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Zu einer barrierefreien Wienwahl 2025 (28.1.2025)

 

Der Behindertensprecher und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DA hat in einem Mail vom 28.1.2025 eine Anfrage und Aufforderung zu einer barrierefreien Wienwahl 2025 an alle Mitglieder der Wiener Stadtwahlbehörde gerichtet. Das Schreiben soll gewährleisten, dass auch tatsächlich eine barrierefreie und somit auch gleichgestellte Wienwahl möglich ist. (Zusammenfassung in einfacher Sprache)

 

Von: DA NÖ G. Hämmerle 
Gesendet: Dienstag, 28. Jänner 2025 15:26
An: Die wiener Stadtwahlbehörde, diverse Vertretungen von Menschen mit Behinderung, diverse Medien
Betreff: An die Mitglieder der wiener Stadtwahlbehörde

Guten Tag!

Im angefügten offenen Brief, stelle ich eine Anfrage und Aufforderung zu einer barrierefreien Wienwahl 2025 an alle Mitglieder der wiener Stadtwahlbehörde!

Das Schreiben soll gewährleisten, dass auch tatsächlich eine barrierefreie und somit auch gleichgestellte Wienwahl möglich ist.

mfg

Gerhard Hämmerle

stv. Vorstandsvorsitzender
Sprecher für die Rechte und Themen von Menschen mit Behinderung

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Nachtrag 3.2.2025:

Die Magistratsabteilung 62 hat mit einer Stellungnahme auf den Offenen Brief der DA reagiert!

Von: MA 62
Gesendet: Montag, 3. Februar 2025 15:56
An: Gerhard Hämmerle
Cc: Adressaten in der Stadt Wien, ursprünglicher Mail-Verteiler der DA 
Betreff: Anfrage bezüglich der barrierefreien Zugänglichkeit von Wahlen in Wien; Stellungnahme der Magistratsabteilung 62

Sehr geehrter Herr Hämmerle,

im Auftrag von Frau OSRin Dr.in Christine Bachofner, MBA und Herrn SR Mag. Ruzicka, MBA weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Kanzlei

Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

1082 Wien, Lerchenfelder Straße 4

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Nachtrag 9.2.2025:

Die DA antwortete daraufhin der Magistratsabteilung 62 wie folgt:

Von: Gerhard Kuchta 
Gesendet: Sonntag, 9. Februar 2025 19:42
An: post@ma62.wien.gv.at
Cc: Verteiler der MA 62 vom 3.2.2025; Gerhard Hämmerle 
Betreff: Zur Stellungnahme der MA 62 wg. der barrierefreien Zugänglichkeit von Wahlen in Wien

Sehr geehrte Frau Doktorin Bachofner,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Demokratische Alternative erlaubt sich beiliegende Rückäußerung zu Ihrer Stellungnahme vom 3.2.2025 und dem nachfolgenden Telefonat.

Für die Demokratische Alternative
mit den besten Grüßen

Gerhard Kuchta

(Vorsitzender)

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Nachtrag 17.2.2025:

Die Magistratsabteilung 62 antwortete daraufhin der DA wie folgt:

Von: MA 62
Gesendet: Montag, 17. Februar 2025 13:57
An: Gerhard Kuchta
Cc: Adressaten in der Stadt Wien, ursprünglicher Mail-Verteiler der DA 
Betreff: Stellungnahme der MA 62 wg. der barrierefreien Zugänglichkeit von Wahlen in Wien

MA 62 – I/144303/2025

 

Sehr geehrter Herr Kuchta,
Sehr geehrter Herr Hämmerle,

die Magistratsabteilung 62 darf als in Wien für die Organisation aller Bundeswahlen sowie der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen zuständige Abteilung zu Ihrem angeschlossenen weiteren Schreiben vom 9. Februar 2025 wie folgt Stellung nehmen:

Wir bereits schriftlich und auch anlässlich eines nachfolgenden Telefonats mitgeteilt, werden unterstützungswillige Personen, welche aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität, wie insbesondere einer Körperbehinderung, weder ein Wiener Magistratisches Bezirksamt noch die Magistratsabteilung 62 aufsuchen können, auf Wunsch von Mitarbeiter*innen der Stadt Wien zu Hause besucht und die Unterstützungserklärung dort aufgenommen. Die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 ermöglicht diese schon bislang vom Wiener Wahlservice im Interesse von Personen mit Behinderungen ausgeübte Vorgehensweise und ist daher eine dahingehende Gesetzesänderung nicht erforderlich. Auf den Informationsseiten der Stadt Wien zur Abgabe von Unterstützungserklärungen (vgl. www.wien.gv.at/wahlen) wurde ein entsprechender Hinweis eingefügt.

