Zum Inhalt springen

Keine Spätabtreibungen bei schweren Behinderungen mehr? (20.3.2019)

 

Eine parlamentarische Bürgerinitiative wirbt aktuell dafür, sogenannte Spätabtreibungen deutlich einzuschränken.

Derzeit werden diese Spätabtreibungen nach der 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt, wenn schwere geistige oder körperliche Behinderungen beim Kind diagnostiziert werden. Diese Abtreibung kann ausdrücklich nur auf Wunsch der betroffenen Frau geschehen - und auch dann nur nach einer interdisziplinären Diskussion und des Entscheides einer Ethikkommission.

Die jetzige Initiative wird von prominenten Politikern gestützt und möchte in Zukunft eine solche Spätabtreibung nur mehr dann gewähren, wenn bei der Geburt ein hohes körperliches Risiko für die Frau besteht!

Es wird zwar damit argumentiert, dass man Frauen einfach mehr Beratung und Unterstützung zukommen lassen möchte (eine ausgerechnet jetzt recht kecke Ansage, wenn man sich die jüngste Misere bezüglich der Kindergeld-Kürzung für Krisenpflegeeltern hernimmt), aber eine solche Spätabtreibung ansonsten nicht mehr möglich ist!

Warum lässt man nicht beides zu? Man verstärkt die Beratung und Unterstützung einerseits, nimmt aber den Frauen nicht das Recht auf Selbstbestimmung in einer so schwierigen Lage!

Natürlich ist Leben wertvoll, gar keine Frage! Aber man kann auch gut verstehen dass es bestimmte Umstände gibt, die Eltern dazu bewegt genau zu überlegen, ob dieses Leben nicht tatsächlich mehr Schmerz und Leid für das Kind mit sich bringt, als es ein wirkliches Geschenk ist.

Es ist nicht anzunehmen, dass diese Entscheidung Eltern und Frauen leicht fällt. Es ist daher auch davon auszugehen, dass diese Entscheidung in einem intensiven Prozess mit Ärzten gemeinsam getroffen wird. Die Einschätzung und Entscheidung ist allerdings eine sehr private und persönliche. Eine die sich massiv auf das Leben der Frau, der Eltern und des Kindes auswirkt (Übrigens leben auch Eltern nicht ewig und sind unbegrenzt lange zur Pflege in der Lage). Eine so und so nicht leichte Entscheidung, welche zu guter Letzt aber immer eine höchstpersönliche Gewissensfrage im Rahmen der Selbstbestimmung bleiben sollte!

Diese Entscheidung gesetzlich zu unterbinden und Eltern oder Frauen dazu zwingen zu wollen, keine Alternative in derart schweren Fällen zu haben ist ein starker Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit.

Diese Regierung - und von dieser Seite kommen einige prominente Unterstützer der Initiative - stellt sich meist als freiheitsliebend dar, quasi als Beschränker der staatlichen Einflussnahme. Dies dürfte allerdings immer nur dann gelten, wenn es die Wirtschaft betrifft - nicht dann wenn es um persönliche Freiheiten geht!

Natürlich ist dieses Thema sehr umfangreich und komplex, denn niemand sollte im Grund genommen in die Situation kommen da eine Entscheidung mit solcher Tragweite treffen zu müssen. Allerdings sollte man auch nicht meinen, von staatlicher Seite eine einseitige und derart undifferenzierte Entscheidung zu verordnen! Denn es geht da nicht nur um die Gesundheit der Mutter, indem man relativ kurzfristig eine Geburt heil übersteht. Solche Umstände verändern nachhaltig das Leben mehrerer Menschen, und das gravierend.

Falls sich nun ein Leser fragt, warum ich (Anm.: Autor Gerhard Hämmerle) mir hierzu eine Meinung erlaube: Ich leide selbst an einer genetischen Erkrankung, die meine Sehkraft stetig weiter einschränkt und bereits fast komplett zur Erblindung geführt hat. Daher erlaube ich mir, gerade diese Meinung hier kundzutun!

Link zum Thema, ZIB 2 vom 18.03.2019, Beitrag: Initiative für Verbot von Spätabtreibungen