Der Blinden- und Sehbehindertenverband übte Kritik am neuen Pfandsystem für Einweggebinde. Das System sei für blinde und sehbehinderte Menschen ohne Hilfe anderer nicht nutzbar. Auch die Demokratische Alternative hat sich des Themas angenommen und bei den großen Supermarktketten nachgestoßen. (Zusammenfassung in einfacher Sprache)
https://wien.orf.at/stories/3294861/
Zitat: Der Blinden- und Sehbehindertenverband übt Kritik am neuen Pfandsystem für Einweggebinde. Das System sei für blinde und sehbehinderte Menschen ohne Hilfe anderer nicht nutzbar. Das könne zu finanziellen Verlusten führen. Die Supermarktketten beruhigen.
Dazu hat der Behindertensprecher und stv. Vorstandsvorsitzende der DA einen Offenen Brief an die großen Supermarktketten geschrieben:
Von: DA NÖ G. Hämmerle
Gesendet: Donnerstag, 27. Februar 2025 15:40
An: REWE, Spar, Hofer
Cc: Gerhard Kuchta, diverse Behindertenorganisationen, diverse Medien
Betreff: Barrierefreiheit beim neuen Pfandsystem!
Guten Tag!
Damit wir alle ungefähr wissen um was es geht, hier ein Artikel zu dem anstehenden Thema:
Blindenverband kritisiert neues Pfandsystem - wien.ORF.at
Das mangelnde Verständnis, dass für eine umfassende Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung, immer noch üblich zu sein scheint, ist leider erschreckend! Es deckt sich aber leider mit meinen persönlichen Erfahrungen aus dem Alltag in Supermärkten - wobei ich betone, damit meine ich nicht die Belegschaft der Märkte!
Zuerst für eine Aufklärung folgende Definition von Barrierefreiheit aus dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG).
Zitat aus dem BGStG § 6, Abs. 5:
"(5) Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
Also Barrierefreiheit ist NUR dann gegeben, wenn eine selbstbestimmte und selbständige Nutzung gewährleistet wird - damit sind diese Geräte mit Touchscreen NICHT barrierefrei!
Da sind nette hilfsbereite Angestellte sinnlos!
Verwunderlich ist dieser Umstand, da man hoffentlich in den Zentralen der großen Handelsketten das ab 28.06.2025 geltende "Barrierefreiheitsgesetz" kennt, dass dann solche Gerät zwangsläufig zu barrierefreier Ausstattung auffordert!
Link zu näheren Infos des Gesetzes durch die WKO:
https://www.wko.at/oe/netzwerke/informationen-barrierefreiheitsgesetz-28-06-2025.pdf
Wahrscheinlich wird die Umrüstung dann nochmals einiges an Geld kosten, was wohl auf die Kundschaft umgemünzt wird.
Leider kann man immer noch wenig Umsetzungsverständnis für die gesetzlich notwendigen Hilfssysteme zur Barrierefreiheit erkennen - man setzt hier lieber auf Spenden in der Weihnachtszeit und präsentiert sich fälschlicherweise dann bei Aktionen wie "Licht ins Dunkel" als behindertenfreundlich - falsch und verwerflich, solange man im Alltag nicht zu mehr bereit ist!
Ich erwarte hier von den Handelsketten eine Verbesserung und eine Rückmeldung - auch an den BSVÖ - welcher Art diese sein werden, und in welchem Zeitrahmen diese installiert werden!
Danke!
mfg
Gerhard Hämmerle
(Behindertensprecher und stv. Vorstandsvorsitzender der DA)
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Nachtrag 23.4.2025:
Von: DA NÖ G. Hämmerle
Gesendet: Mittwoch, 23. April 2025 15:22
An: REWE, Spar, Hofer
Cc: Gerhard Kuchta, diverse Behindertenorganisationen, diverse Medien
Betreff: {EXT} Barrierefreiheit beim neuen Pfandsystem - Nachfrage!
Priorität: Hoch
Guten Tag!
Die unten angeführte Nachricht habe ich den Handelsfirmen REWE, Spar und Hofer am 27.02.2025 übermittelt!
Nun würde ich es nach fast 2 Monaten zumindest als einen Akt der Höflichkeit erachten, hierzu eine Reaktion zu bekommen - man ist als blinder Mensch einiges gewohnt, aber Höflichkeit war zumeist erwartbar!
Möglicherweise ist es aber mehr gewünscht, sich bei öffentlichkeitswirksamen Gelegenheiten für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung interessiert zu zeigen?
Diese neuen Pfandgeräte - ausschließlich mit Touchscreen - stellen ja sogar spätestens ab dem 28.06.2025 ein rechtliches Problem dar, denn ab da tritt das Barrierefrieheitsgesetz (BaFG) in Kraft (siehe Link).
Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz - WKO
Zitat aus der Information der WKO:
"... Verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen (§ 4 BaFG)
Produkte und Dienstleistungen sind nach dem BaFG barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dies bedeutet, dass eine Wahrnehmung immer über mindestens zwei Sinne möglich sein muss. ..."