Die Entscheidung, in welcher Form Unterstützungserklärungen zu erbringen sind, wurde vom Gesetzgeber getroffen. Insoweit ersuchen wir um Verständnis, dass die Magistratsabteilung 62 hierzu nicht weiter Stellung nehmen kann. In gleicher Weise dürfen wir Sie ersuchen, Ihre Anliegen bezüglich einer allfälligen Um- bzw. Neugestaltung der „Schwarzen Bretter“ in den Häuser von Wiener Wohnen unmittelbar an diese Stelle zu richten.

Wie bereits mitgeteilt wird das Wiener Wahlservice die Zielsetzung einer möglichst umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderungen selbstverständlich konsequent weiterverfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.in Christine Bachofner, MBA
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

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Nachtrag 26.2.2025:

Das Büro von Stadträtin Gaal hat mit einer Stellungnahme auf den Offenen Brief der DA reagiert!

Von: Büro Gaal
Gesendet: Mittwoch, 26. Februar 2025 13:25
An: Gerhard Hämmerle
Betreff: AM zu 186139-2025 betr. Barrierefreiheit in den Wahllokalen der Stadt Wien

Sehr geehrter Herr Hämmerle!

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Wien, Dr. Michael Ludwig, betreffend „Diskriminierungen bei der Ausübung des aktiven Wahlrechts bei der Wienwahl 2025“ (Anm.: für Behinderte) haben wir von Seiten des Wohnbauressorts der MA 34 - Bau- und Gebäudemanagement, Ihr Anliegen mitgeteilt. Der MA 34 obliegt die bauliche Verwaltung der meisten städtischen Amts- und Schulgebäude, die an Wahltagen Wahllokale beherbergen.

In Abstimmung mit der MA 62 – Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten, vermittelte uns die MA 34, dass gemäß der letzten Bundes-Wahlrechtsnovelle 2023 festgelegt worden ist, dass bis 1. Jänner 2028 bundesweit alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sein müssen. Bei der Europawahl 2024 musste für den Übergang bereits zumindest ein barrierefrei zugängliches Wahllokal eingerichtet sein. Diese Anforderung wurde in Wien termingerecht umgesetzt und wird auch bei der kommenden Wienwahl am 27. April 2025 Verwendung finden.

Die weiteren von Ihnen angeführten Punkte wie Schulung der Beamten in Gebärdensprache, Ausstattung der EDV-Geräte sowie Aushänge für sehbehinderte oder blinde Menschen, sind der MA 62 – Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten, übermittelt worden.

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Büro der Vizebürgermeisterin und
amtsführenden Stadträtin Kathrin Gaál
Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen

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Nachtrag 27.2.2025:

Die DA antwortete daraufhin dem Büro der Stadträtin wie folgt:

Von: DA NÖ G. Hämmerle
Gesendet: Donnerstag, 27. Februar 2025 13:35
An: Büro Gaal
Cc: Gerhard Kuchta; Leitung MA 62
Betreff: AW: AM zu 186139-2025 betr. Barrierefreiheit in den Wahllokalen der Stadt Wien

Guten Tag!

Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung, und möchte festhalten, dass es natürlich sehr erfreulich ist, folgendes zu lesen:

"... Bei der Europawahl 2024 musste für den Übergang bereits zumindest ein barrierefrei zugängliches Wahllokal eingerichtet sein. Diese Anforderung wurde in Wien termingerecht umgesetzt und wird auch bei der kommenden Wienwahl am 27. April 2025 Verwendung finden." (Zitat aus Ihrem Schreiben, siehe unten)

Somit ist ein Wahllokal (oder mehrere?) barrierefrei, also konkreter z.B. für Menschen mit starker Sehbehinderung oder Blindheit mit einem durchgehenden taktilen Bodenleitsystem, Beklebung der Glastüren in aktueller korrekter Größe und Kontrastierung nach ONORM B 1600, passend kontrastierte Beschriftungen der Informations- und Zimmertafeln, Beschriftung in Braille, etc., umfassend ausgestattet!

