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Auskunft des BASG zu den CoVid-Impfungen (16.5.2024)

 

Am 1.5.2024 wurde an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) ein umfangreiches Auskunftsbegehren mit 15 Fragen gemäß Auskunftspflichtgesetz zu den CoVid19-Impfstoffen und deren eigenem Vorgehen gestellt. Nun ist die Antwort dazu eingetroffen - mit teilweise überaus spannenden Antworten. (Zusammenfassung in einfacher Sprache)

 

Dem Auskunftsbegehren vom 1. Mai 2024 wurde vom BASG am 16.5.2024 stattgegeben - und es erging eine schriftliche Beantwortung. Eine insgesamt überaus lesenswerte Stellungnahme übrigens!

 

Greifen wir hier einmal die spannendsten Punkte heraus:

Zu den Todesfällen wurde gefragt, warum nur bei 7 Obduzierten (von bis dahin 333 Verstorbenen) ein Zusammenhang mit der CoVid-Impfung gesichert ausgeschlossen werden kann. Die Antwort - Zitat: Die Anordnung von Obduktionen erfolgt durch die Amtsärzt:innen (Bezirksverwaltungsbehörden), diese können rechtlich nicht durch das BASG beauftragt werden. Jeder Todesfall wurde im Rahmen der Nebenwirkungsmeldungen nachverfolgt und alle zur Verfügung stehenden Dokumente wurden eingegeben, um der Nutzen-Risiko-Analyse auf europäischer Ebene zur Verfügung zu stehen. Wenn im Obduktionsbericht der Zusammenhang gesichert ausgeschlossen wurde, ist dies im Bericht auch so hinterlegt worden.

Also nur zum allgemeinen Verständnis: Für die Corona-Impfpflicht zum Beispiel hat man ein eigenes - höchst problematisches - Gesetz auf den Weg gebracht (siehe unsere Stellungnahme dazu). Aber dass man dem BASG - das ja immerhin das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ist - die Kompetenz zur Anordnung von Obduktionen in Verdachtsfällen mit Todesfolge gibt - oder die überhaupt generell vorschreibt, das hat man ... übersehen, vergessen, ... ???

 

Weiter wurde gefragt, wie man sich die angeblich weiterlaufenden Untersuchungen bei Verstorbenen vorstellen kann - da die meisten Verstorbenen wohl in der Zwischenzeit bestattet worden sind. Die Antwort - Zitat: Alle Verdachtsmeldungen mit tödlichem Ausgang wurden, wie bereits beschrieben, nachverfolgt, um möglichst viele Informationen einzuholen. Wenn dies nicht möglich war/ist, verblieb/verbleibt der Fall als „weiterlaufend“, da ein finaler Abschluss nicht gegeben werden kann. Weiters erfolgt ja weiterhin kontinuierlich eine Nutzen-Risiko-Analyse auf europäischer Ebene, bei der alle diese Fälle berücksichtigt werden.

Zitat dazu aus dem bislang letzten BASG-Bericht per 31.12.2023: Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) wurden 333 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gegen COVID-19 gemeldet (262 BioNTech/Pfizer, 28 Moderna, 37 AstraZeneca und 6 Janssen). Bei 7 Patient:innen konnte aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 20 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer COVID-19-Erkrankung im Rahmen derer die Patient:innen verstarben. Bei 34 weiteren bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren. In der Altersgruppe 12-15 Jahre kam es bei einer (BioNTech/Pfizer) zu einem Kreislaufstillstand. Die Todesursache konnte nicht abschließend geklärt werden. 269 weitere Fälle (207 BioNTech/Pfizer, 27 Moderna, 33 AstraZeneca und 5 Janssen) sind noch in Abklärung bzw. wurden keine weiteren Informationen übermittelt. Die Untersuchungen, ob es einen Zusammenhang mit der Impfung gibt, laufen weiter.

Was aus DEM dann "auf europäischer Ebene" berücksichtigt werden soll, das bleibt dahingestellt!