Aber offenbar hatte man weder gegebene Regelungen (wie das BGStG) noch kommende Gesetze im Auge - das kann nur dann passieren, wenn Menschen mit Behinderungen in Planungen einfach keine Rolle spielen.
Ich ersuche nun weiterhin hier um Antworten mit Lösungsansätzen für dieses Problem, bei dem Menschen mit starken Gehbehinderungen oder Blindheit diskriminiert werden!
mfg
Gerhard Hämmerle
stv. Vorstandsvorsitzender
Sprecher für die Rechte und Themen von Menschen mit Behinderung
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Nachtrag 25.4.2025:
Von: HOFER Kundenservice
An: Gerhard Hämmerle
Betreff: Kundenvorgang: 05791151 - Ihre Anfrage vom 23.04.2025
Datum: Freitag, 25. April 2025 08:48:15
Sehr geehrter Herr Hämmerle,
wir bedanken uns für Ihren wertvollen Input zu unseren Pfandautomaten und wir
können selbstverständlich nachvollziehen, dass Ihnen dieses Thema besonders am
Herzen liegt.
Umso mehr bedauern wir, dass Ihre erste Anfrage unbeantwortet geblieben ist.
Gerne haben wir Ihren Hinweis an unsere zuständige Abteilung weitergeleitet, die sich
mit dem Hersteller unserer Pfandautomaten bereits im Austausch über die Möglichkeit
der Optimierung bezüglich einer barrierefreien Nutzung befindet.
Wir möchten uns nochmals herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie sich die Zeit
genommen haben, uns auf die Wichtigkeit von Barrierefreiheit und Inklusion im Alltag
hinzuweisen.
Gerne stehen wir Ihnen bei künftigen Anfragen wieder zur Verfügung und freuen uns
Sie bald wieder in einer unserer HOFER Filialen begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
HOFER KG
Customer Interaction - Kundenservicecenter
Von: SPAR
An: Gerhard Hämmerle
Betreff: Barrierefreiheit beim neuen Pfandsystem - Nachfrage!
Datum: Freitag, 25. April 2025 11:48:45
Dringlichkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Hämmerle,
bitte entschuldigen Sie, dass Sie auf Ihre erste Email keine Antwort erhalten haben. Das ist sonst nicht unsere Art. Es muss uns
durchgerutscht sein.
Die Umstellung auf das neue Einwegpfand war für den Handel eine große Herausforderung, sowohl finanziell als auch
organisatorisch. Bei den Automaten sind wir an die Lösungen gebunden, die die Automatenhersteller anbieten. Offensichtlich hat
keiner der Automatenhersteller dabei an behinderte Menschen gedacht. Denn nun ist es tatsächlich so, dass fast ausschließlich
Touchscreens im Einsatz sind.
Es ist mir bewusst, dass für Sie eine Hilfestellung durch geschulte Mitarbeiter keine für Sie adäquate Lösung ist, dennoch kann ich
Ihnen nichts anderes anbieten. Das ist die einzige Lösung des Problems, die derzeit zur Verfügung steht.
Freundliche Grüße
XXX
Leiterin Konzern-PR und Information
Unternehmenssprecherin
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Nachtrag 26.4.2025:
Von: DA NÖ G. Hämmerle
Gesendet: Samstag, 26. April 2025 14:36
An: Spar
Cc: Gerhard Kuchta, diverse Behindertenorganisationen, diverse Medien
Betreff: AW: Barrierefreiheit beim neuen Pfandsystem - Nachfrage!
Guten Tag!
Ich gebe zu, es ist natürlich sehr ehrlich von Ihnen zuzugeben, dass man nicht daran gedacht hat!
Ich möchte aber dennoch erläutern wie frustrierend solche Worte sind, und aus welchem Grund.
Das Bundes-Behindertensgleichstellungsgesetz ist seit 2006 in Kraft (Bundes-Behindertengleichstellungs-Gesetz - WKO), die UN-Behindertenrechtskonvention - ein Menschenrecht - ist seit 2008 in Österreich in Kraft und das Barrierefreiheitsgesetz (Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz - WKO) tritt mit dem 28.06.2025 - also ein halbes Jahr nach der Pfandeinführung - in Kraft - schaut sich die Firma SPAR nicht an welche Gesetze auf sie zukommen?
Ich habe extra Links zu WKO-Infos genommen, denn diese vertritt ja auch Ihre Interessen.
In all diesen Regularien gibt es Definitionen was Barrierefreiheit wirklich bedeutet, bzw. wird sogar genau geregelt wie Selbstbedienungsautomaten (BaFG) ausgestattet sein müssen um als barrierefrei zu gelten - Ergebnis: man hat nicht daran gedacht!?!?