Natürlich dann genauso umfassend für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen, Menschen mit Hörbehinderung oder kognitiver Behinderung.

Sonst wäre es ja nicht barrierefrei!

Wunderbar, dass Sie diese Hilfssysteme so umfassend bereits installiert haben und somit eine Barrierefreiheit bei der Wienwahl gewährleisten.

Das ist wichtig denn Barrierefreiheit ist im BGStG so definiert:

" (5) Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

(Zitat aus dem BGStG § 6, Abs. 5)

Also erst wenn alle Behinderungsformen - denn das Gesetz differenziert hier nicht - umfassend durch Hilfsmittel versorgt sind, ist von Barrierefreiheit zu sprechen!

Ansonsten wäre die Bezeichnung von barrierefreiem Zugang irreführend und falsch!

Wir möchten uns dieses oder diese Wahllokale gerne real ansehen und diese tollen Hilfssysteme gerne auch dokumentieren - gerne mit Vertretern der Wahlbehörde, der zuständigen MAs sowie Vertretern von unterschiedlichen Interessensverbänden von Menschen mit Behinderung.

Sollte dies zeitlich für die Gemeinde Wien nicht möglich sein, bitte ich um Bekanntgabe der umfassend und so gut wie lückenlos barrierefreien Wahllokale, damit wir uns gerne selbst und eigenständig ein Bild machen können.

Damit diese Wahlen auch wirklich im Interesse von uns allen umfassend barrierefrei zugängig sind, so wie es das BGStG und viele andere Normen definieren - damit die Wahl korrekt ablaufen kann!

In Erwartung eines Terminvorschlages oder der Adressen der umfassend barrierefreien Wahllokale verbleibe ich,

mfg

Gerhard Hämmerle

(Behindertensprecher und stv. Vorstandsvorsitzender der DA)

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Nachtrag 6.3.2025:

Von: Ruzicka Christian 
Gesendet: Donnerstag, 06. März 2025 09:09
An: Gerhard Hämmerle
Cc: Gerhard Kuchta; Bachofner Christine; Sperl Franz
Betreff: AM zu 186139-2025 betr. Barrierefreiheit in den Wahllokalen der Stadt Wien; Stellungnahme der MA 62

Sehr geehrter Herr Hämmerle,

die Magistratsabteilung 62 darf zu Ihrem nachstehenden – unserer Abteilung in Kopie übermittelten – Schreiben mitteilen, dass die Wiener Wahllokale wie bereits mitgeteilt bis auf wenige Ausnahmen barrierefrei zugänglich sind. Dies bedeutet nicht, dass sie über die von Ihnen genannten umfassenden Ausstattungen für blinde Personen verfügen. Das Wiener Wahlservice kann für eine Wahl nur auf Räumlichkeiten zurückgreifen, die in einem bestimmten örtlichen Gebiet tatsächlich zur Verfügung stehen. Regelmäßig befinden sich die Wahllokale daher in Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Gebäuden. Entsprechend dem örtlichen Bedarf erfolgt auch eine Einmietung in andere Gebäude wie zum Beispiel in Räumlichkeiten von Gaststätten oder Pfarren.

Das Wiener Wahlservice ist über diese Räumlichkeiten entweder nur am Wahltag selbst bzw. am Wahlwochenende verfügungsberechtigt. Es ist dem Wiener Wahlservice in allen diesen Räumlichkeiten untersagt, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Sofern daher diese Räumlichkeiten nicht bereits über die von Ihnen genannten Ausstattungen verfügen, kann auch das Wiener Wahlservice sie nicht anbringen. Festzuhalten ist, dass dazu auch keine wahlrechtliche Verpflichtung besteht. Selbstverständlich stehen aber an allen Wiener Wahlstandorten Ordner*innen zur Verfügung, die allen Personengruppen bei der Auffindung ihrer Wahllokale behilflich sind. In welchem – sehr umfassenden - Umfang das Wiener Wahlservice darüber hinaus Maßnahmen für behinderte und auch blinde Personen (z. B. Wahlzettel- und Wahlkartenschablonen in Brailleschrift) bereit stellt, haben wir Ihnen bereits mitgeteilt.