 

Dann wurde gefragt, wie die Zahl der Hospitalisierungen und Personen mit lebensbedrohlichem Zustand zu verstehen ist. Die Antwort - Zitat: Es handelt es sich hier um einen zusätzlichen Personenkreis, auch wenn die lebensbedrohlichen Zustände oftmals in einem Krankenhaus behandelt wurden (keine Doppelzählung).

Nehmen wir also den zuletzt im o.a. Bericht angeführten Status zu Hospitalisierungen - und vergleichen ihn mit dem jeweiligen Corona-Verlauf! Zitat: Bei 3.014 Patient:innen war im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung ein Krankenhausaufenthalt erforderlich oder ein solcher wurde verlängert (2.201 BioNTech/Pfizer, 299 Moderna, 427 AstraZeneca, 86 Janssen und 4 Novavax). 1.041 Patient:innen sind bereits wieder genesen. Bei 1.973 ist die Abklärung noch nicht abgeschlossen bzw. konnten keine weiteren Informationen eingeholt werden.

Und jetzt schauen wir uns einmal laut AGES den Hospitalisierungsverlauf zu CoVid19-Infektionen an:

Wo lägen wir hier mit dem Wert 1.973 ???

 

Weiter zu den lebensbedrohlichen Zuständen laut o.a. Bericht! Zitat: Bei 649 Patient:innen wurden die Nebenwirkungen als lebensbedrohend gemeldet (477 BioNTech/Pfizer, 61 Moderna, 89 AstraZeneca, 22 Janssen), bei insgesamt 197 Personen konnte der Gesundheitszustand wiederhergestellt werden. 452 weitere Fälle sind noch in Abklärung bzw. konnten keine weiteren Informationen eingeholt werden. 

Und jetzt wieder der Vergleich laut AGES mit der Situation auf den Intensivstationen zu CoVid19-Infektionen:

Wo lägen wir hier mit dem Wert 452 ???

 

Und man betrachte dazu auch die Zeitleiste der Corona-Maßnahmen! Interessant, oder?

Gut, CoVid-19 war ja hoch ansteckend - daher konnte sich ja die Zahl der Hospitalisierungen und lebensbedrohlichen Fälle damals sprunghaft erhöhen.

Moment, wir haben heute eine aufrechte Impfempfehlung des Gesundheitsministeriums zu CoVid-19 - sogar ab dem vollendeten 6. Lebensmonat zugelassen. Und allgemein empfohlen ab dem Alter von 12 Jahren, besonders ab dem Alter von 60 Jahren, für Risikopersonen und Gesundheitspersonal. Wenn es wirklich Zusammenhänge zwischen den Impfungen und Hospitalisierungen, lebensbedrohlichen Zuständen und Todesfällen gibt - und die Bevölkerung breit der Impfempfehlung folgt: Dann heißt das WAS KONKRET?

 

Es wurde außerdem gefragt, wie sich die Zahl der immer weiter steigenden ungeklärten Fälle (Hospitalisierungen, lebensbedrohliche Zustände) erklären lässt und welche Struktur an Langzeit-Krankenhausaufenthalten bzw. Neuerkrankungen dem zugrunde liegt. Die Antwort - Zitat: Diese Frage kann vom BASG mangels Zuständigkeit nicht beurteilt werden.

Dazu erübrigt sich jeder weitere Kommentar!

 

Und zuletzt greifen wir aus der wirklich zur Gänze lesenswerten Beantwortung noch die Antwort auf die Frage heraus, warum die Berichtsintervalle derart ausgedehnt wurden (und anscheinend jetzt überhaupt eine Einstellung der Berichte erfolgt ist). Die Antwort - Zitat: Die Ausdehnung der Intervalle erfolgte in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium aufgrund der kontinuierlich zurückgehenden Meldezahlen.

Und was ist mit den schon vorliegenden Fällen - insbesondere den Hospitalisierungen und lebensbedrohlichen Zuständen, über deren Struktur das BASG gemäß der zuvor zitierten Antwort nichts weiß????