Zum Inhalt springen

Zu hohe Förderung: Mietbeihilfe gestrichen (18.8.2022)

 

https://wien.orf.at/stories/3169628/

Zitat: Weil eine Mindestpensionistin doppelten Anspruch auf den Teuerungsausgleich hat, erhält sie einmalig keine Mietbeihilfe mehr. Das trifft offenbar Tausende in der Stadt. Der Hintergrund ist eine Doppelförderung von Stadt und Bund. Eine 82-Jährige Pensionistin ist verunsichert. Ihr steht wie 42.000 anderen Ausgleichszulagenbeziehenden – also Pensionistinnen und Pensionisten mit Mindestpension – ein 300 Euro hoher Teuerungsausgleich zu. Der Bescheid ist da, doch die Mietbeihilfe, die der Wienerin als zusätzliche Unterstützung monatlich von der MA40 ausbezahlt wird, wird plötzlich ausgesetzt. ... Dahinter steckt laut dem zuständigen Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) eine Doppelförderung. Denn die Pensionistin erfülle gleich zwei Kriterien für den 300-Euro-Bonus: Zum einen erhalte sie für ihre Mindestpension von der Pensionsversicherungsanstalt 300 Euro Teuerungsausgleich. Zusätzlich bekomme sie die Mietbeihilfe von der Stadt. Die Frau erfülle damit ein weiteres Kritierum und erhalte ein zweites Mal 300 Euro – in Summe also 600 Euro. ... In der Stellungnahme der Stadt heißt es weiter: „Der Teuerungsausgleich des Bundes gebührt jedoch nur einmal, daher sind Teuerungsausgleichszahlungen vonseiten anderer Einrichtungen (AMS, PVA, ÖGK) an Mindestsicherungsbezieher*innen (MietbeihilfebezieherInnen) als Einkommen auf den Mindestsicherungsanspruch anzurechnen. Dadurch kommt es zu keinen doppelten Auszahlungen. Dieser Teuerungsausgleich wird von der MA40 aufgrund von bundesgesetzlichen Vorgaben vollzogen. Eine Nichtanrechnung der Teuerungsausgleichszahlungen von dritter Seite (AMS, PVA, ÖGK) im Rahmen der Mindestsicherung ist bundesgesetzlich nicht vorgesehen.“ Eine bessere Kommunikation vonseiten der Regierungen wäre wünschenswert, sagt die Pensionistin. Sie habe sich jedenfalls nicht ausgekannt.

 

Jetzt könnte man schon einmal sagen, dass gesetzliche Regelungen - wenn man wirklich möchte - so angepasst werden könnten, dass Menschen, die sowieso am Minimum in unserer Gesellschaft das Auslangen fristen müssen nicht auf der einen Seite das wieder weggenommen wird, was ihnen auf der anderen Seite an Hilfe in letzter Not zugestanden wird. Könnte man! Mit Recht!

Vor allem wenn man weiß, dass die Zahl der Privatkonkurse im ersten Halbjahr 2022 um 34 Prozent gestiegen ist, die Zahl der Erstkontakte bei der Beratungseinrichtung im Vergleich zum Vorjahr um 10,5 Prozent gestiegen ist, die Folgen der Teuerung ohnehin erst verzögert spürbar werden, die Spitze der Pleitewelle noch nicht erreicht sein dürfte, diese steigenden Konkurszahlen die Auswirkungen der Teuerung noch kaum beinhalten und die Effekte der Preissteigerung erst verzögert zu Konkursen führen werden.

Zitat: Das überarbeitete Insolvenzrecht ermögliche zwar die Entschuldung binnen drei Jahren. Ein Privatkonkurs sei für viele aber schon gar nicht mehr leistbar, denn „dafür ist es notwendig, dass alle Ausgaben mit den Einnahmen gedeckt werden können und keine neuen Schulden gemacht werden“ ...

 

Aber man könnte auch - bei allem Verständnis dafür, dass das, was eben an gesetzlichen Regelungen da ist, die gerade für den entsprechenden Fall gelten auch angewandt werden muss - auch verlangen, dass für die Kleinen keine strengeren Maßstäbe gelten, als für die Fülle aus einer Steuer-CD, Cum-Ex oder sonstigen "Nahestehenden" et etera!

 

Könnte man?

Ja, könnte man!

Und? Was is aus dem Letztgenannten bisher alles geschehen?