Abschließend erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass sich in den Wahllokalen nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nur die jeweils wahlberechtigten Personen und die Wahlbehörde aufhalten dürfen. Es ist daher nicht zulässig, Wahllokale zum Zwecke einer „Besichtigung“ aufzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Christian Ruzicka, MBA
Abteilungsleiterin-Stellvertreter
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

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Von: Gerhard Hämmerle 
Gesendet: Donnerstag, 6. März 2025 15:07
An: Christian Ruzicka
Cc: Gerhard Kuchta; Bachofner Christine; Sperl Franz
Betreff: AW: AM zu 186139-2025 betr. Barrierefreiheit in den Wahllokalen der Stadt Wien; Stellungnahme der MA 62

Guten Tag!

Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung!

Sie geben also zu, dass die meisten Wahllokale NICHT barrierefrei zugängig sind - was Sie anscheinend fälschlicherweise dafür halten ist Rollstuhlgerecht - damit insistiere ich nachdrücklich darauf, dass Sie diesen falschen und irreführenden Status der Barrierefreiheit nicht mehr für die Wahllokale verwenden! Hierzu sei nochmals auf die das BGStG § 6, Abs. 5 hingewiesen, dass die Definition von Barrierefreiheit vorgibt - welche im Grunde auch von der, für die Gemeinde und das Land Wien bindende, UN-BRK abgeleitet wurde. Rollstuhlgerecht bedeutet nur einen Zugang für eine geringe Personengruppe innerhalb der Menschen mit Behinderung - natürlich einen wichtigen, aber nicht darauf beschränkten.

Im Übrigen, ist die UN-BRK ein internationaler Staatsvertrag und EU-Recht, welches auch die Gemeinde in Ihren Handlungen und Tätigkeiten ständig einzuhalten und umzusetzen hat - egal ob es dafür schon ein genaue Regelung im Bundesrecht oder im Wahlrecht gibt, die UN-BRK ist auch für Wien bindend!

Ich würde zur Sicherheit vorschlagen, sowohl die UN-BRK, das BGStG, das kommende Barrierefreiheitsgestz, die ÖNOMR B 1600 und den NAP Behinderung 2022-2030 durchzulesen - dann die reale Lage neu zu beurteilen.

Sofern diese Dokument schwer verfügbar sind, kann ich Ihnen gerne Kopien übermitteln!

Ich finde es auch ehrlich vermessen, dass Sie bzw. die Gemeinde Wien mir, einer seit Jahren sehbehinderten Person, die sich mit all diesen Dokumenten und Inhalten intensiv beschäftigt hat, erklären zu wollen was tatsächliche Barrierefreiheit bedeutet!

Es ist hierbei leider das üblich Motto: "Solange wir nix dezidiert angeschafft bekommen, tun wir nix.", herauszulesen!

Nebenbei erwähnt, finde ich es als erschreckend, dass Sie schriftlich eingestehen, dass auch in:

"... Wahllokale daher in Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Gebäuden. Entsprechend dem örtlichen Bedarf erfolgt ..."

(Zitat aus Ihrem Schreiben)

... keine umfassende Barrierefreiheit besteht - so viel zur Thema Inklusion von Kindern mit Behinderung!

"... Dies bedeutet nicht, dass sie über die von Ihnen genannten umfassenden Ausstattungen für blinde Personen verfügen. ..."

(Zitat aus Ihrem Schreiben unten)

Damit bestätigen Sie, dass die Wahllokale also nicht für alle Menschen mit verschiedenen Behinderungsformen barrierefrei zugängig ist - ich verweise hier nochmals auf die Definition im BGStG (§ 6, Abs. 5)!

Daraus ergibt sich logisch die Feststellung die Wienwahl 2025 für diverse Menschen mit Behinderung diskriminierend!