Nach nun vielen Jahren, in denen es schon Regularen dafür gibt, liest sich das für einen Menschen mit Behinderung wie - ich sag's höfflich - eine Veräppelung!
Ehrlich ist die Geduld und das Verständnis endend wollend als blinde Person, besonders wenn man um die Weihnachtszeit auch von Ihrer Firma - Licht ins Dunkel-Partner - dann hört wie wichtig dieses Thema wäre, man im Rest des Jahres dann aber lesen muss, dass man an bindende Regularien die Menschen mit Behinderung eine Inklusion im Alltag ermöglichen soll, nicht bedacht wird.....!
Ich biete gerne Unterstützung an, und dränge immer noch auf eine passende barrierefreie Lösung!
Gerhard Hämmerle
(Behindertensprecher und stv. Vorstandsvorsitzender der DA)
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Nachtrag 30.4.2025:
Von: HOFER Kundenservice
Gesendet: Mittwoch, 30. April 2025 11:44
An: Gerhard Hämmerle
Betreff: Kundenvorgang: 05791151 - Ihre Anfrage vom 23.04.2025
Sehr geehrter Herr Hämmerle,
seitens unserer, für die Pfandautomaten zuständigen, Fachabteilung haben wir ergänzend folgende Information erhalten:
Unser Ziel ist es, allen unseren Kund:innen eine möglichst einfache Rückgabe der Pfandgebinde zu ermöglichen. Für sehbehinderte Kund:innen sind verschiedene Funktionen implementiert, die die Nutzung unserer Rücknahmeautomaten erleichtern:
Bedienung ohne Touchscreen: Unsere Rückgabesysteme funktionieren ohne die Notwendigkeit einer Touchscreen-Interaktion. Das bedeutet, dass die Benutzer*innen ihre Getränkebehälter zurückgeben können, ohne ein digitales Display bedienen zu müssen, was den Prozess einfach und zugänglich macht.
Automatische Video- und Bilderkennung: Unsere Automaten sind mit modernster Erkennungstechnologie ausgestattet, die automatisch Barcodes und Sicherheitsmerkmale erkennt, ohne dass eine manuelle Ausrichtung erforderlich ist. Dies macht den Rückgabeprozess intuitiver, insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen.
Automatischer Ausdruck der Pfandbons: Sobald Kund:innen ihre Getränkebehälter in die Maschine gegeben haben, druckt das System automatisch einen Pfandbon aus, der die Rückerstattung bestätigt, ohne dass zusätzliche Schritte nötig sind. An der Kasse kann der Bon entweder zur Verrechnung mit dem Einkauf genutzt oder der Betrag in bar ausgezahlt werden, was eine benutzerfreundliche Erfahrung sichert.
Unabhängig von den Pfandautomaten bieten wir bereits jetzt in allen unseren Filialen eine barrierefreie Rückgabe von Getränkepfandgebinden an. Diese können direkt an der Kasse während Ihres Einkaufs zurückgegeben werden.
Unser Automatenhersteller arbeitet kontinuierlich daran, die Rücknahme-Lösungen weiterzuentwickeln, um eine barrierefreie und inklusive Nutzung für alle Kund:innen zu gewährleisten.
Wir schätzen Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie bald wieder in einer unserer HOFER-Filialen begrüßen zu dürfen. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
HOFER KG
Customer Interaction - Kundenservicecenter
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Nachtrag 30.4.2025:
Gesendet: Mittwoch, 30. April 2025 14:41
An: HOFER Kundenservice
Cc: Blindenverband
Betreff: AW: Kundenvorgang: 05791151 - Ihre Anfrage vom 23.04.2025 [ ref:!00D0Y01i8C3.!500J80DL3qA:ref ]
Guten Tag!
Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung, und möchte Sie ersuchen die nachfolgenden Zeilen an die erwähnt Fachabteilung weiterzuleiten!
Nun, laut dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) - welches ab 28.06.2025 in Kraft tritt - ist die Definition eines Selbstbedienungsautomatens, um als barrierefrei zu gelten, folgende:
"... Produkte und Dienstleistungen sind nach dem BaFG barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dies bedeutet, dass eine Wahrnehmung immer über mindestens zwei Sinne möglich sein muss. ..."
Die zwei unterstrichenen Stellen, sind die besonders ausschlaggebenden.
So ist auch Ihr Automat nicht über mindestens zwei unterschiedliche Sinne bedien bar, und bei einer Fehlermeldung auch für Menschen mit starker Sehbehinderung oder gar Blindheit verständlich - hinzu kommt, dass in so einem Fall dann die Person noch von außerhalb Ihres Geschäftes aufwendig ins Lokal müssen um einen Ansprechpartner zu finden!
Kurz und deutlich gesagt, so sind Ihre Pfandautomaten nicht barriefrei!
Es ist wünschenswert wenn dies den Standards für Barrierefreiheit bald angepasst wird!
mfg
Gerhard Hämmerle
(Behindertensprecher und stv. Vorstandsvorsitzender der DA)

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