt gewählte Landeshauptmann kann eventuell in Sondersituationen ohne zugeteiltem Ressort sein. Das alles liegt aber in den Händen der Wähler - und ist nicht freier Entscheidungsspielraum der Politiker!

Keine Wiener Doppelfunktion als Stadt und Land gleichzeitig (Artikel 160, Absatz 8 und nachfolgende). Kein Wiener Landtag, kein Wiener Gemeinderat, keine Bezirksparlamente!

Dafür ein völlig gleichberechtigter föderaler Bundesrat als Parlamentskammer (Artikel 8, Absatz 2 und nachfolgende) mit direkt gewählten fünf Mandataren auf Landesebene (Artikel 41, Absatz 2 sowie Artikel 125) und die Grätzel bekommen politisch Gemeindestatus (Artikel 160, Absatz 10) mit einem auf dieser Basis gewählten Gemeinderat (Artikel 49 und nachfolgende) als Gesetzgebung auf der untersten / lokalen Ebene (Artikel 121).

Die Wiener Gemeindebezirke sollten politisch zu - Vorschlag - fünf Bezirkshauptmannschaften zusammengelegt werden (Artikel 160, Absatz 9).

Und auch die Bezüge für Funktionen wären in der Verfassung geregelt (Artikel 139 und nachfolgende) - gebunden an das durchschnittliche Einkommen der unselbständig Erwerbstätigen, im Vergleich zu heute für die Spitzenfunktionen reduziert und mit einem bedingten Bonus verbunden, der sich an der Zufriedenheit mit der Amtsausführung orientiert.

 

Na, wie klingt das? Gut?

Wird es aber nicht spielen, solange wir für eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung keine entsprechenden Mehrheiten zusammenbekommen!