Noch kurz zum Thema der Besichtigung, erstens wird das VfGH Bekenntnis so oder so nicht durchgesetzt, denn in so gut wie jedem Wahllokal finden Sie meistens einen Stimmabgebenden in der Kabine sowie Personen sie gerade überprüft werden für die Stimmabgabe, und Sie wissen auch das sogar Begleitpersonen für stark sehbehinderte oder blinde Personen zugelassen sind - also die Umsetzung ist in der Praxis nicht vorhanden! Außerdem wäre eine Besichtigung in der Aufbauphase der Wahlkabinen etc. angedacht gewesen - ich gehe ja mal nicht davon aus, dass dies die Beisitzenden selbst machen, sprich hier eine Besichtigung möglich wäre, zudem dies ja auch noch in Schulen stattfindet, die wohl davor noch öffentlich zugängig sein werden!?!?

Abschließend sei zu vermerken, dass die Gemeinde und das Land Wien bei einer demokratischen Wahl offenbar nicht seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen möchte, und den tatsächlichen Sinn von Barrierefreiheit - Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit - noch nicht verstanden hat!

Dennoch würde ich eine Begehung und eine Behebung der Mängel begrüßen und dabei hilfreich mitwirken.

mfg

Gerhard Hämmerle
(Behindertensprecher und stv. Vorstandsvorsitzender der DA)

 

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Nachtrag 14.3.2025:

Die DA hat mit einem Mail auf einen weiteren nicht korrekten Radiobeitrag des ORF reagiert:

Von: Gerhard Hämmerle
Gesendet: Freitag, 14. März 2025 15:34
An: Wien heute; weitere Adressaten im ORF
Cc: Behindertenorganisationen; APA; Puls 24
Betreff: Irreführende Information zur Wienwahl 2025

Guten Tag!

Ich beziehe mich auf den Beitrag in Radio Wien um 11:59 - Mittagsjournal - in Bezug auf die Wienwahl 2025.

Radio Wien - Radio - ORF Sound

"... fast alle Wahllokale sind barrierefrei erreichbar ..."
Zitat aus dem Beitrag zur Wienwahl 2025 - bzgl. Wahlberechtigten und Wahllokalen (11:59).

Diese Mitteilung ist sowohl falsch als auch irreführend für Menschen mit Behinderung!

Selbst die Gemeinde Wien gesteht dies in einem Mailverkehr (siehe PDF im Anhang) ein.
"... Dies bedeutet nicht, dass sie über die von Ihnen genannten umfassenden Ausstattungen für blinde Personen verfügen. ..."

Zitat aus dem Mailverkehr, Aussage Gemeinde Wien

Dabei ging es um passende Hilfssysteme zur Herstellung von Barrierefreiheit für Menschen mit starker Sehbehinderung oder Blindheit - taktile Bodenleitsysteme, kontrastierte Glastüraufkleber nach ÖNORM B 1600, kontrastierter Beschriftung, etc.!

Natürlich auch genauso für Hilfssysteme für kognitiv Behinderte oder Hörbehinderte.

Nur weil irgendwo Rampen oder Hebebühnen für Rollstuhlfahrer (und das ist natürlich genauso wichtig) sind, kann man schon von einer Barrierefreiheit sprechen - das ist maximal Rollstuhlgerecht, die Personengruppen mit anderen Behinderungsarten ist deutlich größer sogar!

Hat man beim ORF überhaupt schon journalistisch recherchiert was eine tatsächliche und umfassende Barrierefreiheit bedeutet?

Ich verweise auf die Definition von Barrierefreiheit aus dem BGStG § 6, Abs. 6 - der Kern von Barrierefreiheit ist selbstbestimmte und selbständige Handlung zu gewährleisten!

Nun, ich erwarte, dass der ORF-Wien diese irreführende Falschdarstellung klarstellt, und in Zukunft keine undifferenzierten Aussagen zum Thema äußert - sofern man seine soziale und gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen möchte!

