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Demokratie 2.18 – die Bundesregierung und ihre Ministerien

 

Im vierten Auszug aus dem Verfassungsvorschlag der Demokratischen Alternative möchten wir Euch heute die neue Gestaltung der Bundesregierung und ihrer Ministerien vorstellen!

 

 

Reduktion der Bundesregierung auf vier fixe „Super-Ministerien“ mit jeweils drei Ressorts:

  • Verwaltung (mit den Ressorts Finanz, Justiz und öffentlicher Dienst),
  • Lebensqualität (mit den Ressorts Soziales/Beschäftigung, Gesundheit/Umwelt und Bildung/ Kultur),
  • Wirtschaft/Forschung (mit den Ressorts Wirtschaft, Landwirtschaft und Wissenschaft/Forschung) und
  • Sicherheit/Außenbeziehungen (mit den Ressorts Sicherheit, Schutz/Hilfe und Außenbeziehungen).

Fixe Struktur der Bundesregierung mit Bundeskanzer, Vizekanzler, drei Ministern und sieben Staatssekretären. Jede dieser Personen führt auch ein Ressort.

Die fixe Struktur der Landesregierungen bildet die Ministerien auf Landesebene ab. Der Landeshauptmann führt den Bereich Verwaltung. Die anderen drei Personen sind Landesräte.

Zwischen jedem Ministerium und zugehörigen Landes-Bereich fungiert ein Koordinator je Bundesland, der nicht nur die Koordination bzw. Kommunikation - auch mit den Bereichskoordinatoren der anderen Bundesländer für diesen Bereich - zu sorgen hat (daraus bildet sich quasi ein permanenter themenbezogener Arbeitskreis pro Bereich), sondern auch quasi als permanentes bundesweites Vorschlagswesen die Anregungen für Veränderungen und Verbesserungen sammelt und einbringt.

Statt der temporären Untersuchungsausschüsse werden permanente Kontrollkomitees je Zuständigkeitsbereich eingerichtet, die – ausgestattet mit weitreichenden Auskunftsrechten - eine unabhängige Kontrollfunktionen gegenüber der Exekutive in Bund und Ländern ausüben („Macht braucht Kontrolle“).

Die Mitglieder der Bundesregierung, der Landesregierungen, die Bereichskoordinatoren und Mitglieder der Kontrollkomitees werden je Bereich aus sieben direkt von der Landesbevölkerung gewählten Personen aus ihrem Kreis (Exekutivkomitees) bestimmt. Dies gilt auch bei einem Misstrauensvotum, bei Rücktritten et cetera. Die Spitzen der Exekutive auf Bundes- und Landesebene sowie die Zuständigen für Koordination und Kontrolle werden also zumindest als Expertenkreis je Bereich durch die Wahlberechtigten jedes Landes direkt gewählt.

Der heutige Prozess der Regierungsbildung nach Wahl der Legislative und aus dieser heraus betriebenen Koalitionsverhandlungen wird abgeschafft. Er ist durch die Gewaltentrennung und Direktwahl der Exekutive nicht mehr notwendig! Die Regierungsbildung mit Hilfe von Koalitionen auf legislativer Ebene unter notwendiger Aufgabe von Wahlversprechen für die Legislative findet dann nicht mehr statt.

 

Details siehe Verfassungsvorschlag.

Details zur Bundesregierung und ihren Ministerien: Siehe Seite 26, Artikel 10 (und folgende)