Wenn dies nach dieser Aufklärung nicht passieren sollte, muss man von einer mutwilligen Irreführung ausgehen, und es dürfte der ORF nicht mehr das Motto "Licht ins Dunkel" sondern "Hinters Licht führen" sich dann zu eigen gemacht haben!

mfg

Gerhard Hämmerle

(Behindertensprecher und stv. Vorstandsvorsitzender der DA)

 

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Nachtrag 14.4.2025:

Die DA hat mit einem weiteren Mail auf einen nächsten nicht korrekten Beitrag des ORF reagiert:

Von: Gerhard Hämmerle
Gesendet: Montag, 14. April 2025 16:08
An: Diverse Personen im ORF
Cc: Behindertenorganisationen, diverse Medien, Zuständige der Stadt Wien
Betreff: Irreführende Angaben zur Barrierefreiheit bei Wienwahl!

Guten Tag!

ich habe gerade in Ihren Internetnachrichten folgenden irreführenden Bericht wahrnehmen müssen!

Barrierefreie Wahllokale in Wien - wien.ORF.at

Die Überschrift sowie einige Aussagen darin sind schlichtweg FALSCH!

Sie haben offenbar einige Angaben aus der ÖNORM B 1600 zur baulichen Barrierefreiheit recherchiert - die Frage stellt sich aber ... warum nur in Bezug auf Rollstuhlfahrer???

Wenn Sie genauer auch auf andere Behinderungsformen geachtet hätten, wären Ihnen z.B.: auch Beklebungen von Glastüren aufgefallen, oder Markierungen von Treppen bzw. auch taktile Systeme von Treppengeländern u.v.m. - komischerweise findet man dazu nichts!

Eventuell, weil viele dieser in der ÖNORM B 1600 für stark sehbehinderte oder blinde Personen (wie auch mich) vorgesehenen Maßnahmen der Barrierefreiheit NICHT in den Wahllokalen vorhanden sind!?

Auch für hörbehinderte oder kognitiv behinderte Menschen findet man zu den Wahllokalen selbst wenig!

Aber all diese Gruppen von Menschen mit Behinderung stellen den größeren Anteil der behinderten Personen - auch die hätten gerne Barrierefreiheit auf dem Weg vom Eingang bis zur Wahlkabine, und nicht nur darin!

Solange hier keine umfassende Barrierefreiheit vorhanden ist, ist die Nutzung des Begriffes - wie es im Beitrag vollzogen wird - von Barrierefreiheit im Wahllokal irreführend und einfach nur falsch!

Man könnte ja noch zu vielen Punkten tiefgehendere Fragen stellen, so zum Beispiel ob die Informationen, dass es CDs zu bestellen gäbe, auch in Braille oder übergroßer Schrift für stark sehbehinderte und blinde Menschen ausgeschickt wird - denn Information zu Systemen der Barrierefreiheit die NICHT barrierefrei zugängig sind, sind schlicht sinnlos!

Wenn man beim ORF tatsächlich Interesse hat, hochwertige Informationen und ein höheres Bewusstsein für die Thematiken Inklusion, Gleichstellung und Barrierefreiheit zu schaffen, dann muss die Definition von Barrierefreiheit in Zukunft deutlich breiter und korrekter sein.

Ich ersuche und erwarte mir hier eine Klarstellung der Tatsachenverhältnisse von echter und umfassender Barrierefreiheit zu diesem Beitrag!

mfg

Gerhard Hämmerle

(Behindertensprecher und stv. Vorstandsvorsitzender der DA)

 

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Nachtrag 29.4.2025:

Die DA hat in einem weiteren Mail den tatsächlichen Status Quo bei der abgehaltenen Wienwahl 2025 zusammengefasst:

Von: Gerhard Hämmerle
Gesendet: Dienstag, 29. April 2025 12:07
An:Zuständige der Stadt Wien, Wiener Bürgermeister
Cc: Diverse Behindertenorganisationen, diverse Medien, Parteien im Wiener Gemeinderat
Betreff: Mangelnde Barrierefreiheit bei der Wienwahl 2025

Guten Tag!

Nun ist die Wienwahl 2025 geschlagen, und wie vermutet - auch bereits eingestanden von der Gemeinde (siehe im Anhang die Korrespondenz) - war die Wahl NICHT umfassend barrierefrei!

Wir ziehen nun ein abschließendes Resümee, durch die Erhebung in einem Wahllokal am Sonntag den 27.04.2025 durch eines unserer Vorstandmitglieder im Wahllokal, Offene Volksschule Hochsatzengasse 22-24, 1140 Wien (als Beispiel).

Die erhobenen Gegebenheiten:

Ist im Wahllokal - vom Eingang zum Zimmer - ein taktiles Bodenleitsystem vorhanden?

Nein

Sind Beschriftungen die zu den Wahlzimmern leiten sollen in großer Schrift und hochkontrastiert - am Besten in weißer Schrift auf schwarzem Hintergrund?

Große Schrift ja, hochkontrastiert eher ja. Weiß auf schwarz? Nein

Sind Beschriftungen am Wahlzimmer selbst in der oben angeführten Stil Form?

Gemischt - aber eher nein!

Sind Infobeschriftungen in einfacher Sprache für kognitiv behinderte Menschen?

Nicht einmal für kognitiv nicht behinderte!

Ist unter den Beisitzern im Zimmer zumindest eine Person die die österreichische Gebärdensprache kann, oder zumindest eine Person im Haus zur Hilfe rufbar?

Nein

Sind im Wahlzimmer selbst die Wahlkabinen so weit gestaltet, dass ein Rollstuhlfahrer ohne Probleme in diese zufahren kann?

Die Wahlkabine selbst ist breit genug, die Zufahrt eher knapp.

Sind die Wahlkabinen unter einem guten Lichtverhältnis - sprich für dich vom empfinden her sehr gut ausgeleuchtet?

Obwohl heute ein sonniger Tag ist: Eher nein.

(Einige der erhobenen Punkte, wie z.B. die "hohe Kontrastierung" ist in der ÖNORM B 1600 genau geregelt!)

 

Es gäbe mit Sicherheit noch das Eine oder Andere zu fragen!

Dies - man beachte - in einer Volksschule, wo auch Kinder mit Behinderung, ohne Hilfssystem zur Barrierefreiheit wenig Chancen auf eine gelungene Inklusion haben!

Man kann abschließend sagen, dass dieser Wahlprozess vom Beginn bis zum endgültigen Wahltag nicht wirklich umfassend barrierefrei war, und es viele Problempunkte gibt - somit diskriminierend für viele Menschen mit Behinderung. Wenn man natürlich medial aber überall eine passende Barrierefreiheit suggeriert, gibt man sich selbst und dem Rest der Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl, eh schon alles erledigt zu haben - wie unwahr das doch ist!

Wir werden es nun bei dem klaren Hinweis belassen müssen, denn in Österreich ist recht zu haben, und auch juristisch Recht zu bekommen, davon abhängig wie stark das Portmonee gefüllt ist - und wir sind Bürgerinnen und Bürger die sich politisch und sozial engagieren, wir sitzen an keinem Parteifördertopf!

 

mfg

Gerhard Hämmerle

(Behindertensprecher und stv. Vorstandsvorsitzender der DA)

 

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Nachtrag 30.4.2025:

Von: Monitoringausschuss 
Gesendet: Mittwoch, 30. April 2025 12:18
An: Gerhard Hämmerle
Betreff: AW: Mangelnde Barrierefreiheit bei der Wienwahl 2025

 

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Unabhängige Monitoringausschuss ist das gesetzlich eingerichtete Überwachungsorgan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für jene Angelegenheiten, für die in Gesetzgebung und Vollziehung der Bund zuständig ist. Dabei werden systematische Konflikte und Problemstellungen, die bei der Umsetzung der UN-BRK bestehen, behandelt. Leider ist es dem Unabhängigen Monitoringausschuss nicht möglich, Einzelfälle anzunehmen. Individuelle Anfragen können jedoch zum Anlass genommen werden, um auf Säumnisse in der Umsetzung der UN-Konvention in Gesetzgebung und Vollziehung hinzuweisen und dementsprechende Empfehlungen an Gesetzgeber und Verwaltung abgeben.

Für den Unabhängigen Monitoringausschuss sind Rückmeldungen zur tatsächlichen Umsetzung von Barrierefreiheit bei Wahlen wertvolle Informationen, um ein systematisches Bild über die tatsächliche Umsetzung der einschlägigen Gesetze zu erhalten. Vielen Dank für die entsprechenden Rückmeldungen und den Einblick!

Mit freundlichen Grüßen,

das Büro-Team des Unabhängigen Monitoringausschuss

Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen